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   LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EL 5603/09   

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https://dejure.org/2010,16728
LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EL 5603/09 (https://dejure.org/2010,16728)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2010 - L 11 EL 5603/09 (https://dejure.org/2010,16728)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - L 11 EL 5603/09 (https://dejure.org/2010,16728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Elterngeld - Bezugszeitraum - gleichzeitiger Bezug von Elterngeld durch die Berechtigten - doppelter Anspruchsverbrauch - Einkommensanrechnung bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EL 5603/09
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (sog neue Formel, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. Oktober 1980, 1 BvL 50/79 ua, BVerfGE 55, 72; Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 25. Juni 2009, B 10 EG 8/08 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 2 mwN).

    Damit wird durch die Regelung des doppelten Anspruchsverbrauchs kein verbotener Zwang auf Eltern ausgeübt, sondern es werden lediglich Anreize gesetzt, die familienpolitischen aber auch fiskalischen Zielen des Staates dienen (vgl BSG, Urteil vom 25. Juni 2009, B 10 EG 8/08 R, aaO).

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EL 5603/09
    Der Gesetzgeber muss allerdings seine Auswahl sachgerecht treffen (vgl BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 1980, 1 BvL 20/76, 1 BvR 826/76, BVerfGE 53, 313; und vom 8. April 1987, 2 BvR 909/82 ua, BVerfGE 75, 108).
  • BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EL 5603/09
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder anderweitig einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (stRspr; BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 29. September 2010, 1 BvR 1789/10; und vom 2. Februar 2009, 1 BvR 2553/08, jeweils juris).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EL 5603/09
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (sog neue Formel, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. Oktober 1980, 1 BvL 50/79 ua, BVerfGE 55, 72; Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 25. Juni 2009, B 10 EG 8/08 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 2 mwN).
  • SG Karlsruhe, 27.10.2009 - S 11 EG 2280/08

    Reduzierung der Höhe des Elterngeldes bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EL 5603/09
    Mit den am 23. Mai 2008 dagegen erhobenen Klagen vor dem Sozialgericht Karlsruhe (SG, Az der Klage der Ehefrau S 11 EG 2280/08) haben die Eltern geltend gemacht, die derzeitige gesetzliche Konstruktion benachteilige diejenigen Eltern, die gemeinsam ihr Kind erziehen und jeweils eine Teilzeittätigkeit ausüben würden gegenüber denjenigen, die ihr Kind jeweils alleine erziehen und nacheinander Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen würden.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EL 5603/09
    Der Gesetzgeber muss allerdings seine Auswahl sachgerecht treffen (vgl BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 1980, 1 BvL 20/76, 1 BvR 826/76, BVerfGE 53, 313; und vom 8. April 1987, 2 BvR 909/82 ua, BVerfGE 75, 108).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 EL 5603/09
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder anderweitig einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (stRspr; BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 29. September 2010, 1 BvR 1789/10; und vom 2. Februar 2009, 1 BvR 2553/08, jeweils juris).
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