Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - L 11 KA 49/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragsarztangelegenheiten; Streit über die Rechtmäßigkeit einer Kürzung des vertragsärztlichen Honorars wegen fehlendem Fortbildungsnachweis; Vertragsärztliche Pflicht zur Fortbildung; Vereinbarkeit der Honorarkürzungen mit höherrangigem Recht; Qualitätssicherung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsarztangelegenheiten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 17 (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Sachlich-rechnerische Berichtigung | Honorarkürzung wegen Nichterfüllung der Fortbildungspflicht verfassungsgemäß
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 13.05.2015 - S 33 KA 74/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - L 11 KA 49/15
- BSG, 06.06.2016 - B 6 KA 1/16 BH
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R
(Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - L 11 KA 49/15
Die Pflicht zum Nachweis der fachlichen Fortbildung und die in § 95d Abs. 3 SGB V vorgesehenen Honorarkürzungen für den Fall der Verletzung dieser Pflicht sind verfassungsgemäß (BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R - Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B -).Aber auch wenn davon ausgegangen wird, dass die Regelung wegen der Entziehung der Zulassung, die gemäß § 95d Abs. 3 Satz 7 SGB V (aF; heute: Satz 6) im Falle fortdauernder Verletzung der Fortbildungsnachweispflicht von der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung beantragt werden soll, in ihren Auswirkungen einer Beschränkung der Berufswahlfreiheit nahekommt, ist der Eingriff gerechtfertigt, weil mit der Sicherung der Qualität der ärztlichen Berufstätigkeit Allgemeininteressen Rechnung getragen wird, die so schwer wiegen, dass diese Vorrang vor der ungehinderten beruflichen Entfaltung der betroffenen Ärzte verdienen (BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R -).
Die Belastungen, die für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit der Erfüllung der Fortbildungspflicht verbunden sind, sind nicht unzumutbar (BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R -).
- BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - L 11 KA 49/15
Die Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung im Interesse des Gesundheitsschutzes ist als Gemeinwohlbelang von erheblichem Gewicht (BSG, Urteil vom 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R -). - BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 50/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - keine Durchführung eines Revisionsverfahrens …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - L 11 KA 49/15
Selbst wenn von einem Eingriff auszugehen wäre, wäre dieser jedenfalls verhältnismäßig, weil die in § 95d Abs. 3 Satz 3 SGB V normierten Sanktionen zur Durchsetzung der Fortbildungspflicht als Maßnahmen der Qualitätssicherung zur Aufrechterhaltung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung und damit eines hohen Gemeinschaftsgutes erforderlich sind (BSG, Beschluss vom 13.05.2015 - B 6 KA 50/14 B -). - BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - L 11 KA 49/15
Die Pflicht zum Nachweis der fachlichen Fortbildung und die in § 95d Abs. 3 SGB V vorgesehenen Honorarkürzungen für den Fall der Verletzung dieser Pflicht sind verfassungsgemäß (BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R - Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 11 KA 21/15
Kassenarztvergütung; Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht zur Fortbildung; Keine …
Diese Regularien erweisen sich als verfassungsgemäß (BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R - Senat, Beschluss vom 02.03.2016 - L 11 KA 49/15 -).Die Fortbildungsnachweispflicht dient unzweifelhaft der Sicherung der Qualität der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (Senat, Beschluss vom 02.03.2016 - L 11 KA 49/15 -).
Das belegt zur Überzeugung des Senats hinlänglich, dass § 95d Abs. 3 Satz 3 SGB V nicht der Gedanke einer "vermuteten Schlechterfüllung" (dazu schon oben) zugrunde liegt, es der Norm vielmehr um zielgerichtete Verhaltenssteuerung geht, deren Wertigkeit der Gesetzgeber im Interesse der Qualitätssicherung (Senat, Beschluss vom 02.03.2016 - L 11 KA 49/15 -) so bedeutsam einschätzt, dass er der K(Z)V aufgibt, etwaige Verstöße unmittelbar zu ahnden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2021 - L 11 KA 47/19
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2018 - L 11 KA 37/16
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
Für die Quartale III/2009 bis I/2011 kürzte die Beklagte das Honorar des Klägers unter Hinweis auf § 95d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) um insgesamt 19.146,36 EUR, da er den Fortbildungsnachweis für die Zeit seit 01.07.2004 nicht erbracht hatte (für das Quartal III/2010 bestätigt durch Beschluss des Senats vom 02.03.2016 - L 11 KA 49/15 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2020 - L 11 KA 25/18
Fortbildung: Arzt muss der KV ein Fortbildungszertifikat der Ärztekammer …
Dieser Beurteilung schließt sich der erkennende Senat aus eigener Überzeugung an (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 2. März 2016 - L 11 KA 49/15 - juris).