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   LSG Bayern, 12.01.2009 - L 11 B 785/08 AS ER   

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https://dejure.org/2009,18001
LSG Bayern, 12.01.2009 - L 11 B 785/08 AS ER (https://dejure.org/2009,18001)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.01.2009 - L 11 B 785/08 AS ER (https://dejure.org/2009,18001)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - L 11 B 785/08 AS ER (https://dejure.org/2009,18001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zinsleistungen und Tilgungsleistungen für ein selbst bewohntes Eigenheim als Unterkunftskosten i.R.d. Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Beurteilungen nach den Besonderheiten des Einzelfalls bzgl. der Frage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2009 - L 11 B 785/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des ASt zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO und vom 22.11.2002 aaO; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2009 - L 11 B 785/08
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des ASt zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO und vom 22.11.2002 aaO; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2009 - L 11 B 785/08
    Grundsätzlich hat die ASt keinen Anspruch darauf, dass die Ag die Tilgungsleistungen für ein Eigenheim übernimmt und somit Geldmittel zum Erwerb von Wohneigentum zur Verfügung stellt, denn es gilt der Grundsatz, dass die Leistungen des SGB II nicht der Vermögensbildung dienen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R mwN).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2009 - L 11 B 785/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2009 - L 11 B 785/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • LSG Bayern, 02.03.2005 - L 11 B 51/05

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Maßgeblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2009 - L 11 B 785/08
    Es ist daher ständige Rechtsprechung des Senates, dass Leistungen für bereits abgelaufene Leistungszeiträume nicht mehr nötig sind, um wesentliche Nachteile abzuwenden (Beschluss des Senates vom 02.03.2005 - L 11 B 51/05 SO ER).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2009 - L 11 B 785/08
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des ASt zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO und vom 22.11.2002 aaO; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).
  • LSG Bayern, 06.02.2017 - L 11 AS 887/16

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung des Lebensunterhaltes

    Hierbei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes in jeder Lage des Verfahrens, insbesondere auch noch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Beschluss des Senates vom 12.01.2009 - L 11 B 785/08 AS ER - juris).
  • LSG Bayern, 21.01.2010 - L 11 AS 785/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Leistungsbegehren für abgelaufene

    22 Es ist ständige Rechtsprechung des Senates (zuletzt Beschluss vom 05.01.2009, L 11 B 785/08 AS ER), dass für Leistungsansprüche, die allein für die Vergangenheit im Streit stehen, in aller Regel ein Anordnungsanspruch, d.h. die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit nicht glaubhaft zu machen ist.
  • LSG Bayern, 07.12.2009 - L 11 AS 689/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    23 Das SG hat der ständigen Rechtsprechung des Senates folgend (zuletzt Beschluss vom 05.01.2009, L 11 B 785/08 AS ER) in zutreffender Weise darauf abgestellt, dass vorliegend allein Leistungsansprüche für die Vergangenheit im Streit stehen, für die in aller Regel ein Anordnungsanspruch, d.h. die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit nicht glaubhaft zu machen ist, denn im Rahmen einer Regelungsanordnung ist Anordnungsgrund die Notwendigkeit, wesentliche Nachteile abzuwenden, um zu vermeiden, dass der ASt vor vollendete Tatsachen gestellt wird, ehe er wirksamen Rechtsschutz erlangen kann (vgl. Keller aaO § 86b Rn.27a).
  • LSG Bayern, 19.05.2010 - L 11 AS 288/10

    Zur Frage der Bewilligung von Leistungen für bereits abgelaufene

    Hierbei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes in jeder Lage des Verfahrens, insbesondere auch noch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Beschluss des Senates vom 12.01.2009 - L 11 B 785/08 AS ER - veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 08.11.2010 - L 11 AS 652/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Unzulässigkeit der gesonderten Ablehnung eines

    Hierbei ist der maßgebende Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes in jeder Lage des Verfahrens, insbesondere auch noch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Beschluss des Senats vom 12.01.2009 - L 11 B 785/08 AS ER - veröffentl. in juris).
  • LSG Bayern, 05.08.2010 - L 11 AS 255/10

    Zur Frage des Streitgegenstandes eines Verfahrens des einstweiligen

    Hierbei ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes in jeder Lage des Verfahrens, insbesondere auch noch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Beschluss des Senates vom 12.01.2009 - L 11 B 785/08 AS ER - juris).
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