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   LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05 SO ER   

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https://dejure.org/2005,24555
LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05 SO ER (https://dejure.org/2005,24555)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.10.2005 - L 11 B 441/05 SO ER (https://dejure.org/2005,24555)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - L 11 B 441/05 SO ER (https://dejure.org/2005,24555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Fahrtkosten aus der Wahrnehmung des Umgangsrechts durch den Träger der Sozialhilfe; Vorliegen eines materiell-rechtlichen Anordnungsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem Ast ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4.Aufl 2005, RdNr 643).
  • BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Umgangsrecht - Erhöhung - Erforderliches Maß an

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05
    Es war bereits unter dem früheren BSHG unumstritten, dass das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind oder mit seinen Kindern unter den Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) steht (so ausdrücklich BVerfGE 64, 180/187 f und vom 25.10.1994 FamRZ 1995, 86) und mithin die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts als Teil der Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialhilfeträger im Bedarfsfall zu übernehmen waren (BVerwGE vom 22.08.1995 FEVS 46, 89 = NDV-RD 96, 45 = ZfSH/SGB 1995, 587 = FamRZ 1996, 105; vgl. dazu auch Wenzel in Fichtner, BSHG, 2.Aufl 2003, § 21 RdNr 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05
    Nach Auffassung des Senats gehören diese Kosten aus der Wahrnehmung des Umgangsrechts des Elternteils mit dem nicht sorgeberechtigten Kind - hier: Fahrtkosten - zu einer Bedarfsgruppe, die von den Regelleistungen nach dem SGB XII oder aber nach dem SGB II umfasst sind (offengelassen noch von LSG BW vom 17.08.2005 Az: L 7 SO 2117/05 ER-B).
  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05
    Es war bereits unter dem früheren BSHG unumstritten, dass das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind oder mit seinen Kindern unter den Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) steht (so ausdrücklich BVerfGE 64, 180/187 f und vom 25.10.1994 FamRZ 1995, 86) und mithin die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts als Teil der Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialhilfeträger im Bedarfsfall zu übernehmen waren (BVerwGE vom 22.08.1995 FEVS 46, 89 = NDV-RD 96, 45 = ZfSH/SGB 1995, 587 = FamRZ 1996, 105; vgl. dazu auch Wenzel in Fichtner, BSHG, 2.Aufl 2003, § 21 RdNr 16).
  • LSG Thüringen, 15.06.2005 - L 7 AS 261/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Ausübung eines Umgangsrechtes; Nachweis

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05
    Als Anspruchsgrundlage für den Ast, der unstreitig Alg II bezieht, kommt hier deshalb § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Betracht (so wie hier: LSG Niedersachsen - Bremen vom 28.04.2005 Az: LaAs 57/05 ER; a.A. Thüringer Landessozialgericht vom 15.06.2005 Az: L 7 AS 261/05 ER, das § 23 Abs. 1 SGB II analog heranzieht).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem Ast ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4.Aufl 2005, RdNr 643).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05
    Es war bereits unter dem früheren BSHG unumstritten, dass das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind oder mit seinen Kindern unter den Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) steht (so ausdrücklich BVerfGE 64, 180/187 f und vom 25.10.1994 FamRZ 1995, 86) und mithin die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts als Teil der Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialhilfeträger im Bedarfsfall zu übernehmen waren (BVerwGE vom 22.08.1995 FEVS 46, 89 = NDV-RD 96, 45 = ZfSH/SGB 1995, 587 = FamRZ 1996, 105; vgl. dazu auch Wenzel in Fichtner, BSHG, 2.Aufl 2003, § 21 RdNr 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    ff) Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, der hier streitigen Bedarfslage könne im Rahmen einer Anwendung des § 23 SGB II durch eine Darlehensgewährung Rechnung getragen werden (vgl. Schellhorn, Familie und Recht, 2007, S. 193 f [S. 194]; SG Dresden, Beschluss vom 20.05.2006 - S 23 AS 768/06 ER; LSG Bayern, Beschluss v. 04.10.2005 - L 11 B 441/05 SO ER; LSG Thüringen, Beschluss v. 15.06.2005 - L 7 AS 261/05 ER; LSG Niedersachsen, Beschluss v. 28.04.2005 - L 8 AS 57/05 ER), vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2006 - L 15 B 24/06

    Prüfungsmaßstab bei der Erfolgsaussicht im Prozesskostenhilfeverfahren

    In diesem Zusammenhang wird besonders auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. Dezember 2006 - B 7b AS 7/06 R - hingewiesen (derzeit nur als Pressemitteilung über www.bundessozialgericht.de verfügbar; zum Meinungsstand siehe aber bereits Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. September 2005 - L 7 B 132/05 AS - Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - L 11 B 441/05 SO ER - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - L 7 AS 4806/ ER-B -, alle zitiert nach Juris), in dem für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende entschieden worden ist, dass bestimmte Kosten, die über denen liegen (können), welche der Regelsatz abdeckt, zu Leistungsansprüchen nach § 73 SGB XII führen können.
  • SG Wiesbaden, 23.10.2006 - S 16 AS 376/06

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung i.R.d. Gewährung eines Darlehens

    Im Falle außergewöhnlich hoher Kosten wegen der Entfernung zum Wohnsitz des Kindes dürfte daher nach § 23 Abs. 1 SGB II grundsätzlich ein unabweisbarer Bedarf vorliegen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1994, Az.: 1 BvR 1197/93; BVerwG, Urteil vom 22. August 1995, Az.: 5 C 15/94 zum alten Sozialhilferecht des BSHG; Bayr. LSG, Beschl. vom 4. Oktober 2005; Az.: L 11 B 441/05 SO ER; LSG Niedersachsen - Bremen vom 28.04.2005 Az: L 8 AS 57/05 ER; SG Wiesbaden, Beschluss vom 31. August 2005, Az.: S 15 AS 112/05 ER zur Rechtslage nach dem SGB II).
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