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   LSG Bayern, 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH   

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https://dejure.org/2010,26984
LSG Bayern, 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH (https://dejure.org/2010,26984)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH (https://dejure.org/2010,26984)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. November 2010 - L 11 AS 759/10 B PKH (https://dejure.org/2010,26984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf - von der Krankenkasse nicht erstattete verschreibungspflichtige Medikamente - Mehrbedarf als reines Berechnungselement des Gesamtbedarfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht ein Anspruch eines Hilfebedürftigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V auf Versorgung mit notwendigen Arzneimitteln gegen seine Krankenkasse; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für von der Krankenkasse nicht erstattete verschreibungspflichtige Medikamente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf für von der Krankenkasse nicht erstattete verschreibungspflichtige Medikamente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Bayern, 04.11.2010 - L 11 AS 759/10
    Der ASt hat gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) einen Anspruch auf Versorgung mit notwendigen Arzneimitteln gegen seine Krankenkasse gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R - Rdnr 31ff der Veröffentlichung in Juris).
  • LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 337/06
    Auszug aus LSG Bayern, 04.11.2010 - L 11 AS 759/10
    Der sog. Beschwerdewert ist vorliegend auch erreicht (§§ 172 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG), denn die Ag hat den vom Ast unabhängig vom Bewilligungsabschnitt auf Dauer gestellten Antrag auf laufenden Mehrbedarf entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bzw gemäß dem daraufhin erlassenen § 21 Abs. 6 SGB II mit gesondertem Bescheid abgelehnt, obwohl zutreffender Weise nur eine Ablehnung der Änderung des Bewilligungsbescheides vom 08.02.2010 zugunsten des ASt hätte erfolgen können, denn dieser Mehrbedarf stellt lediglich ein Berechnungselement des Gesamtbedarfes dar (vgl hierzu die Ausführungen des Senates im Urteil vom 16.10.2008 - L 11 AS 337/06 - mwNw) und ist keiner vom Bewilligungszeitraum gelösten Regelung zugänglich.
  • LSG Bayern, 30.10.2008 - L 11 B 741/08
    Auszug aus LSG Bayern, 04.11.2010 - L 11 AS 759/10
    Ein früherer Zeitpunkt kommt allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Entscheidung über den Antrag verzögert hat und eine Änderung zum Nachteil des ASt eingetreten ist (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 73 a Rdnr 7 d; vgl. dazu auch Beschluss des Senates vom 30.10.2008 - L 11 B 741/08 AS PKH).
  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 11 AS 821/12

    Arbeitslosengeld, Leistungshöhe, Mehrbedarf, Kostenerstattung, einstweiliger

    Es ist nicht Aufgabe des Ag, als Ersatzkostenträger für verschreibungspflichtige Medikamente einzuspringen, die die Krankenkasse nicht übernimmt (vgl Beschluss des Senats vom 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH).
  • LSG Bayern, 06.08.2012 - L 10 AL 95/12

    § 328 Abs 1 Satz 1 Nr 3 SGB III stellt keine Rechtstgrundlage für die vorläufige

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne bestand vorliegend im Zeitpunkt der Bewilligungsreife (zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl Beschluss des Senates vom 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH; Leitherer aaO Rn 7d) des erstinstanzlichen PKH-Antrages.
  • LSG Bayern, 02.11.2011 - L 11 AS 634/11

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Das SG hat der ASt mit der hier angefochtenen Entscheidung für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu Recht die Bewilligung von PKH versagt, denn der Antrag auf einsteilige Gewährung "ungekürzter Leistungen zumindest als Darlehen" hatte im Zeitpunkt der Entscheidung über den PKH-Antrag bzw der Entscheidungsreife (zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl Beschluss des Senates vom 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH; Leitherer aaO Rn 7d) keine hinreichende Erfolgsaussicht (mehr).
  • LSG Bayern, 14.03.2012 - L 11 AS 126/12

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Das Beschwerdegericht darf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache auch nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH -, LSG Baden Württemberg, Beschluss vom 14.08.1998 - L 13 AL 1142/98 PKH-B; Thüringer LSG, Beschluss vom 17.04.2008 - L 6 B 19/06 R - veröffentlicht jeweils in juris).
  • LSG Bayern, 27.09.2011 - L 11 AS 555/11

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Ein früherer Zeitpunkt kommt allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Entscheidung über den Antrag verzögert hat und eine Änderung zum Nachteil der ASt eingetreten ist (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Aufl, § 73a Rdnr 7d; vgl. dazu auch Beschluss des Senates vom 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH).
  • LSG Bayern, 31.10.2012 - L 11 AS 706/12

    Keine andere Beurteilung der Erfolgsaussichten hinsichtlich der Bewilligung von

    Das Beschwerdegericht darf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache auch nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom 14.03.2012 - L 11 AS 126/12 B PKH -, Beschluss vom 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH - mwN veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 16.05.2012 - L 11 AS 325/12

    Keine Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht.

    Ein früherer Zeitpunkt kommt dann in Betracht, wenn sich die Entscheidung über den Antrag verzögert hat und eine Änderung zum Nachteil des ASt eingetreten ist (vgl. Leitherer aaO Rn. 7d; vgl. dazu auch Beschluss des Senates vom 30.10.2008 - L 11 B 741/08 AS PKH sowie vom 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH).
  • SG Düsseldorf, 06.06.2011 - S 29 AS 3996/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II stellen lediglich ein Berechnungselement des Gesamtbedarfs dar und sind keiner vom Bewilligungszeitraum losgelösten Regelung zugänglich (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.11.2010, Az. L 11 AS 759/10 B PKH zu Mehrbedarfen nach § 21 SGB II).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 9 AS 849/10
    Die Berufungsklägerin hat gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V im Übrigen grundsätzlich einen Anspruch auf Versorgung mit notwendigen Arzneimitteln gegen ihre Krankenkasse nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R; Bayerisches Landessozialgericht, Beschl. v. 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 3 AS 4362/10
    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Beklagte zwar mit dem selbständigen Bescheid vom 11.11.2009 den Antrag der Klägerin auf Anerkennung eines Mehrbedarfes verbeschieden hat, die Entscheidung war jedoch keiner vom Bewilligungsbescheid gelösten Regelung zugänglich (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.11.2010 - L 11 AS 759/10 B PKH - veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 22.06.2012 - L 11 AS 405/12

    Wegen Prozesskostenhilfe

  • SG Augsburg, 16.04.2012 - S 11 AS 942/11

    Bemessung der Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahme der Hilfe zum

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