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   LSG Bayern, 20.12.2010 - L 11 AS 798/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,26824
LSG Bayern, 20.12.2010 - L 11 AS 798/10 B ER (https://dejure.org/2010,26824)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.12.2010 - L 11 AS 798/10 B ER (https://dejure.org/2010,26824)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - L 11 AS 798/10 B ER (https://dejure.org/2010,26824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung wegen Aufenthalt außerhalb des Nahbereichs zum Grundsicherungsträgers - Nichtbenutzung öffentlicher Verkehrsmittel mangels finanzieller Mittel - vorläufige existenzsichernde Leistungen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2010 - L 11 AS 798/10
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist gegebenenfalls auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des ASt zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 -1 BvR 2971/06 -).

    In diesem Zusammenhang ist eine Orientierung an den Erfolgsaussichten nur möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, denn soweit schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht beseitigt werden können, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (BVerfG vom 12.05.2005 aaO).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2010 - L 11 AS 798/10
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74, vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166/179 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rdnr 652).

    In diesem Fall ist gegebenenfalls auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des ASt zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 -1 BvR 2971/06 -).

  • LSG Bayern, 08.11.2010 - L 11 AS 652/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Unzulässigkeit der gesonderten Ablehnung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2010 - L 11 AS 798/10
    Ein Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung ist daher nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht wird und sich ein besonderer Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistung der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 08.11.2010 - L 11 AS 652/10 B ER -).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2010 - L 11 AS 798/10
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74, vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166/179 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rdnr 652).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2010 - L 11 AS 798/10
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74, vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166/179 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rdnr 652).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Bayern, 20.12.2010 - L 11 AS 798/10
    In diesem Fall ist gegebenenfalls auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des ASt zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 -1 BvR 2971/06 -).
  • LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 853/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei fehlender

    Eine Definition des zeit- und ortsnahen Bereiches ergibt sich damit aus § 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EAO (vgl Beschluss des Senats vom 20.12.2010 - L 11 AS 798/10 B ER - zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2008 - L 7 B 315/07 AS - zitiert nach sozialgerichtsbarkeit.de; SG Hildesheim, Urteil vom 18.02.2009 - S 43 AS 1230/07 - zitiert nach juris; Hänlein in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand: 01/2009, § 7 Rn 84b).
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