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   LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20   

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https://dejure.org/2021,16365
LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20 (https://dejure.org/2021,16365)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.2021 - L 11 BA 543/20 (https://dejure.org/2021,16365)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - L 11 BA 543/20 (https://dejure.org/2021,16365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 7 Abs. 1 S. 1-2 SGB IV, § ... 14 Abs. 1 S. 1 SGB IV, § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV, § 24 Abs. 1 S. 1 SGB IV, § 24 Abs. 2 SGB IV, § 28e Abs. 1 S. 1 SGB IV, § 28g S. 1-3 SGB IV, § 28h Abs. 2 S. 1 Hs. 1 SGB IV, § 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV, § 89 Abs. 5 SGB X
    SGB IV, SGB X

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 24 Abs 1 S 1 SGB 4, § 24 Abs 2 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Aushilfstätigkeit im Bereich der Rohrreinigung - Notdienst - Auftragsverhältnis - Gewerbeanmeldung für Dienstleistungen aller Art rund ums Haus - mehrere Auftraggeber - Zufluss von Arbeitsentgelt - Beitragsanspruch - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 ; SGB IV § 24 ; SGB IV § 28p
    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Rohrreinigers für einen Auftraggeber; Kein Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit bei der Möglichkeit der Tätigkeit für andere Auftraggeber; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; ...

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 ; SGB IV § 24 ; SGB IV § 28p
    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Rohrreinigers für einen Auftraggeber; Kein Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit bei der Möglichkeit der Tätigkeit für andere Auftraggeber; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20
    Eine Exkulpation nach § 24 Abs. 2 SGB IV ist ausgeschlossen, wenn der säumige Beitragsschuldner Kenntnis von seiner Zahlungspflicht hatte (vgl auch zum Folgenden BSG 12.12.2018, B 12 R 15/18 R, BSGE 127, 125 mwN).

    Dieses (Un-)Verschulden bestimmt sich nicht nach § 276 BGB, sondern setzt aufgrund eines eigenständigen Verschuldensmaßstabs wenigstens bedingten Vorsatz voraus (dazu im Einzelnen BSG 12.12.2018, B 12 R 15/18 R, BSGE 127, 125).

    Säumniszuschläge sind deshalb nur für die Zeit nach der Fälligkeit der geschuldeten Beiträge zu erheben, in der keine unverschuldete Unkenntnis (mehr) vorliegt, der Beitragsschuldner also positive Kenntnis von seiner Zahlungspflicht oder seine Unkenntnis verschuldet hat (BSG 12.12.2018, B 12 R 15/18 R, BSGE 127, 125).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20
    Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt jedoch noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen; auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29, Rn 21; vgl auch BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99).

    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).

    Darüber hinaus kommt solchen Vertragsklauseln bei der im Rahmen des § 7 Abs. 1 SGB IV vorzunehmenden Gesamtabwägung keine eigenständige Bedeutung zu (BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20
    Dem Willen der Vertragsparteien, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründen zu wollen, kommt nach der Rechtsprechung des BSG aber indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen (BSG 14.03.2018, B 12 R 3/17 R, BSGE 125, 177 mwN).

    Der Wille der Vertragsparteien ist nicht maßgebend, wenn - wie im vorliegenden Fall - tatsächlich Umstände vorliegen, die bei einer Gesamtschau zwingend zu einer Beurteilung des Vertragsverhältnisses als abhängige Beschäftigung führen (BSG 14.03.2018, B 12 R 3/17 R, BSGE 125, 177).

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20
    Allein der Umstand, dass jemand von seinem Vertragspartner keinen für Beschäftigte typischen sozialen Schutz zur Verfügung gestellt erhält, führt jedoch noch nicht zur Annahme eines unternehmerischen Risikos; einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen; auch aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 29, Rn 21; vgl auch BSG 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, BSGE 120, 99).

    Unter diesen Umständen ist es der Klägerin auch nicht vorwerfbar, dass sie keine versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) durch eine fachkundige Stelle herbeigeführt hat (vgl BSG 09.11.2011, B 12 R 18/09 R, BSGE 109, 254; BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20
    Hat ein Beschäftigter Arbeitsentgelt tatsächlich erhalten, kommt es wegen § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV nicht darauf an, ob ein wirksamer (arbeitsrechtlicher) Anspruch auf das gezahlte Arbeitsentgelt bestand (BSG 14.07.2004, B 12 KR 1/04 R, BSGE 93, 119).

    Hat ein Beschäftigter - wie hier der Beigeladene zu 1) - Arbeitsentgelt tatsächlich erhalten (erzielt), kommt es nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.02.2002, B 12 KR 13/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 24, Rn 22; BSG 14.07.2004, B 12 KR 1/04 R, BSGE 93, 119) wegen § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV nicht darauf an, ob ein wirksamer (arbeitsrechtlicher) Anspruch auf das gezahlte Arbeitsentgelt bestand.

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20
    Ein Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft schließt die Kenntnis aus (vgl auch Bundesgerichtshof 24.01.2018, 1 StR 331/17, NStZ-RR 2018, 180).
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 13/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - zu Unrecht entrichtete Beiträge - Entstehung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20
    Hat ein Beschäftigter - wie hier der Beigeladene zu 1) - Arbeitsentgelt tatsächlich erhalten (erzielt), kommt es nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.02.2002, B 12 KR 13/01 R, SozR 3-2400 § 14 Nr. 24, Rn 22; BSG 14.07.2004, B 12 KR 1/04 R, BSGE 93, 119) wegen § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV nicht darauf an, ob ein wirksamer (arbeitsrechtlicher) Anspruch auf das gezahlte Arbeitsentgelt bestand.
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20
    Unter diesen Umständen ist es der Klägerin auch nicht vorwerfbar, dass sie keine versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) durch eine fachkundige Stelle herbeigeführt hat (vgl BSG 09.11.2011, B 12 R 18/09 R, BSGE 109, 254; BSG 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R).
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20
    Vor diesem Hintergrund muss dem Mitarbeiter regelmäßig klar sein, dass er die für ein freies Dienstverhältnis vereinbarte Vergütung nicht als Bruttoarbeitsentgelt beanspruchen kann, falls sich das Rechtsverhältnis in Wahrheit als Arbeitsverhältnis darstellt (BAG 26.06.2019, 5 AZR 178/18, BAGE 167, 144 Rn 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 R 3845/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als freie Mitarbeiterin für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - L 11 BA 543/20
    Die Anmeldung eines Gewerbes und die Vergütung in Form von Rechnungen setzen eine selbstständige Tätigkeit voraus, begründen aber für sich allein keine solche (stRspr des Senats ua Urteil vom 28.03.2017, L 11 R 3962/15; Urteil vom 26.07.2016, L 11 R 3845/15; Beschluss vom 19.07.2012, L 11 KR 1789/12 ER-B).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 3962/15
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

  • BSG, 17.12.2014 - B 12 R 13/13 R

    Betriebsprüfung - Erlass von Verwaltungsakten zur Sozialversicherungs- und

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • SG Heilbronn, 18.02.2022 - S 2 R 1758/21

    Erhebung von Säumniszuschlägen - Kenntnis von der Beitragspflicht - verschuldete

    Das Wissen um die (bloße) Möglichkeit der Beitragserhebung steht dem sicheren Wissen um die rechtliche und tatsächliche Verpflichtung zur Beitragszahlung hingegen nicht gleich (vgl ferner BSG 16.12.2015, B 12 R 11/14 R, BSGE 120, 209; LSG Baden-Württemberg 18.02.2020, L 11 BA 651/19 und 17.05.2021, L 11 BA 543/20).
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