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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11 (https://dejure.org/2013,20737)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.04.2013 - L 11 KA 3/11 (https://dejure.org/2013,20737)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. April 2013 - L 11 KA 3/11 (https://dejure.org/2013,20737)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (30)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 11 KA 26/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    Er erachtet die Entscheidung des SG als zutreffend und verweist auf das Urteil des Senats vom 29.02.2012 - L 11 KA 26/09 -.

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Streitakte, die Verfahrensakte L 11 KA 26/09 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten.

    Das ergibt sich aus der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch im Kern hergeleitet wird (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R - m.w.N; eingehend hierzu Senat, Beschluss 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - und Urteil vom 29.02.2012 a.a.O.).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29.02.2012 a.a.O. ausgeführt, dass sich aus dem Vergleich vom 15.11.2005 / 22.11.2005 gegen keinen der an dem Vergleich Beteiligten ein Anspruch auf Zahlung von 23.560,58 EUR ergibt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    §§ 10 Abs. 2, 31 Abs. 2 SGG begründen eine Sonderzuständigkeit für Streitigkeiten, die materiell dem Krankenversicherungsrecht zuzuordnen sind, aber die besonderen Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten betreffen (Senat, Beschlüsse vom 27.06.2006 - L 11 B 30/06 KA ER -, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER -, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10 B ER -, Urteile vom 11.11.2009 - L 11 KA 101/06 -, 27.10.2010 - L 11 (10) KA 14/07 -, 19.10.2011 - L 11 KA 29/09 -).

    Das ergibt sich aus der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch im Kern hergeleitet wird (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R - m.w.N; eingehend hierzu Senat, Beschluss 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - und Urteil vom 29.02.2012 a.a.O.).

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    Die ergänzende Vertragsauslegung muss sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhang des Vereinbarten ergeben, so dass ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages tatsächlich Vereinbarten stehen würde (BGH, Urteil vom 10.07.1963 - VIII ZR 204/61 -).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist das Bestehen einer Regelungslücke, also einer planwidrigen Unvollständigkeit der Bestimmungen des Rechtsgeschäfts (BGH, Urteil vom 01.02.1984 - VIII ZR 54/83 -), die nicht durch die Heranziehung von Vorschriften des dispositiven Rechts sachgerecht geschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 13.11.1997 - IX ZR 289/96 -).
  • BGH, 03.12.1992 - III ZR 30/91

    Geltung einer Schiedsabrede kraft Handelsbrauchs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    Dagegen ist ein Vertragsschluss zu bejahen, wenn der Inhalt beider Erklärungen objektiv deckungsgleich ist (BGH, Urteil vom 03.12.1992 - III ZR 30/91 -).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    Ein versteckter Dissens setzt voraus, dass die Erklärungen der Parteien sich ihrem Inhalt nach nicht decken (BGH, Urteil vom 30.06.1995 - V ZR 184/94 -).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist das Bestehen einer Regelungslücke, also einer planwidrigen Unvollständigkeit der Bestimmungen des Rechtsgeschäfts (BGH, Urteil vom 01.02.1984 - VIII ZR 54/83 -), die nicht durch die Heranziehung von Vorschriften des dispositiven Rechts sachgerecht geschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 13.11.1997 - IX ZR 289/96 -).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    Die Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass bei ihr der Vertretene das Handeln des in seinem Namen Auftretenden zwar nicht kennt und duldet, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen müssen und verhindern können (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.1998 - III ZR 183/96 -) und der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen darf, der als Vertreter Handelnde sei bevollmächtigt; das bedingt in der Regel, dass der Geschäftsgegner die Tatsachen kennt, aus denen sich der Rechtsschein der Bevollmächtigung ergibt (BGH, Urteil vom 10.01.2007 - VIII ZR 380/04 -).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03

    Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 17.01.2007 - VIII ZR 171/06.- und 02.07.2004 - V ZR 209/03 -).
  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 11 KA 3/11
    Die Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass bei ihr der Vertretene das Handeln des in seinem Namen Auftretenden zwar nicht kennt und duldet, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen müssen und verhindern können (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.1998 - III ZR 183/96 -) und der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen darf, der als Vertreter Handelnde sei bevollmächtigt; das bedingt in der Regel, dass der Geschäftsgegner die Tatsachen kennt, aus denen sich der Rechtsschein der Bevollmächtigung ergibt (BGH, Urteil vom 10.01.2007 - VIII ZR 380/04 -).
  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06

    Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des

  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 19/91

    Ermächtigter Krankenhausarzt - Vereinbarung mit dem Krankenhausträger - Abdingung

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94

    Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung,

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Besetzung - Vorsitzender - Neuregelung

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

  • OVG Niedersachsen, 13.08.1991 - 9 L 362/89

    Zulässigkeit; Mehrkostenvereinbarung; Leistungsgebundene Einrichtung;

  • OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schriftform; Urkundeneinheit; Fußballplatz;

  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 8/98

    Person des Vertragspartners bei einem aus mehreren Auftragnehmern unter der

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 37/10

    Amtshaftungsanspruch wegen verzögerter Zulassung als Vertragsarzt: Beweislast für

  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 217/10

    Schadensersatzansprüche eines internistischen Kassenarztes gegen eine

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2006 - L 11 B 30/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - L 11 KA 101/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 (10) KA 14/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 29/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 205/09

    Pflicht zur Beteiligung von durch die Kassenärztliche Vereinigung nicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 11 KA 26/09
    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Streitakte, die Verfahrensakte L 11 KA 3/11 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten.

    Ob und inwieweit der Kläger einen Anspruch gegen den Beschwerdeausschuss hat, ist Gegenstand des Verfahrens L 11 KA 3/11 und hier nicht zu prüfen.

  • SG Düsseldorf, 29.10.2014 - S 2 KA 125/14

    Anspruch eines Arztes auf Ensicht in die Verwaltungsvorgänge bei beanstandeten

    Die zwischen den Beteiligten geschlossene Vereinbarung war daher wirksame Grundlage für die entsprechende Honorarbelastung im Abrechnungsbescheid 3/2011 (vgl. zu den Anforderungen an die Rechtswirksamkeit eines Vergleichsvertrages auch LSG NRW, Urteil vom 17.04.2013 - L 11 KA 3/11 -).
  • VGH Bayern, 25.03.2015 - 12 ZB 12.601

    Versteckter Dissens

    Handelt es sich, wie im vorliegenden Fall, um einen schriftlich abgeschlossenen Vertrag mit zwei sich dem Wortlaut nach deckenden Vertragserklärungen, erfordert die Annahme eines versteckten Dissenses, dass objektiv eine mehrdeutige Vertragsbestimmung vorliegt, der die Parteien jeweils subjektiv eine unterschiedliche Bedeutung beimessen (vgl. Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 155 Rn. 5, 12; Eckert in BeckOK BGB, § 155 Rn. 8; Ellenberger in Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 155 Rn. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, U.v. 17.4.2013 - L 11 KA 3/11 - juris - Rn. 57).
  • VGH Bayern, 25.03.2015 - 12 ZB 12.599

    Versteckter Dissens bei öffentlich-rechtlichem Vertrag

    Handelt es sich, wie im vorliegenden Fall, um einen schriftlich abgeschlossenen Vertrag mit zwei sich dem Wortlaut nach deckenden Vertragserklärungen, erfordert die Annahme eines versteckten Dissenses, dass objektiv eine mehrdeutige Vertragsbestimmung vorliegt, der die Parteien jeweils subjektiv eine unterschiedliche Bedeutung beimessen (vgl. Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 155 Rn. 5, 12; Eckert in BeckOK BGB, § 155 Rn. 8; Ellenberger in Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 155 Rn. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, U.v. 17.4.2013 - L 11 KA 3/11 - juris - Rn. 57).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2020 - L 11 AS 69/20
    Die Auslegung richtet sich nach §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), also nach dem wirklichen Willen der Beteiligten unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl hierzu etwa: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. April 2013 - L 11 KA 3/11 -, Rn 53 ff).
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