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   LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 KR 1229/09   

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https://dejure.org/2009,5666
LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 KR 1229/09 (https://dejure.org/2009,5666)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.10.2009 - L 11 KR 1229/09 (https://dejure.org/2009,5666)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - L 11 KR 1229/09 (https://dejure.org/2009,5666)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erstattung der über dem Festbetrag liegenden Kosten - Einhaltung des vorgeschriebenen Beschaffungsweges

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erstattung der den Festbetrag übersteigenden Kosten für zwei digitale Hörgeräte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung der den Festbetrag übersteigenden Kosten für zwei digitale Hörgeräte; Erstattungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung bei Leistungsbeschaffung durch den Versicherten ohne vorherige ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kostenerstattung bei selbstbeschafftem digitalen Hörgerät mit über dem Festbetrag liegenden Kosten

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kostenerstattung bei selbstbeschafftem digitalen Hörgerät mit über dem Festbetrag liegenden Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 559
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 KR 1229/09
    Anspruchsgrundlage für eine Erstattung der über dem Festpreis liegenden Kosten für ein digitales Hörgerät ist § 13 Abs. 3 SGB V (vgl BSG, Urteil vom 21.08.2008, B 13 R 33/07 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 7).

    Dies soll der Fall sein, wenn kein Hörgerät zum festgesetzten Festbetrag zur Verfügung stand, das für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv ausreichte (BSG, Urteil vom 21. August 2008, B 13 R 33/07 R, SozR 4- 3250 § 14 Nr. 7).

    In Bezug auf die über dem Festpreis liegenden Kosten (Mehrkosten) hat sich der Versicherte das Hörgerät selbstbeschafft (BSG, Urteil vom 21. August 2008, B 13 R 33/07 R, SozR 4- 3250 § 14 Nr. 7).

    Unabhängig davon, dass die Beklagte als erstangegangener Leistungsträger, der den Antrag nicht unverzüglich weitergeleitet hat (§ 14 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX), für die Leistungserbringung unter allen denkbaren Anspruchsgrundlagen zuständig ist, gilt nach § 15 Abs. 1 SGB IX, der der Vorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V nachgebildet ist, ebenfalls, dass dem Kostenerstattungsanspruch der Klägerin bereits formelle Gründe, nämlich die Nichteinhaltung des Beschaffungswegs, entgegenstehen (vgl zum Ganzen BSG vom 21. August 2008 aaO).

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Senats ferner fest, dass die Klägerin zum Festbetrag ausreichend mit Hörgeräten versorgt werden kann und der festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse begrenzt, weil diese zum Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv ausreichen (vgl BSG, Urteil vom 21. August 2008, B 13 R 33/07 R, SozR 4 - 3250 § 14 Nr. 7).

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 KR 1229/09
    Der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag begrenzt die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht (BSG, aaO; vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2002, 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95 und 1 BvL 30/95, SozR 3 - 2500 § 35 Nr. 2).

    Nach der Rechtsprechung ist diese Festbetragsregelung grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar, wenn eine sachgerechte Versorgung des Versicherten zu den festgesetzten Festbeträgen möglich ist (so BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2002, 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95 und 1 BvL 30/95, SozR 3 - 2500 § 35 Nr. 2).

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 KR 1229/09
    Demgemäß hat eine Krankenkasse dem Versicherten eine Hörhilfe prinzipiell in Natur, dh durch Vertragsabschluss mit dem Leistungserbringer, zur Verfügung zu stellen, und der Versicherte leistet ggf nur die erforderliche Zuzahlung (BSG, Urteil vom 23. Januar 2003, B 3 KR 7/02 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 1).

    Dieser Auffassung steht das Urteil des BSG vom 23. Januar 2003 (B 3 KR 7/02 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 1) nicht entgegen.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2008 - L 5 KR 1539/07

    Gewährung eines Hilfsmittels zum Festbetrag zur Erfüllung der Leistungspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 KR 1229/09
    Ob es dabei genügt, dass nur der vom Versicherten in Anspruch genommene Hörgeräteakustiker über kein solches Gerät verfügt oder ob diese Fallkonstellation nur angenommen werden kann, wenn ein solches Hörgerät überhaupt nicht auf dem Markt erhältlich ist bzw in atypischen Sonderfällen eines Systemversagens (vgl hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. September 2008, L 5 KR 1539/07, anhängig beim BSG, Az: B 3 KR 20/08 R), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 KR 1229/09
    Ob es dabei genügt, dass nur der vom Versicherten in Anspruch genommene Hörgeräteakustiker über kein solches Gerät verfügt oder ob diese Fallkonstellation nur angenommen werden kann, wenn ein solches Hörgerät überhaupt nicht auf dem Markt erhältlich ist bzw in atypischen Sonderfällen eines Systemversagens (vgl hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. September 2008, L 5 KR 1539/07, anhängig beim BSG, Az: B 3 KR 20/08 R), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - L 11 KR 1229/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG scheidet ein auf § 13 Abs. 3 SGB V gestützter Erstattungsanspruch aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne zuvor die Krankenkasse einzuschalten und ihre Entscheidung abzuwarten (BSG, Urteil vom 2. November 2007, B 1 KR 14/07 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 15 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Wie dieser Vorteil bei anderen Fallgestaltungen im Einzelnen bemessen sein muss, braucht der Senat hier nicht zu entscheiden (vgl dazu etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2009 - L 11 KR 1229/09 -, juris RdNr 39 f).
  • LSG Hessen, 01.02.2023 - L 1 KR 384/21

    Anspruch auf Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung;

    Die Abweichung von lediglich 5 % liege im Toleranzbereich und lasse nicht den Schluss zu, dass das Gerät Widex U FS-330 ein signifikant besseres Hören ermögliche (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 2009 - L 11 KR 1229/09, juris Rn. 41).
  • SG Darmstadt, 12.07.2021 - S 13 KR 270/20
    Die Abweichung von lediglich 5 % liege im Toleranzbereich und lasse nicht den Schluss zu, dass das Gerät Widex U FS-330 ein signifikant besseres Hören ermögliche (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 2009 - L 11 KR 1229/09, juris Rn. 41).
  • SG Stade, 15.12.2010 - S 22 KN 12/07

    Kein Anspruch gegen einen Rehabilitationsträger auf Erstattung des Eigenanteils

    Der Kostenübernahmeantrag kann deshalb auch nicht als Antrag auf Übernahme des Eigenanteils ausgelegt werden (vgl Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 2009 - L 11 KR 1229/09 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2016 - L 11 KR 3586/15

    Erstattung von Mehrkosten für ein selbstbeschafftes Hörgerät

    Maßgeblich für den unmittelbaren Behinderungsausgleich ist der möglichst weitgehende Ausgleich des Funktionsdefizits, hier der Hörminderung (ua BSG 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R, SozR 4-2500 § 36 Nr. 2, BSGE 105, 170-188, SozR 4-2500 § 33 Nr. 28; Senatsurteil vom 20.10.2009, L 11 KR 1229/09).
  • SG Lüneburg, 29.11.2018 - S 1 R 269/16
    In diesem Zusammenhang habe das Landessozialgericht (= LSG) Baden-Württemberg im Urteil vom 20.10.2009 (L 11 KR 1229/09) die Verbesserung des Hörvermögens im Bereich von 5 % bis 10 % als nicht signifikant gewertet und daher einen Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung oberhalb des Festbetragspreises verneint.
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