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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10   

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https://dejure.org/2013,14734
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10 (https://dejure.org/2013,14734)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.01.2013 - L 11 KA 103/10 (https://dejure.org/2013,14734)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - L 11 KA 103/10 (https://dejure.org/2013,14734)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Pauschalerstattung bei fraktionierten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10
    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (vgl. BSG, Urteil vom 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R - m.w.N.).

    Angesichts des eindeutigen Wortlauts, die weder einer Interpretation noch einer Auslegung (vgl. dazu z.B. BSG, Urteile vom 05.02.1985 - 6 RKa 37/83 -, vom 15.11.1995 - 6 RKa 57/94 -, vom 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R - und vom 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R -) zugänglich ist, bleibt der Kläger als Facharzt für Frauenheilkunde und Gynäkologie vom benannten Kreis der möglichen Leistungserbringer ausgeschlossen.

  • SG Marburg, 07.05.2008 - S 12 KA 363/07

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10
    Auch der Erwerb der Zusatz-Weiterbildung "Akupunktur" erweiterte nach Maßgabe der nordrheinischen WBO (vgl. Abschnitt A § 2 Abs. 4 Satz 4) die Gebietsgrenzen fachärztlicher Tätigkeiten nicht (im Ergebnis ebenso SG Marburg, Urteil vom 07.05.2008 - S 12 KA 363/07 -).

    Ebenso ist unter Zugrundelegung der o.a. Maßstäbe nicht relevant, ob der Konzeption des Modellvorhabens GBA noch die Überlegung zugrunde lag, dass es sich bei Akupunkturleistungen aufgrund ihres ganzheitlichen Ansatzes um fachübergreifende Leistungen handelt (ebenso SG Marburg, Urteil vom 07.05.2008 - S 12 KA 363/07 -); der Normgeber des EBM ist daran nicht gebunden.

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10
    Damit ist auch das Recht umfasst vorzugeben, dass einzelne Leistungen nur von bestimmten Ärzten mit (zudem) entsprechender Qualifikation erbracht und berechnet werden dürfen (BSG, Urteil vom 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R R - m.w.N.) Es ist (auch) insofern grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte, mit "punktuellen" Entscheidungen zu einzelnen Gebührenpositionen in ein umfassendes, als ausgewogen zu unterstellendes Tarifgefüge einzugreifen und dadurch dessen Funktionsfähigkeit in Frage zu stellen.

    Solche Anknüpfungen sind auch inhaltslich unbedenklich, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vereinbar, sofern das Erfordernis einer entsprechenden Qualifikation nicht sachwidrig ist nicht Ärzte von einem Leistungsbereich ausschließt, der zum Kern ihres Fachgebiets gehört bzw. für dieses wesentlich und prägend ist (BSG, Urteile vom 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 - und vom 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R - jeweils m.w.N.).

  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 26/01 R

    Vertragsarzt - Kassenärztliche Vereinigung - Korrektur - Honorarbescheid -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10
    Der Kläger hat schließlich auch keinen Vergütungsanspruch auf der Grundlage eines von der beklagten gesetzten Vertrauenstatbestandes, der wegen der Einräumung einer umfassenden Berichtigungsbefugnis der KV, die ihrerseits den Besonderheiten und Erfordernissen der Honorarverteilung Rechnung trägt, grundsätzlich zu berücksichtigen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.202 - B 6 KA 26/01 R -).
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 22/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Ausschluss der gleichzeitigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10
    Abgesehen davon, dass gegen die Rechtmäßigkeit dieses Bescheides erhebliche Bedenken im Hinblick darauf bestehen, dass die ergänzende Vereinbarung eine eigenständige Regelung enthält, da der ihnen übertragene Sicherstellungsauftrag die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht dazu berechtigt, von den Festlegungen des Bewertungsausschusses abweichende Ausnahmeregelungen zu erteilen (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 22/08 R -), hätte dieser Bescheid den Kläger allenfalls - im Wege des Vertrauensschutzes - zur Erbringung von Leistungen auf der Grundlage von Überweisungen der im Bescheid genannten Ärzte berechtigen können.
  • BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 37/83

    Ersatzkassengebührenordnung - Beratung - Honorarabrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10
    Angesichts des eindeutigen Wortlauts, die weder einer Interpretation noch einer Auslegung (vgl. dazu z.B. BSG, Urteile vom 05.02.1985 - 6 RKa 37/83 -, vom 15.11.1995 - 6 RKa 57/94 -, vom 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R - und vom 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R -) zugänglich ist, bleibt der Kläger als Facharzt für Frauenheilkunde und Gynäkologie vom benannten Kreis der möglichen Leistungserbringer ausgeschlossen.
  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10
    Das gilt sowohl im Verhältnis zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und Krankenkassen als auch im Verhältnis zwischen KV und Vertragsarzt, weil die KV"?en den Bewerbungsmaßstab auch als Bestandteil ihrer Honorarverteilungsmaßstäbe und damit als Rechtsnorm beschlossen haben (ständige Rechtsprechung u.v.a. BSG, Urteil vom 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90 -, vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 -, vom 20.01.999 -B 6 Ka 16/98 R -, vom 25.08.1999 - B 6 KA 38/98 R -, vom 15.05.2002 - B 6 KA 21/00 R -).
  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10
    Das gilt sowohl im Verhältnis zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und Krankenkassen als auch im Verhältnis zwischen KV und Vertragsarzt, weil die KV"?en den Bewerbungsmaßstab auch als Bestandteil ihrer Honorarverteilungsmaßstäbe und damit als Rechtsnorm beschlossen haben (ständige Rechtsprechung u.v.a. BSG, Urteil vom 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90 -, vom 29.09.1993 - 6 RKa 65/91 -, vom 20.01.999 -B 6 Ka 16/98 R -, vom 25.08.1999 - B 6 KA 38/98 R -, vom 15.05.2002 - B 6 KA 21/00 R -).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 57/94

    Honorarbegrenzung für den Fall des vorzeitigen Abschlusses einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10
    Angesichts des eindeutigen Wortlauts, die weder einer Interpretation noch einer Auslegung (vgl. dazu z.B. BSG, Urteile vom 05.02.1985 - 6 RKa 37/83 -, vom 15.11.1995 - 6 RKa 57/94 -, vom 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R - und vom 18.08.2010 - B 6 KA 23/09 R -) zugänglich ist, bleibt der Kläger als Facharzt für Frauenheilkunde und Gynäkologie vom benannten Kreis der möglichen Leistungserbringer ausgeschlossen.
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10
    Er enthält Regelungen, die über eine zur Leistungsbewertung notwendige Regelung hinaus die Leistungsstrukturen betreffen (BSG, Urteil vom 20.03.96 - 6 RKa 51/95 - und vom 17.09.1997 - 6 RKa 3697 -) und daher über die medizinischen Empfehlungen des GBA bei Einführung einer Leistung hinaus Anforderungen aufstellen können.
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 16/98 R

    Beschränkung der Abrechenbarkeit einer Leistung nach dem EBM-Ä,

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 89/00 R

    Vertragsarzt

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 21/00 R

    Festlegung der bundesdurchschnittlichen Praxiskostenansätze als normative

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche

  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 6/01 R

    Ambulantes Operieren - Anästhesie-Zuschlag nach Nr 90 EBM-Ä -Allgemein- und

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab - keine inhaltliche Änderung durch Beschlüsse des

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/15

    Kassenarztrecht; Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Honoraranforderung;

    Auch der Erwerb der Zusatz-Weiterbildung "Akupunktur" erweitere nicht die Gebietsgrenzen fachärztlich festgelegter Tätigkeit (Hinweis auf LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW)), Urteil vom 16. Januar 2013 - L 11 KA 103/10).

    Sie sieht sich hierin durch weitere, von ihr zitierte gerichtliche Entscheidungen bestätigt (BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 12/15 B - sowie Urteil vom 4. Mai 2016 - B 6 KA 13/15 R; LSG NRW, Urteile vom 16. Januar 2013 - L 11 KA 103/10 - und vom 28. Mai 2014 - L 11 KA 36/11; Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Juli 2015 - L8 KA 21/13; Bayerisches LSG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - L 12 KA 71/12).

    Auch der Sachverhalt, der dem von der Beklagten u.a. angeführten Urteil des LSG NRW vom 16. Januar 2013 (L 11 KA 103/10, juris) zu Grunde lag, ist mit dem hiesigen nicht vergleichbar.

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 17/15

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honoraranforderung

    Auch der Erwerb der Zusatz-Weiterbildung "Akupunktur" erweitere nicht die Gebietsgrenzen fachärztlich festgelegter Tätigkeit (Hinweis auf LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW)), Urteil vom 16. Januar 2013 - L 11 KA 103/10).

    Sie sieht sich hierin durch weitere, von ihr zitierte gerichtliche Entscheidungen bestätigt (BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 12/15 B - sowie Urteil vom 4. Mai 2016 - B 6 KA 13/15 R; LSG NRW, Urteile vom 16. Januar 2013 - L 11 KA 103/10 - und vom 28. Mai 2014 - L 11 KA 36/11; Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Juli 2015 - L8 KA 21/13; Bayerisches LSG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - L 12 KA 71/12).

    Auch der Sachverhalt, der dem von der Beklagten u.a. angeführten Urteil des LSG NRW vom 16. Januar 2013 (L 11 KA 103/10, juris) zu Grunde lag, ist mit dem hiesigen nicht vergleichbar.

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Auch der Erwerb der Zusatz-Weiterbildung "Akupunktur" erweitere nicht die Gebietsgrenzen fachärztlich festgelegter Tätigkeit (Hinweis auf LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW)), Urteil vom 16. Januar 2013 - L 11 KA 103/10).

    Sie sieht sich hierin durch weitere, von ihr zitierte gerichtliche Entscheidungen bestätigt (BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 12/15 B - sowie Urteil vom 4. Mai 2016 - B 6 KA 13/15 R; LSG NRW, Urteile vom 16. Januar 2013 - L 11 KA 103/10 - und vom 28. Mai 2014 - L 11 KA 36/11; Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Juli 2015 - L8 KA 21/13; Bayerisches LSG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - L 12 KA 71/12).

    Auch der Sachverhalt, der dem von der Beklagten u.a. angeführten Urteil des LSG NRW vom 16. Januar 2013 (L 11 KA 103/10, juris) zu Grunde lag, ist mit dem hiesigen nicht vergleichbar.

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