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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 11 AY 128/09 B ER   

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https://dejure.org/2010,119786
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 11 AY 128/09 B ER (https://dejure.org/2010,119786)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.07.2010 - L 11 AY 128/09 B ER (https://dejure.org/2010,119786)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - L 11 AY 128/09 B ER (https://dejure.org/2010,119786)
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2010 - L 8 SO 137/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 11 AY 128/09
    Denn durch die einstweilige Anordnung soll eine gegenwärtige Notlage behoben werden, sodass eine Verpflichtung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vor Eingang des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz bei Gericht im Regelfall nicht in Betracht kommt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. März 2010, L 8 SO 137/09 B ER; Wündrich, SGb 2009, 270 f. m.w.N.).
  • LSG Bayern, 10.11.2009 - L 18 AY 6/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Asylbewerberleistungsrecht - Leistungsberechtigter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 11 AY 128/09
    Insbesondere besteht ein solches nicht durch den im Juli 2008 beim BAMF gestellten Wiederaufgreifensantrags nach § 60 Abs. 7 AufenthG, weil der isolierte nur auf Feststellung eines Abschiebehindernis gerichtete Antrag keine hemmende Wirkung entfaltet (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 10. November 2009 - L 18 AY 6/09 B ER).
  • VGH Hessen, 14.12.2006 - 8 Q 2642/06

    Folgeschutzantrag nach Asylverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 11 AY 128/09
    Das Abschiebungsverbot des § 71 Abs. 5 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) findet keine Anwendung, weil der isolierte Wiederaufgreifensantrag kein Asylfolgeverfahren darstellt (vgl. Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., 2005, § 71 AsylVfG, Rdnr.5; Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz, 6. Aufl. 2005, § 71 Rdnr. 87; Hessischer VGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 11 AY 128/09
    Die der Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden Gründe müssen geeignet sein, die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu verhindern, in den Verantwortungsbereich des Leistungsberechtigten fallen und diesem vorwerfbar sein, wobei die bloß fahrlässig herbeigeführte Verlängerung der Aufenthaltsdauer genügt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R, Rdnr. 39).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2020 - L 11 AS 228/20

    Vorläufige Leistungen nach dem SGB II für Kosten der Unterkunft und Heizung;

    Soweit die Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz auch für die Zeit vor dem 13. März 2020 (Tag der Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz beim SG) begehren sollten, scheitert ein solcher Anspruch bereits daran, dass einstweiliger Rechtsschutz grundsätzlich erst für die Zeit ab Eingang des Eilantrages beim SG gewährt werden kann, nicht dagegen für die Vergangenheit (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. März 2010 - L 8 SO 137/09 B ER - Beschlüsse des erkennenden Senats ua vom 26. Juli 2010 - L 11 AY 128/09 B ER -, vom 9. Februar 2011 - L 11 AS 1105/10 B ER - vom 19. September 2011 - L 11 AL 105/11 B ER - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2018 - L 11 AS 561/18

    Kosten für Unterkunft und Heizung im Leistungsbezug nach dem SGB II;

    Soweit der Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz auch für die Zeit vor dem 14. Juni 2018 (Tag der Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz beim SG) begehren sollte, scheitert ein solcher Anspruch bereits daran, dass einstweiliger Rechtsschutz grundsätzlich erst für die Zeit ab Eingang des Eilantrages beim SG gewährt werden kann, nicht dagegen für die Vergangenheit (vgl. etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. März 2010, L 8 SO 137/09 B ER; Beschlüsse des erkennenden Senats u.a. vom 26. Juli 2010 - L 11 AY 128/09 B ER, vom 9. Februar 2011 - L 11 AS 1105/10 B ER; vom 19. September 2011 - L 11 AL 105/11 B ER - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2019 - L 11 AS 122/19

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann grundsätzlich erst für die Zeit ab Eingang des Eilantrages beim SG einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden, nicht dagegen für die Vergangenheit (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats u.a. vom 26. Juli 2010 - L 11 AY 128/09 B ER, vom 9. Februar 2011 - L 11 AS 1105/10 B ER; vom 19. September 2011 - L 11 AL 105/11 B ER - m.w.N.).
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