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   LSG Bayern, 27.03.2012 - L 11 AS 774/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5281
LSG Bayern, 27.03.2012 - L 11 AS 774/10 (https://dejure.org/2012,5281)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.03.2012 - L 11 AS 774/10 (https://dejure.org/2012,5281)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. März 2012 - L 11 AS 774/10 (https://dejure.org/2012,5281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Reisekostenerstattung aus Anlass der Vorsprache beim Jobcenter - Ermessensreduzierung auf Null - Berechnung der notwendigen Reisekosten - Benutzung eines PKW - verkehrsgünstige Wegstrecke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erstattung von Reisekosten für eine Vorsprache beim Jobcenter; Kriterien zur Bestimmung der notwendigen Reisekosten für die Fahrt zum Jobcenter bei Nutzung des eigenen Pkws

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung von Reisekosten für eine Vorsprache beim Jobcenter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV: Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Bundesreisekostengesetz - Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss Fahrtkosten in voller Höhe erstatten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten zum Jobcenter werden erstattet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss das Jobcenter Reisekosten erstatten?

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center - Für Kostenerstattung ist nicht die kürzeste, sondern die verkehrsgünstigste Fahrtstrecke maßgeblich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2012 - L 11 AS 774/10
    Dabei handelt es sich um einen von den übrigen Leistungen des SGB II abtrennbaren, eigenständigen Streitgegenstand (vgl BSG, Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R - zitiert nach juris - Rn 12 = SozR 4-4200 § 59 Nr. 1; allgemein zur Beschränkung des Streitgegenstandes BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - zitiert nach juris - Rn 11 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).

    Die Prüfung hat sich auf die Frage zu beschränken, ob die dargelegten Ermessenserwägungen den Rahmen der §§ 39 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), 54 Abs. 2 Satz 2 SGG überschreiten (zur Heranziehung der Direktiven des § 39 SGB I zur vorliegenden Ermessensentscheidung vgl BSG, Urteil vom 06.12.2007, aaO, Rn 20).

    Die Klägerin war bedürftig und bezog im Zeitpunkt der Terminswahrnehmung und der Antragstellung, die entstandenen Reisekosten zu übernehmen, Alg II. Angesichts ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse als Leistungsbezieherin nach dem SGB II und mangels anderer Anhaltspunkte, die eine Ablehnung der Kostenübernahme rechtfertigen könnten, ist keine andere rechtmäßige Handlungsalternative des Beklagten erkennbar, als die Reisekosten dem Grunde nach zu übernehmen (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 06.12.2007, aaO, Rn 22; Winkler in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand 2012, § 59 SGB II Rn 21).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 06.12.2007 (aaO) die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Erstattung der Reisekosten geklärt.

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2012 - L 11 AS 774/10
    Ob im Hinblick auf die Höhe der zu übernehmenden notwendigen Reisekosten generell ein Ermessen besteht (so für §§ 45 f SGB III in der Fassung bis 31.12.2008: BSG, Urteil vom 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 - Rn 26 - zitiert nach juris; anders bei § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II iVm § 81 Abs. 2 SGB III in der Fassung bis 31.03.2012: BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - Rn 15 ff - zitiert nach juris = SozR 4-4200 § 16 Nr. 6), braucht nicht entschieden werden, da bei Beziehern von Alg II in der Regel - wie auch vorliegend - bezüglich der Höhe von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen ist.

    Sie will erzieltes Einkommen insoweit erhalten, als es für seine Erzielung eingesetzt wird und verhindern, dass es zur Minderung des Anspruchs auf Alg II berücksichtigt werden muss, wenn es gleichzeitig wegen der Aufwendungen für Fahrkosten nicht tatsächlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht (BSG, Urteil vom 06.04.2011, aaO).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2012 - L 11 AS 774/10
    Dabei handelt es sich um einen von den übrigen Leistungen des SGB II abtrennbaren, eigenständigen Streitgegenstand (vgl BSG, Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R - zitiert nach juris - Rn 12 = SozR 4-4200 § 59 Nr. 1; allgemein zur Beschränkung des Streitgegenstandes BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - zitiert nach juris - Rn 11 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R

    Unterstützende Leistungen der Beratung und Vermittlung - Erstattung von

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2012 - L 11 AS 774/10
    Ob im Hinblick auf die Höhe der zu übernehmenden notwendigen Reisekosten generell ein Ermessen besteht (so für §§ 45 f SGB III in der Fassung bis 31.12.2008: BSG, Urteil vom 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 - Rn 26 - zitiert nach juris; anders bei § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II iVm § 81 Abs. 2 SGB III in der Fassung bis 31.03.2012: BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - Rn 15 ff - zitiert nach juris = SozR 4-4200 § 16 Nr. 6), braucht nicht entschieden werden, da bei Beziehern von Alg II in der Regel - wie auch vorliegend - bezüglich der Höhe von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen ist.
  • SG Dortmund, 13.06.2014 - S 32 AS 1173/14

    Leistungsanspruch und Auszahlungsanspruch bezüglich Leistungen zur Sicherung des

    Zudem mag die Antragstellerin zu 1) kurzfristig nach §§ 59 SGB 11, 309 SGB III zu einem Termin eingeladen werden, wobei es sich zur Vermeidung einer Wiederholung der bisherigen Geschehnisse anbieten könnte, die Antragstellerin zu 1) in dem Einladungsschreiben gesondert (und zusätzlich zu dem dort bereits vorhandenen Textbaustein) darüber zu informieren, dass ihr auf Antrag die Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Termins erstattet werden können und auch regelmäßig erstattet werden müssen (vgl. insoweit Bayerisches LSG, Urteil vom 27.03.2012 - L 11 AS 774/10 - juris).
  • LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 336/18

    Berufungszulassung hinsichtlich der Erstattung von Reisekosten zur Abgabe der

    Da das Sozialgericht eine Kostenerstattung in Höhe von 5, 12 EUR damit allgemein ausgeschlossen hat, ist von einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache auszugehen, wobei die Gedanken zur Kostenerstattung aus der Entscheidung des BSG (Urteil vom 06.12.2010 - B 14/7b AS 50/06 R - veröffentlicht in juris) und des Senates (Urteil vom 27.03.2012 - L 11 AS 774/10 - veröffentlicht in juris) gegebenenfalls auch auf - soweit das Verlangen nach einer persönlichen Vorsprache überhaupt auf § 61 SGB I vorliegend gestützt worden ist und gestützt werden kann - § 65a Abs. 1 Satz 2 SGB I übertragen werden können (vgl. dazu auch: Mrozynski, SGB 1, 5. Auflage § 65a RdNr. 11).
  • LSG Bayern, 21.07.2014 - L 7 AS 587/13

    Fahrtkosten zum Meldetermin

    Eine solche Regelung wäre ansonsten überflüssig (vgl. BayLSG Urteil vom 27.03.2012 Az.: L 11 AS 774/10).
  • LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 698/15

    Keine Reisekostenerstattung ohne Nachweis der entstandenen Reisekosten

    Hinsichtlich des Umfangs der Kostenübernahme sind die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) heranzuziehen, denn sie stellen eine Präzisierung der möglichen Leistungen dar und dienen einer nachvollziehbaren, kostendeckenden und verwaltungseinfachen Pauschalierung (vgl. Urteil des Senates vom 27.03.2012 - L 11 AS 774/10 - juris).
  • LSG Hamburg, 14.02.2013 - L 4 AS 309/12
    Ein solches Begehren kann nicht in diesem Verfahren verfolgt werden; ganz abgesehen davon, dass es in der Sache auch nicht auf das von der Klägerin herangezogene Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. März 2012 (L 11 AS 774/10) gestützt werden könnte, das einen anderen Fall betrifft.
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