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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20 B ER   

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https://dejure.org/2021,36431
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20 B ER (https://dejure.org/2021,36431)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.08.2021 - L 11 KA 23/20 B ER (https://dejure.org/2021,36431)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. August 2021 - L 11 KA 23/20 B ER (https://dejure.org/2021,36431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ermächtigung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die Erhebung einer sogenannten defensiven Konkurrentenklage durch einen Facharzt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20
    Die vom BSG in der Entscheidung vom 17. Oktober 2007 (Az. B 6 KA 42/06 R) statuierte 5 %-Hürde werde deutlich überschritten; auch seien die Ermittlungen des Antragsgegners diesbezüglich fehlerhaft.

    Die Prüfung der Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten erfolge zweistufig (Hinweis auf BSG, Urteile vom 17. August 2011 - B 6 KA 26/10 R 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und 17. Oktober 2007 - B 6 KA 42/06 R).

    Dies sei dann der Fall, wenn die vom Krankenhausarzt behandelten Patienten aus dem Einzugsbereich der Vertragsarztpraxis mehr als 5 % der durchschnittlichen Patientenzahl dieser Praxis ausmachten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 42/06 R -).

    Die Anfechtung eines Verwaltungsaktes durch einen Dritten ist aber nur dann bereits unzulässig, wenn dessen Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. nur: BSG, Urteil vom 17. August 2011 - B 6 KA 26/10 R -, juris Rn. 15; speziell zur Anfechtung von Ermächtigungen: BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 42/06 R -, juris Rn. 17).

    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn ein faktisches Konkurrenzverhältnis vorliegt, durch das plausibel wird, dass der bereits zugelassene Arzt eine nicht nur geringfügige Schmälerung seiner Erwerbsmöglichkeiten zu befürchten hat (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 42/06 R - BSGE 99, 145 - juris-Rn. 22; BSG, Urteil vom 17. Juni 2009 - B 6 KA 25/08 R - BSGE 103, 269 - juris-Rn. 19).

    Dabei sollen Behandlungsfälle, in denen der Ermächtigte Leistungen erbringt, die der niedergelassene Vertragsarzt nicht anbietet oder etwa wegen unzureichender Geräteausstattung oder Qualifikation - nicht erbringen darf, außer Betracht bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - a.a.O. - Rn. 24, BSG, Urteil vom 17. Juni 2009 - a.a.O. - Rn. 25 f.).

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 25/08 R

    Vertragsarzt - Anfechtung der Zulassung anderer Ärzte - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20
    Letzteres sei der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhänge, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt werde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Juni 2009 - B 6 KA 25/08 R).

    Seien diese drei Voraussetzungen zu bejahen, müsse in einem weiteren Schritt geprüft werden, ob die dem Dritten begünstigende Entscheidung in formeller und materieller Hinsicht rechtmäßig gewesen sei (Hinweis auf BSG, Urteile vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 39/11 - und 17. Juni 2009 - B 6 KA 25/08 R).

    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn ein faktisches Konkurrenzverhältnis vorliegt, durch das plausibel wird, dass der bereits zugelassene Arzt eine nicht nur geringfügige Schmälerung seiner Erwerbsmöglichkeiten zu befürchten hat (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 42/06 R - BSGE 99, 145 - juris-Rn. 22; BSG, Urteil vom 17. Juni 2009 - B 6 KA 25/08 R - BSGE 103, 269 - juris-Rn. 19).

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R

    Berechtigung von Vertragsärzten zur Anfechtung der Erteilung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20
    Dabei sollen Behandlungsfälle, in denen der Ermächtigte Leistungen erbringt, die der niedergelassene Vertragsarzt nicht anbietet oder etwa wegen unzureichender Geräteausstattung oder Qualifikation - nicht erbringen darf, außer Betracht bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - a.a.O. - Rn. 24, BSG, Urteil vom 17. Juni 2009 - a.a.O. - Rn. 25 f.).

    Keiner weiteren Erörterung bedarf es, ob bei einem eng umgrenzten Fachgebiet oder - wie hier - einem diabetologischen Schwerpunkt in derselben Stadt bereits ohne weiteres von einer solchen Konkurrenzsituation auszugehen ist (vgl. Pawlita in jurisPK-SGB V § 97 Rn. 26; BSG, Urteil vom 17. Juni 2009 - B 6 KA 38/08 R - SozR 4-2500 § 101 Nr. 5).

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20
    Denn die Einräumung des Status an den Konkurrenten hängt vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs ab, der von den bereits zugelassenen Ärzten - mithin auch dem Antragsteller - nicht abgedeckt wird (vgl. für die Genehmigung eines Versorgungsauftrages für Dialyseleistungen: BSG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 43/14 R - SozR 4-5540 § 6 Nr. 2 - Rn. 25ff).

    Die Zulassungsgremien haben einen Beurteilungsspielraum vor allem bei der schlussfolgernden Bewertung, ob und inwieweit der Versorgungsbedarf bereits durch das Leistungsangebot der zugelassenen Ärzte gedeckt ist oder ob noch ein Versorgungsbedarf besteht (vgl. nur: BSG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - a.a.O. - Rn. 34 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20
    Die Prüfung der Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten erfolge zweistufig (Hinweis auf BSG, Urteile vom 17. August 2011 - B 6 KA 26/10 R 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und 17. Oktober 2007 - B 6 KA 42/06 R).

    In der Rechtsprechung des BSG werde der Vorrang der vertragsärztlichen Versorgung gegenüber ermächtigten Ärzten zunächst an den Status geknüpft (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009, B 6 KA 42/08 R, Rn. 19) hier also an die Zulassung im Verhältnis zur Ermächtigung.

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20
    Die Prüfung der Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten erfolge zweistufig (Hinweis auf BSG, Urteile vom 17. August 2011 - B 6 KA 26/10 R 28. Oktober 2009 - B 6 KA 42/08 R - und 17. Oktober 2007 - B 6 KA 42/06 R).

    Die Anfechtung eines Verwaltungsaktes durch einen Dritten ist aber nur dann bereits unzulässig, wenn dessen Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. nur: BSG, Urteil vom 17. August 2011 - B 6 KA 26/10 R -, juris Rn. 15; speziell zur Anfechtung von Ermächtigungen: BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 6 KA 42/06 R -, juris Rn. 17).

  • LSG Bayern, 09.03.2017 - L 12 KA 91/16

    Keine persönliche Ermächtigung eines Hochschulprofessors, wenn eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20
    Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Begehrens lässt sich nicht ermitteln, so dass der Streitwert für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR (Regelstreitwert) festzusetzen ist (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. März 2017 - L 12 KA 91/16 B ER -, Rn. 30 - 31, juris).
  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 18/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20
    Bei solcher Nähe und einem - wie hier (dazu sogleich) - begrenzten Leistungszuschnitt bedarf es weder näherer Darlegungen des Anfechtenden noch näherer Ermittlungen durch die Zulassungsgremien oder die Gerichte, sondern es ist ohne Weiteres ein real bestehendes Konkurrenzverhältnis anzunehmen (hierzu und zur Darlegungslast vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2009 - a.a.o. Rn. 26 f. 30, BSG, Urteil vom 15. März 2017 - B 6 KA 18/16 R -, SozR 4-5540 Anl. 9.1 Nr. 11, Rn. 33).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20
    In diesen Fällen umfasst die Anordnungsbefugnis die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage, die in § 86b Abs. 1 Satz 3 SGG eigens erwähnt wird (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. März 2011 - L 11 KA 97/10 B ER - juris Rn. 54; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Mai 2009 - L 11 B 5/09 KA ER - juris Rn. 29).
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20
    Dies schließt Festlegungen zum Kreis der überweisungsberechtigten Ärzte ein (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 - B 6 KA 6/15 R -, juris Rn. 49).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2019 - L 11 KA 62/18

    Anspruch auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2023 - L 11 KA 13/22
    Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Begehrens lässt sich nicht ermitteln, so dass der Streitwert für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR (Regelstreitwert) festzusetzen ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2017 - L 12 KA 91/16 B ER - juris, Rn. 30f.; Senat, Beschluss vom 23. August 2021 - L 11 KA 23/20 B ER - juris, Rn. 81).
  • LSG Sachsen, 22.03.2022 - L 8 SO 2/22
    Eine in jeder Hinsicht "richtige" Begründung ist nicht erforderlich (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. August 2021 - L 11 KA 23/20 B ER - juris Rn. 58).
  • SG Dresden, 06.12.2021 - S 21 SO 248/21
    Eine in jeder Hinsicht "richtige" Begründung ist nicht erforderlich (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. August 2021 - L 11 KA 23/20 B ER - juris Rn. 58).
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