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   LSG Baden-Württemberg, 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07   

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https://dejure.org/2007,7507
LSG Baden-Württemberg, 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07 (https://dejure.org/2007,7507)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07 (https://dejure.org/2007,7507)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - L 11 EL 2361/07 (https://dejure.org/2007,7507)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltstitel - § 1 Abs 6 BErzGG in der am 19.12.2006 geltenden Fassung - Anwendung - § 1 Abs 6 BErzGG idF vom 13.12.2006 - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Zurückverweisung einer Rechtssache an das Gericht des vorigen Rechtszuges bei Zustellung eines Urteils nach Ablauf der Absetzungsfrist; Pflicht des Gerichts zur schriftlichen Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründe binnen fünf Monaten; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BErzGG § 1 Abs. 6 a.F.; BErzGG § 24 Abs. 3; AufenthG § 101; GG Art. 3 Abs. 3
    D (A), Erziehungsgeld, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbefugnis, Zuwanderungsgesetz, Übergangsregelung, Erwerbstätigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gewährung von Erziehungsgeld, Bezug zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07
    Ihre dagegen am 18. April 2005 eingelegte Berufung hat die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 6. Juli 2004 (1 BvR 2515/95) begründet.

    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juli 2004 (1 BvR 2515/95).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07
    Das hat grundsätzlich zur Folge, dass entsprechend der Entscheidung des Gemeinsamen Senates, wonach ein Urteil nicht mit Gründen versehen ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (vgl. Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 8. Aufl. 2005, § 134 RdNr. 4 und Entscheidung des GemS in NJW 1993, 2603) das vorliegende Urteil nicht mit Gründen versehen ist.
  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07
    Dass der Klägerin die erforderliche Arbeitsgenehmigung ab 28. Oktober 2003 erteilt wurde, hat auf ihren Anspruch auf ErzG keinen Einfluss, denn die notwendige Aufenthaltsgenehmigung muss nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (SozR 3-1200 § 14 Nr. 24) durch die Ausländerbehörde bereits zu Beginn des Leistungszeitraumes festgestellt sein.
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07
    Das ist aber ebenfalls unbeachtlich, denn der tatsächlich getroffenen Entscheidung der Ausländerbehörde kommt für das Erziehungsrecht Tatbestandswirkung zu (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2006 - L 13 EG 3/05
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07
    Dass die Klägerin nach der Anwendung des bisher geltenden Rechts auch im Hinblick auf Art. 23 und 24 der Genfer Flüchtlingskonvention wie EG-Verordnung Nr. 1408/71 (vgl. hierzu auch Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.07.2006 - L 13 EG 3/05) keinen Anspruch auf ErzG hat, hat die Beklagte in ihren angefochtenen Bescheiden unter Nennung der damals maßgeblichen Rechtsgrundlage ausführlich begründet dargelegt.
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    a) In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wurde die Frage, ob das AuslAnsprG eine Neuregelung des § 1 Abs. 6 BErzGG gebracht hat, die den durch das BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - (BVerfGE 111, 176 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4) aufgestellten Vorgaben entspricht, bis zu den Vorlagebeschlüssen des Senats vom 3.12.2009 - B 10 EG 5/08 R (= 1 BvL 3/10) , B 10 EG 6/08 R (= 1 BvL 4/10) , B 10 EG 7/08 R (= 1 BvL 2/10) - überwiegend bejaht (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27.2.2009 - L 13 EG 25/08 - und - L 13 EG 42/08 - beide veröffentlicht in juris - derzeit beide beim BSG anhängig unter den Az B 10 EG 8/09 R und B 10 EG 10/09 R; sowie Urteile vom 19.6.2009 - L 13 EG 4/09 - und - L 13 EG 20/08 - beide veröffentlicht in juris, beide derzeit anhängig beim BSG unter den Az B 10 EG 13/09 R und B 10 EG 15/09 R; vgl weiter das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.8.2007 - L 8 EG 12/06 - veröffentlicht in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2007 - L 11 EL 2361/07 - veröffentlicht in juris) .
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    a) In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird die Frage, ob das AuslAnsprG eine Neuregelung des § 1 Abs. 6 BErzGG gebracht hat, die den durch das BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - (BVerfGE 111, 176 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4) aufgestellten Vorgaben entspricht, überwiegend bejaht (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27.2.2009 - L 13 EG 25/08 - und - L 13 EG 42/08 - beide veröffentlicht in juris - derzeit beide beim BSG anhängig unter den Az B 10 EG 8/09 R und B 10 EG 10/09 R; sowie Urteile vom 19.6.2009 - L 13 EG 4/09 - und - L 13 EG 20/08 - beide veröffentlicht in juris, beide derzeit anhängig beim BSG unter den Az B 10 EG 13/09 R und B 10 EG 15/09 R; vgl weiter das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.8.2007 - L 8 EG 12/06 - veröffentlicht in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2007 - L 11 EL 2361/07 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    a) In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird die Frage, ob das AuslAnsprG eine Neuregelung des § 1 Abs. 6 BErzGG gebracht hat, die den durch das BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - (BVerfGE 111, 176 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4) aufgestellten Vorgaben entspricht, überwiegend bejaht (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27.2.2009 - L 13 EG 25/08 - und - L 13 EG 42/08 - beide veröffentlicht in juris - derzeit beide beim BSG anhängig unter den Az B 10 EG 8/09 R und B 10 EG 10/09 R; sowie Urteile vom 19.6.2009 - L 13 EG 4/09 - und - L 13 EG 20/08 - beide veröffentlicht in juris, beide derzeit anhängig beim BSG unter den Az B 10 EG 13/09 R und B 10 EG 15/09 R; vgl weiter das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.8.2007 - L 8 EG 12/06 - veröffentlicht in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2007 - L 11 EL 2361/07 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    a) In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird die Frage, ob das AuslAnsprG eine Neuregelung des § 1 Abs. 6 BErzGG gebracht hat, die den durch das BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - (BVerfGE 111, 176 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4) aufgestellten Vorgaben entspricht, überwiegend bejaht (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27.2.2009 - L 13 EG 25/08 - und - L 13 EG 42/08 - beide veröffentlicht in juris - derzeit beide beim BSG anhängig unter den Az B 10 EG 8/09 R und B 10 EG 10/09 R; sowie Urteile vom 19.6.2009 - L 13 EG 4/09 - und - L 13 EG 20/08 - beide veröffentlicht in juris, beide derzeit anhängig beim BSG unter den Az B 10 EG 13/09 R und B 10 EG 15/09 R; vgl weiter das LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.8.2007 - L 8 EG 12/06 - veröffentlicht in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2007 - L 11 EL 2361/07 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 42/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die gesetzliche Neuregelung in § 1 Abs. 6 BErzGG stehe im Einklang mit dem Grundgesetz (GG), insbesondere mit Art. 3 GG (unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg Urt. v. 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07-.) Der Gesetzgeber habe mit der Neufassung des § 1 Abs. 6 BErzGG n.F. vom 13.12.2006 auch ausgehend vom Leitsatz der Entscheidung des BVerfG vom 06.07.2004 (BVerfGE 111, 176-190) durch die Differenzierung in Nr. 3 lit a und Nr. 3 lit b sachliche Entscheidungskriterien im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG gefunden, die mit dem Gleichheitssatz in Einklang zu bringen seien.
  • SG Würzburg, 28.03.2008 - S 4 EG 49/06

    Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung von Erziehungsgeld nach dem

    Das Landessozialgericht Baden Württemberg hat in seinem Urteil von 10.07.2007 (L 11 EL 2361/07) ausgeführt, § 1 Abs. 6 Satz 2 BErzGG sei verfassungsgemäß, soweit er die Berechtigung zur Gewährung von Erziehungsgeld davon abhängig mache, dass der zur Betreuung eines Kindes bereite Elternteil an der Aufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit rechtlich nicht gehindert sei.
  • SG Würzburg, 04.05.2009 - S 4 EG 2/08
    Allerdings ist in Übernahme der Überlegungen aus der Entscheidung des Landessozialgerichtes Baden Württemberg vom 10.07.2007 (Az. L 11 EL 2361/07) zum neugefassten § 1 Abs. 6 BErzGG eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift vorzunehmen und hierbei im Wesentlichen darauf abzustellen, dass der betroffene Ausländer an der Aufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit ohne weiteres Zutun rechtlich nicht gehindert sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2008 - L 13 B 6/08

    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Erziehungsgeld,

    Die Neufassung des § 1 Abs. 6 Nr. 3 BErzGG knüpft den Bezug von Erziehungsgeld bei Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen, außer an eine Mindestaufenthaltsdauer im Bundesgebiet von drei Jahren zusätzlich daran, dass sie berechtigt erwerbstätig sind, Elterngeld beziehen oder Leistungen nach dem SGB III. Weder der erkennende Senat noch das Bundessozialgericht haben bislang geklärt, ob die darin liegende Ungleichbehandlung mit nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern, die eine andere Art einer zur Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthalts- oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen und deshalb ohne Weiteres Erziehungsgeld beanspruchen können, vgl. § 1 Abs. 6 Nrn 1 und 2 lit. a und b BErzGG, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. LSG Baden-Württemberg Urt. v. 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07 Juris; Werner, InfAuslR 2007, 112; Gutmann, InfAuslR 2007, 309; zum Kindergeldbezug von geduldeten Ausländern FG Köln, Vorlagebeschluß an das BVerfG v. 9.5.2007 - 10 K 1690/07 Juris).
  • SG Dresden, 22.01.2009 - S 30 EG 5/07

    D (A), Elterngeld, Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, Erwerbstätigkeit,

    § 1 Abs. 7 BEEG ist mit dem Grundgesetz vereinbar (so auch BFH, Urteile v. 22.11.2007 - III R 63/07 und III R 61/04, FG Köln, Urt. v. 14.06.2007 - 15 K 1928/02 und Urt. v. 09.05.2007 - 10 K 3563/05 zum gleichlautenden § 1 Abs. 3 BKGG und § 62 Abs. 2 EStG sowie LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07 LSG Niedersachsen, Urt. v. 23.08.2007 - L 8 EG 12/06, SG Aachen, Urteile v. 12.02.2008 - S 13 EG 24/07 und v. 14.10.2008 - S 13 EG 14/08 zum gleichlautenden § 1 Absatz 6 BErzGG), so dass eine Aussetzung des Verfahrens und die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 100 Grundgesetz nicht in Betracht kommen.
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