Rechtsprechung
LSG Bayern, 01.08.2012 - L 11 AS 534/12 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine Aussetzung der Vollstreckung mangels Glaubhaftmachung der erforderlichen Tatsachen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung eines Aussetzungsantrags im sozialgerichtlichen Verfahren mittels Glaubhaftmachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 199 Abs. 2
Begründung eines Aussetzungsantrags im sozialgerichtlichen Verfahren mittels Glaubhaftmachung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 06.07.2012 - S 17 AS 558/12
- LSG Bayern, 01.08.2012 - L 11 AS 534/12 ER
- LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R
Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der …
Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2012 - L 11 AS 534/12
Bei der Entscheidung über die Aussetzung ist eine Interessen- und Folgenabwägung vorzunehmen (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 10.Auflage § 199 Rdnr 8), wobei der in § 154 Abs. 2 SGG zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers zu beachten ist, dass Berufungen in der Regel keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der für die Zeit nach Erlass des Urteils zu zahlenden Beträge haben sollen.Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).
Sind die Erfolgsaussichten jedoch nicht in dieser Weise eindeutig abschätzbar, ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung insbesondere zu berücksichtigen, ob der Beklagten - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -).
- BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B
Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der …
Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2012 - L 11 AS 534/12
Maßgeblich sind dabei die Umstände des Einzelfalles, die vom Vollstreckungsschuldner glaubhaft vorzutragen sind (BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1). - SG Bayreuth, 06.07.2012 - S 17 AS 558/12
Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2012 - L 11 AS 534/12
Der Antrag, die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 06.07.2012 -S 17 AS 558/12 ER - auszusetzen, wird abgelehnt. - BSG, 06.05.1960 - 11 RV 92/60
Auszug aus LSG Bayern, 01.08.2012 - L 11 AS 534/12
Dabei können die Erfolgsaussichten der Berufung ausnahmsweise dann eine Rolle spielen, wenn diese offensichtlich fehlen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R -) oder offensichtlich bestehen (BSGE 12, 138).
- LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
Voraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten, die Akten der Verfahren S 17 AS 195/13 ER, S 17 AS 558/12 ER, L 11 AS 534/12 ER, L 11 AS 363/13 B ER, L 11 AS 533/12 B ER und der Staatsanwaltschaft B-Stadt 150 JS 12090/12 sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.