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   LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 1322/09   

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https://dejure.org/2010,17299
LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 1322/09 (https://dejure.org/2010,17299)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2010 - L 11 KR 1322/09 (https://dejure.org/2010,17299)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - L 11 KR 1322/09 (https://dejure.org/2010,17299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - physiotherapeutische Behandlung - Vergütungsanspruch des Leistungserbringers - eigenständiger vom Leistungsanspruch des Versicherten unabhängiger Anspruch - Heilmittelverordnung des Vertragsarztes - Voraussetzung für Vergütungsanspruch des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch des Leistungserbringers aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Überprüfung der Heilmittelverordnung des Vertragsarztes durch den Heilmittelerbringer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch des Leistungserbringers aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Überprüfung der Heilmittelverordnung des Vertragsarztes durch den Heilmittelerbringer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütungsanspruch des Krankengymnasten gegen die Krankenkasse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 1322/09
    Voraussetzung des Vergütungsanspruchs der Klägerin ist (neben der Leistungserbringung) grundsätzlich, dass ein Leistungsanspruch der Versicherten nach § 32 SGB V in der ab 1. April 2004 geltenden Fassung bestanden hat und das Heilmittel vertragsärztlich verordnet worden ist (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009, B 1 KR 4/09 R, veröffentlicht in juris).

    Die HMR legen nicht nur den Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich fest, sie sind auch für die Heilmittelerbringer unmittelbar geltendes Recht (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 aaO).

    Daraus sowie aus dem in § 12 SGB V geregelten Wirtschaftlichkeitsgebot und der sich aus den HMR ergebenden Pflicht zur engen Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt ergibt sich eine Pflicht der Heilmittelerbringer, die Verordnung des Vertragsarztes auf aus ihrer professionellen Sicht erkennbare Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009, aaO).

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 19/95

    Leistungserbringung nach Beendigung der Mitgliedschaft des Versicherten bei der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 1322/09
    Er korrespondiert idR mit dem Leistungsanspruch der Versicherten, kann aber - unter besonderen Umständen (zB im Fall der Beendigung der Mitgliedschaft des Versicherten, siehe hierzu BSG, Urteil vom 17. April 1996, 3 RK 19/95, SozR 3-2500 § 19 Nr. 2), die hier nicht vorliegen - auch ohne einen solchen Leistungsanspruch bestehen oder trotz Bestehens eines Leistungsanspruchs nicht gegeben sein (vgl zum Vergütungsanspruch bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege Urteil des Senats vom 20. Juli 2010, L 11 KR 1960/09, veröffentlicht in juris und zum Vergütungsanspruch des Krankenhauses Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, § 109 SGB V Rdnr 28 ff; Heberlein GesR 2008, 113, 117).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütungsanspruch des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 1322/09
    Er korrespondiert idR mit dem Leistungsanspruch der Versicherten, kann aber - unter besonderen Umständen (zB im Fall der Beendigung der Mitgliedschaft des Versicherten, siehe hierzu BSG, Urteil vom 17. April 1996, 3 RK 19/95, SozR 3-2500 § 19 Nr. 2), die hier nicht vorliegen - auch ohne einen solchen Leistungsanspruch bestehen oder trotz Bestehens eines Leistungsanspruchs nicht gegeben sein (vgl zum Vergütungsanspruch bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege Urteil des Senats vom 20. Juli 2010, L 11 KR 1960/09, veröffentlicht in juris und zum Vergütungsanspruch des Krankenhauses Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, § 109 SGB V Rdnr 28 ff; Heberlein GesR 2008, 113, 117).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 1322/09
    Er schafft damit zugleich eine Voraussetzung für einen dem Leistungsanspruch des Versicherten entsprechenden Vergütungsanspruch des Heilmittelerbringers gegen die Krankenkasse des Versicherten (vgl zur Arzneimittelversorgung ausführlich BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 3 KR 13/08 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 2/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Genehmigung - Versorgungsvertrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 KR 1322/09
    Es war weder ein Widerspruchsverfahren durchzuführen noch eine Klagefrist einzuhalten (vgl hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 24. September 2002 - B 3 KR 2/02 R = SozR 3-2500 § 132a Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2011 - L 4 KR 1466/09
    Daraus sowie aus dem in § 12 SGB V geregelten Wirtschaftlichkeitsgebot und der sich aus den HMR ergebenden Pflicht zur engen Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt ergibt sich eine Pflicht der Heilmittelerbringer, die Verordnung des Vertragsarztes auf aus ihrer professionellen Sicht erkennbare Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen (BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 5; vgl. hierzu auch Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 26. Oktober 2010 - L 11 KR 1322/09 und L 11 KR 690/10 jeweils in juris sowie Urteil vom 29. September 2010 - L 5 KR 4675/08, nicht veröffentlicht).

    Insoweit ist sein Handeln dem eines Vertreters ohne Vertretungsmacht vergleichbar und nach § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB würde in einem solchen Fall selbst eine Haftung des ohne Vertretungsmacht handelnden Vertreters ausscheiden (Urteile des LSG vom 26. Oktober 2010 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2011 - L 4 KR 1301/09
    Daraus sowie aus dem in § 12 SGB V geregelten Wirtschaftlichkeitsgebot und der sich aus den HMR ergebenden Pflicht zur engen Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt ergibt sich eine Pflicht der Heilmittelerbringer, die Verordnung des Vertragsarztes auf aus ihrer professionellen Sicht erkennbare Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen (BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 5; vgl. hierzu auch Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 26. Oktober 2010 - L 11 KR 1322/09 und L 11 KR 690/10 jeweils in juris sowie Urteil vom 29. September 2010 - L 5 KR 4675/08, nicht veröffentlicht).

    Insoweit ist sein Handeln dem eines Vertreters ohne Vertretungsmacht vergleichbar und nach § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB würde in einem solchen Fall selbst eine Haftung des ohne Vertretungsmacht handelnden Vertreters ausscheiden (Urteile des LSG vom 26. Oktober 2010 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2011 - L 4 KR 2735/09
    Daraus sowie aus dem in § 12 SGB V geregelten Wirtschaftlichkeitsgebot und der sich aus den HMR ergebenden Pflicht zur engen Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt ergibt sich eine Pflicht der Heilmittelerbringer, die Verordnung des Vertragsarztes auf aus ihrer professionellen Sicht erkennbare Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen (BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 5; vgl. hierzu auch Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 26. Oktober 2010 - L 11 KR 1322/09 und L 11 KR 690/10 jeweils in juris sowie Urteil vom 29. September 2010 - L 5 KR 4675/08, nicht veröffentlicht).

    Insoweit ist sein Handeln dem eines Vertreters ohne Vertretungsmacht vergleichbar und nach § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB würde in einem solchen Fall selbst eine Haftung des ohne Vertretungsmacht handelnden Vertreters ausscheiden (Urteile des LSG vom 26. Oktober 2010 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2011 - L 4 KR 4797/09
    Daraus sowie aus dem in § 12 SGB V geregelten Wirtschaftlichkeitsgebot und der sich aus den HMR ergebenden Pflicht zur engen Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt ergibt sich eine Pflicht der Heilmittelerbringer, die Verordnung des Vertragsarztes auf aus ihrer professionellen Sicht erkennbare Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen (BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 5; vgl. hierzu auch Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 26. Oktober 2010 - L 11 KR 1322/09 und L 11 KR 690/10 jeweils in juris sowie Urteil vom 29. September 2010 - L 5 KR 4675/08, nicht veröffentlicht).

    Insoweit ist sein Handeln dem eines Vertreters ohne Vertretungsmacht vergleichbar und nach § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB würde in einem solchen Fall selbst eine Haftung des ohne Vertretungsmacht handelnden Vertreters ausscheiden (Urteile des LSG vom 26. Oktober 2010 a.a.O.).

  • SG Düsseldorf, 18.05.2011 - S 2 KA 231/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Gegebenenfalls hat der Heilmittelerbringer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu nehmen (BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R - LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 26.10.2010 - L 11 KR 1322/09 - und L 11 KR 690/10 - vgl. auch BSG, Urteil vom 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R -).
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