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   LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 763/14   

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https://dejure.org/2015,9033
LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 763/14 (https://dejure.org/2015,9033)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.03.2015 - L 11 AS 763/14 (https://dejure.org/2015,9033)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. März 2015 - L 11 AS 763/14 (https://dejure.org/2015,9033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Unzulässige Klage, wenn Streitgegenstand bereits zuvor mit anderer Klage rechtshängig gemacht wurde.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen; Zweites Verfahren über denselben Streitgegenstand; Keine Zulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren bei bestehender Rechtshängigkeit desselben Streitgegenstands

  • rewis.io

    Entgegenstehende Rechtshängigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17 Abs. 1 S. 2; SGG § 202
    Keine Zulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren bei bestehender Rechtshängigkeit desselben Streitgegenstands

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 152/14

    Ein wiederholter Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ohne Änderung der

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 763/14
    Die dagegen gerichtete Berufung wird beim Bayerischen Landessozialgericht unter dem Az. L 11 AS 152/14 geführt.

    Damit waren diese Streitgegenstände bereits im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens rechtshängig (nach dem Gerichtsbescheid des SG im Verfahren S 18 AS 665/12 vom 20.12.2013 in dem sich diesbezüglich anschließenden Berufungsverfahren L 11 AS 152/14), als der Kläger erneut diese Begehren mit seiner Klage vom 29.01.2014 beim SG geltend gemacht hat.

    Unter diese das Rechtsschutzziel des Klägers beachtenden Auslegung seiner Klagebegehren ergibt sich für das vorliegende Klageverfahren keine über das Verfahren S 18 AS 665/12 (jetzt Berufungsverfahren L 11 AS 152/14) hinausgehende Bedeutung.

  • LSG Bayern, 20.06.2013 - L 11 AS 294/13

    Zur Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 763/14
    Nach § 202 SGG iVm § 17 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist aber während der Rechtshängigkeit ein zweites Verfahren zwischen denselben Beteiligten über denselben Streitgegenstand unzulässig (vgl auch Beschluss des Senates vom 20.06.2013 - L 11 AS 294/13 B ER - juris; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 94 Rn 7).
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 91/15

    Zu den Voraussetzungen der Verwertbarkeit von Immobilienvermögen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 763/14
    Eine vom Kläger beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens wird beim LSG unter dem Az L 11 AS 91/15 WA geführt.
  • LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 763/14
    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg.
  • BSG, 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B
    Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 763/14
    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg.
  • LSG Bayern, 12.01.2016 - L 11 AS 853/15

    Unzulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit

    Die Klage auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 18.03.2015 abgeschlossenen Verfahrens L 11 AS 763/14 wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AS 763/14.

    Die Berufung hiergegen hat der Senat mit Urteil vom 18.03.2015 (L 11 AS 763/14) zurückgewiesen.

    Der Kläger hat beim LSG die Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 AS 763/14 beantragt.

    das Verfahren L 11 AS 763/14 wieder aufzunehmen und das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18.03.2015 sowie den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 17.09.2014 aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Würzburg zurückzuverweisen.

    die Wiederaufnahmeklage gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18.03.2015 - L 11 AS 763/14 - als unzulässig zu verwerfen bzw. im Falle der Zulässigkeit die Klage als unbegründet zurückzuweisen.

    Die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 AS 763/14 ist nicht statthaft und damit als unzulässig zu verwerfen.

    Eine mündliche Verhandlung hat im Rahmen des Verfahrens L 11 AS 763/14 bereits stattgefunden.

    Der Senat hat die Berufung im Verfahren L 11 AS 763/14 mit Urteil vom 18.03.2015 zurückgewiesen, da die Klage wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit unzulässig ist, und darauf verwiesen, dass das Klageverfahren keine über das Verfahren S 18 AS 665/12 (Berufungsverfahren L 11 AS 152/14) hinausgehende Bedeutung hat.

  • LSG Bayern, 03.12.2015 - L 11 AS 775/15

    Verweisung an SG wegen fehlender instanzieller Zuständigkeit

    Die Berufung hiergegen hat der Senat mit Urteil vom 18.03.2015 (L 11 AS 763/14) zurückgewiesen.

    Der ASt hat beim LSG die Wiederaufnahme der Verfahren L 11 AS 152/14 (bei SG: S 18 AS 665/12), L 11 AS 761/14 (bei SG: S 15 AS 33/14), L 11 AS 762/14 (bei SG: S 15 AS 34/14), L 11 AS 763/14 (bei SG: S 15 AS 35/14) und L 11 AS 293/14 B ER (bei SG: S 15 AS 32/14 ER) beantragt.

    Der ASt hat einstweiligen Rechtsschutz einerseits im Hinblick auf die Nachzahlung von Leistungen beantragt, die Gegenstand der bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren L 11 AS 761/14 (bei SG: S 15 AS 33/14), L 11 AS 762/14 (bei SG: S 15 AS 34/14), L 11 AS 763/14 (bei SG: S 15 AS 35/14) und L 11 AS 293/14 B ER (bei SG: S 15 AS 32/14 ER) gewesen sind.

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 152/14

    Zurückverweisung an das SG, Auslegung des Klageantrags, klägerisches Begehren

    Eine dagegen gerichtete Klage hat das SG mit Gerichtsbescheid vom 17.09.2014 abgewiesen (L 11 AS 763/14).

    Hiergegen hat der Kläger beim Bayerischen Landessozialgericht Berufung (L 11 AS 763/14) eingelegt.

  • SG Würzburg, 21.04.2016 - S 18 AS 184/15

    Fehlende Pflichtversicherung aufgrund darlehensweisem Bezug von Arbeitslosengeld

    Die Berufung wurde unter L 11 AS 763/14 wegen doppelter Rechtshängigkeit zurückgewiesen.
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