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   LSG Bayern, 03.12.2009 - L 11 AS 621/09 NZB   

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https://dejure.org/2009,22925
LSG Bayern, 03.12.2009 - L 11 AS 621/09 NZB (https://dejure.org/2009,22925)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.12.2009 - L 11 AS 621/09 NZB (https://dejure.org/2009,22925)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - L 11 AS 621/09 NZB (https://dejure.org/2009,22925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Erfolglose NichtzulassungsbeschwerdeBayerisches Landessozialgericht 11. Senat, Beschluss vom 03.12.2009, L 11 AS 621/09 NZB§ 144 SGG, § 145 SGGTenorI. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 31.07.2009 (S 19 AS 357/09) wird zurückge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Nichtzulassung zur Berufung bzgl. eines Rechtsstreites über eine Erhöhung monatlicher Unterkunftskosten nach dem Arbeitslosengeld II

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus LSG Bayern, 03.12.2009 - L 11 AS 621/09
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.12.2009 - L 11 AS 621/09
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • LSG Bayern, 12.07.2011 - L 11 AS 639/09

    Bedarf, Unterkunftskosten, Bewilligungsentscheidung, Rechtsgrundlage

    Eine dagegen gerichtete Klage auf höhere Leistungen für die Unterkunftskosten blieb ohne Erfolg (Urteil des Sozialgerichts Nürnberg - SG - vom 31.07.2009, Az S 19 AS 357/09; Beschluss des Senats vom 03.12.2009, Az L 11 AS 621/09 NZB).

    Die Bewilligungsentscheidung bezüglich der Gewährung von Alg II im weiteren Bewilligungsbescheid vom 06.11.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides W 3842/08 vom 11.02.2009 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 28.04.2009 und 02.07.2009 ist für die Zeit vom 01.11.2008 bis 31.04.2009 in Form von Regelleistung und Kosten der Unterkunft und Heizung rechtskräftig (Urteil des Sozialgerichts Nürnberg - SG - vom 31.07.2009, Az S 19 AS 357/09; Beschluss des Senats vom 03.12.2009, Az L 11 AS 621/09 NZB).

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