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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13   

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https://dejure.org/2015,26145
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13 (https://dejure.org/2015,26145)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2015 - L 11 KA 116/13 (https://dejure.org/2015,26145)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2015 - L 11 KA 116/13 (https://dejure.org/2015,26145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausrichtung einer Vertragsarztpraxis auf die Therapie von Diabetes mellitus; Streit um die Rechtmäßigkeit einer schriftlichen Beratung wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen; Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten; Anforderungen an die Begründung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 106 Abs. 5e S. 1; SGB V § 106 Abs. 2 S. 1
    Ausrichtung einer Vertragsarztpraxis auf die Therapie von Diabetes mellitus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 04.02.2016)

    Prüfgremien dürfen Regeln nicht einschränken

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Arzneikostenregress | Richtgrößen | Praxisbesonderheiten einer diabetologischen Schwerpunktpraxis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13
    Die Kontrolle der Gerichte beschränkt sich darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtiger und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die Grenzen eingehalten hat, die sich bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wirtschaftlichkeit" ergeben, und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zu treffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSG, Urteil vom 21.04.1993 - 14a RKa 11/92 - Urteil vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R - Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 38/10 R -;Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R -).

    Erforderlich sind auch Ausführungen dazu, ob und ggf in welchem Umfang der Mehraufwand auf Praxisbesonderheiten zurückzuführen ist (BSG, Urteil vom 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R - Urteil vom 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R - Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R -).

    Dies erfordern die ihnen eingeräumten Beurteilungsspielräume, als deren Korrektiv der Begründung des Bescheides wesentliche Bedeutung zukommt (BSG, Urteil vom 22.10.2014 a.a.O.).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Prüfgremien die Gründe konkret benennen müssen, aus denen heraus sie grundsätzlich medizinisch indizierte Verordnungen einer bestimmten Wirkstoffgruppe generell für unwirtschaftlich halten (BSG, Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R -).

  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - selbstständige Anfechtbarkeit der Beratung nach §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13
    Der Begriff der Praxisbesonderheiten ist bei einer Richtgrößenprüfung nicht anders zu verstehen als bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten (BSG, Urteil vom 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R - Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R - Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R -).

    Soweit es um die Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten geht, steht den Prüfgremien ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BSG Urteil vom 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R - Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R - Urteil vom 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R -).

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13
    Der Begriff der Praxisbesonderheiten ist bei einer Richtgrößenprüfung nicht anders zu verstehen als bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten (BSG, Urteil vom 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R - Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R - Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R -).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R

    Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - Begründung - Honorarkürzungsbescheid -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13
    Erforderlich sind auch Ausführungen dazu, ob und ggf in welchem Umfang der Mehraufwand auf Praxisbesonderheiten zurückzuführen ist (BSG, Urteil vom 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R - Urteil vom 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R - Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R -).
  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R

    Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Hemmung des Laufs der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13
    Soweit es um die Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten geht, steht den Prüfgremien ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BSG Urteil vom 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R - Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R - Urteil vom 14.05.2014 - B 6 KA 13/13 R -).
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13
    Erforderlich sind auch Ausführungen dazu, ob und ggf in welchem Umfang der Mehraufwand auf Praxisbesonderheiten zurückzuführen ist (BSG, Urteil vom 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R - Urteil vom 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R - Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R -).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13
    Praxisbesonderheiten sind aus der Zusammensetzung der Patienten herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (BSG, Urteil vom 21.06.1995 - 6 RKa 35/94 -).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13
    Die betroffene Praxis muss sich nach der Zusammensetzung der Patienten und hinsichtlich der schwerpunktmäßig zu behandelnden Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden (BSG, Urteil vom 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R -); diese Abweichung muss sich gerade auf die überdurchschnittlich häufig erbrachten Leistungen auswirken.
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92

    Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13
    Die Kontrolle der Gerichte beschränkt sich darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtiger und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die Grenzen eingehalten hat, die sich bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wirtschaftlichkeit" ergeben, und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zu treffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSG, Urteil vom 21.04.1993 - 14a RKa 11/92 - Urteil vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R - Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 38/10 R -;Urteil vom 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R -).
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Vereinbarung von Richtgrößen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - L 11 KA 116/13
    Der Begriff der Praxisbesonderheiten ist bei einer Richtgrößenprüfung nicht anders zu verstehen als bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten (BSG, Urteil vom 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R - Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R - Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R -).
  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 38/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verpflichtung der Prüfgremien zur Aufklärung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 26/14
    Die Teilnahme an einem DMP kann zwar ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Behandlung entsprechender Krankheitsbilder einen Schwerpunkt der Praxis bildet (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. April 2015 - L 11 KA 116/13 - juris; vgl auch Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - L 3 KA 40/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 33/16
    Zwar kann die Teilnahme an einem DMP als Anhaltspunkt dafür herangezogen werden, dass die Behandlung entsprechender Krankheitsbilder tatsächlich einen Schwerpunkt in der jeweiligen Arztpraxis bildet (vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. April 2015 - L 11 KA 116/13 - juris; vgl auch das Urteil des Senats vom 9. Dezember 2015 - L 3 KA 40/14).
  • SG Dortmund, 09.08.2017 - S 16 KA 19/13

    Regressanspruch aufgrund einer Richtgrößenprüfung im Bereich der Heilmittelkosten

    Praxisbesonderheiten sind also aus der Zusammensetzung der Patienten herrührende Umstände, die sich auf das Verordnungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - LSG NW -, Urteil vom 15.04.2015, Az: L 11 KA 116/13, mit weiteren Nachweisen).
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