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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10   

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https://dejure.org/2015,104442
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10 (https://dejure.org/2015,104442)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.03.2015 - L 11 AS 623/10 (https://dejure.org/2015,104442)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. März 2015 - L 11 AS 623/10 (https://dejure.org/2015,104442)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10
    Diese Aufwendungen umfassen auch Zahlungen für eine Instandhaltung oder Reparatur (vgl. BSG Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R - Rn 16, 17 sowie § 22 Abs. 2 SGB II n.F.).

    Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur sind als Bedarf für die Unterkunft zu berücksichtigen, wenn es sich um eine selbstbewohnte angemessene Immobilie im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II handelt, (grundsätzlich) die Aufwendungen tatsächlich angefallen sind (vgl. BT-Drs. 17/3404, S. 98; BSG Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 38/08 R - Rn. 15), sie nicht zu einer Verbesserung des Wohnstandards führen (vgl. BT-Drs. 17/3404, S. 98; Piepenstock in jurisPK-SGB 11, 4. Aufl., § 22 Rn. 158 m.w.N.; zur alten Rechtslage vgl. BSG Urteil vom 3. März 2009, a.a.O., Rn. 17) und sie unabweisbar und angemessen (vgl. Piepenstock, a.a.O.) sind.

    Zudem dürfen die Aufwendungen grundsätzlich nicht zu einer Verbesserung des Standards des selbst genutzten Wohneigentums führen (BSG, Urteil vom 3. März 2009 - a.a.O., Rn. 17).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 1042/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte zum Verfahren L 11 AS 1042/12 und L 11 AS 1308/09 NZB nebst Beiakten, die von dem Beklagten zum vorliegenden Verfahren vorgelegten Verwaltungsakten sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 23. März 2015 Bezug genommen.

    Wie sich aus der von den Klägern selbst in dem von ihnen ebenfalls bei dem angerufenen Senat betriebenen Berufungsverfahren L 11 AS 1042/12 für ihre Wohnung als Bestandteil des Aufteilungsplans vorgelegten Bauzeichnung ergibt, verfügt das Badezimmer über ein Fenster und ist damit ausreichend belüftbar (vgl. § 45 Abs. 2 Niedersächsische Bauordnung - NBauO - vom 3. April 2012 (NdsGVBl., S. 46) i.V.m. § 1 Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen, Nds. MBl.

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten für das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10
    Zu den Aufwendungen für die Unterkunft gehören bei Leistungsberechtigten, die in einem Haus oder einer Eigentumswohnung wohnen, das oder die in ihrem Eigentum steht, auch die mit der Nutzung der Immobilie unmittelbar verbundenen Lasten (BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 61/10 R - Rn 14, 15).

    Als angemessene Aufwendungen der Unterkunft und Heizung auch iS des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II a.F. sind daher für eine selbst genutzte Immobilie lediglich diejenigen anzusehen, die im maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum für entsprechende Mietwohnungen als angemessen anzusehen sind (stRspr, vgl BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R - Rn 35 m.w.N; Urteil vom 18. September 2014 - B 14 AS 48/13 R - Rn 24), wobei die im Kalenderjahr anfallenden, berücksichtigungsfähigen Gesamtaufwendungen mit der ab- strakt angemessenen Jahresnettokaltmiete zu vergleichen sind (BSG Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R - Rn 20; vgl. nunmehr § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II n.F.).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müssen Eigentümer und Mieter bei der Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den gleichen Grundsätzen behandelt werden (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 34/06 R - Rn. 35).

    Als angemessene Aufwendungen der Unterkunft und Heizung auch iS des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II a.F. sind daher für eine selbst genutzte Immobilie lediglich diejenigen anzusehen, die im maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum für entsprechende Mietwohnungen als angemessen anzusehen sind (stRspr, vgl BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R - Rn 35 m.w.N; Urteil vom 18. September 2014 - B 14 AS 48/13 R - Rn 24), wobei die im Kalenderjahr anfallenden, berücksichtigungsfähigen Gesamtaufwendungen mit der ab- strakt angemessenen Jahresnettokaltmiete zu vergleichen sind (BSG Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 61/10 R - Rn 20; vgl. nunmehr § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II n.F.).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10
    Die Härtefallregelung setzt aber das Vorliegen eines längerfristigen, dauerhaften Bedarfs voraus (vgl. BVerfG Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 - Rn 208); einmalige oder kurzfristige Spitzen im Bedarf - wie der Anfall von Gebühren für eine Einbürgerung - fallen nicht darunter.

    Ein Anspruch gegen den Beklagten auf Übernahme der Kosten für die Einbürgerung ergibt sich auch nicht aufgrund der durch die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 9. Februar 2010 geschaffenen Härtefallregelung, wonach aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG Leistungen zur Deckung eines laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs, der zur Gewährleistung des Existenzminimums zwingend ist, zu gewähren sind (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 - Rn 207f).

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10
    Für die Zeit bis zur Verkündung des BVerfG-Urteils blieb es bei der bisherigen Rechtslage, wonach ein Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen allenfalls gegenüber dem Sozialhilfeträger, das heißt hier gegenüber der Beigeladenen, bestehen konnte (vgl. hierzu im Einzelnen: BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 13/10 R - Knickrehm/Hahn in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, Rn 64 m.w.N.).

    Voraussetzung ist eine besondere, atypische Lebenslage, die eine Nähe zu den anderen im Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII geregelten Bedarfslagen, den unter Geltung des BSHG so bezeichneten "Hilfen in besonderen Lebenslagen", aufzuweisen hat (vgl. zu den Voraussetzungen des § 73 SGB XII: BSG, Urteile vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R - Rn 20 und vom 19.08.2010 - B 14 As 13/10 R - Rn 17f); hinsichtlich der Übernahme der Kosten für die Einbürgerung liegt jedoch schon keine besondere Lebenslage vor, die eine Nähe zu den anderen im Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweist.

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG sind von einem Antrag auf einen Hilfebedarf nach dem SGB II allerdings alle Leistungen umfasst, die der Sicherung des Lebensunterhalts in Form des Arbeitslosengeld II dienen, also regelmäßig alle im 1. und 2. Unterabschnitt des 2. Abschnitts des 3. Kapitels SGB II genannten Leistungen (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R -).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10
    Die begehrte Leistung ist auch kein sonstiger Mehrbedarf i.S.d. § 21 Abs. 2 - 5 SGB II (in der hier anzuwendenden Fassung des Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) oder ein weiterer Sonderbedarf i.S.d. § 23 Abs. 3 SGB II a.F. Da wegen ihres pauschalierenden und bedarfsdeckenden Charakters (§§ 20 Abs. 2, 3 Abs. 3 Satz 2 SGB II) eine Erhöhung der Regelleistung nach § 20 SGB II - anders als nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII - nach dem Regelungskonzept des SGB II ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Urteile vom 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R - Rn 22 und vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - Rn 19), können die Kläger die verauslagten Gebühren nicht von dem Beklagten verlangen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 9 AS 563/12

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10
    Anhaltspunkte für eine solche komplexe Problemlage im Zusammenhang mit der Einbürgerung der Kläger sind jedoch nicht festzustellen (vgl. auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2011 - L 19 AS 2003/10 B - Rn 11 - keine Übernahme der Kosten für die Ausstellung eines Reiseausweises; bestätigt durch Beschluss vom 28.01.2013 - L 12 AS 1836/12 NZB - ; a.A. hinsichtlich der Kosten einer Passbeschaffung: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.07.2012 - L 9 AS 563/12 B ER -, Rn. 57).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 9 AS 1346/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Kosten für ein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 623/10
    Die Gesetzgebung hat insoweit insbesondere die persönliche Betreuung sowie Hilfen zur Erlangung zur Sicherung des Arbeitsplatzes oder zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung im Blick (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. November 2010 - L 9 AS 1346/10 B ER -, Rn. 20 - zur Frage der Übernahme von Kosten eines DNA-Gutachtens -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2003/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 12 AS 1836/12
  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 395/09

    Keine höheren "Hartz IV-Leistungen" für die Vergangenheit aufgrund des Urteils

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 11 AS 1308/09
  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 48/13 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutzte

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2017 - L 7 AS 1794/15

    Erstattung der vom türkischen Konsulat erhobenen und von dem

    Die Anwendung für einmalige, atypische Bedarfe ist deshalb weiterhin möglich (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. September 2013 - L 6 AS 759/12 - Luik in: Gagel, § 5 SGB II, Rn. 105 a. E.; Berlit in: LPK-SGB XII, 10. Aufl., § 73 Rn. 2 und 8, S. Knickrehm/Hahn in: Komm. zum SozR, 5. Aufl., § 5 Rn. 21; jeweils offen gelassen von LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. März 2015 - L 11 AS 623/10 - Urteil vom 21. Februar 2017 - L 9 AS 843/13 - a. A. Kaiser in: BeckOK-SGB XII, § 73 Rn. 5; Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 73 Rn. 5; wohl auch Baur in: Mergler/Zink, Hdb. GS und SH, § 73 SGB XII Rn. 5a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2017 - L 9 AS 843/13
    Der Senat lässt dahinstehen, ob § 73 SGB XII insoweit einen Anwendungsbereich für Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben könnte (so aber Böttiger, in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 73 - Stand 29. Juli 2015 - Rn 9, Rn 55; wohl auch Hammel, ZFSH/SGB 2014, 9, 15 und Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 73 - Stand 24. Erg.-Lfg. VIII/11 - Rn 2; ebenfalls offengelassen vom 11. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23. März 2015 - L 11 AS 623/10).
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