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   LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13 B   

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https://dejure.org/2013,37979
LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13 B (https://dejure.org/2013,37979)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13 B (https://dejure.org/2013,37979)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - L 11 KR 2003/13 B (https://dejure.org/2013,37979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Krankengeld - ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in einer schriftlichen Erklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Krankengeld; Notwendigkeit einer ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in einer schriftlichen Erklärung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44 Abs 1 SGB 5, § 46 S 1 Nr 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 7 SGB 5, § 5 Abs 1 AURL, § 6 Abs 1 AURL
    Krankenversicherung - Krankengeld - ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in einer schriftlichen Erklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Krankengeld; Notwendigkeit einer ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in einer schriftlichen Erklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Krankengeld - schriftliche Erklärung des Arztes nötig!

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch Aufzeichnungen in der vom Arzt geführten Dokumentation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    LSG konkretisiert BSG-Rechtsprechung zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Krankengeld - Vermerk in der Patientenakte genügt nicht

  • bista.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Krankengeld nur mit schriftlicher ärztlicher Erklärung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arztaufzeichnungen in Praxisunterlagen genügen nicht zur ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung ist schriftliche Erklärung zwecks Übergabe an Versicherten, Arbeitgeber oder Krankenkasse (sog. Krankenschein)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13
    Die vom BSG im Urteil vom 10.05.2012 (B 1 KR 20/11 R, BSGE 111, 18) hervorgehobene Unterscheidung zwischen der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, der Bescheinigung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und der Meldung der Arbeitsunfähigkeit ändert nichts an der Tatsache, dass die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in einer schriftlichen Erklärung verkörpert sein muss, die dem Versicherten, seinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse ausgehändigt wird.

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das BSG (10.05.2012, B 1 KR 20/11 R, BSGE 111, 18-24 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 4 = juris RdNr 13) - wie von der Klägerin ausgeführt - entschieden hat, dass eine ärztliche Feststellung aus vorangegangener Zeit, die den weiteren Bewilligungsabschnitt mit umfasse, als für § 46 S 1 Nr. 2 SGB V ausreichend anzusehen sei.

    Die vom BSG im Urteil vom 10.05.2012 (aaO) hervorgehobene Unterscheidung zwischen der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, der Bescheinigung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und der Meldung der Arbeitsunfähigkeit ändert nichts an der Tatsache, dass die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in einer schriftlichen Erklärung verkörpert sein muss, die dem Versicherten, seinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse ausgehändigt wird.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13
    Hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO verlangt eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit; dabei sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (ständige Rechtsprechung des Senats unter Hinweis auf BVerfG 13.03.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 357).

    PKH kann des Weiteren verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, 13.03.1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347).

  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98

    Rechtschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13
    Dieses Verfahren will den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (BVerfG 16.01.2013, 1 BvR 2004/10, NJW 2013, 1148; 02.03.2000, 1 BvR 2224/98, NJW 2000, 2098).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13
    Wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, kann die Gewährung von PKH allerdings abgelehnt werden, wenn die Beantwortung der Rechtsfrage im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint (BVerfG, 11.03.2010, 1 BvR 365/09, NJW 2010, 1657 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - L 11 R 6027/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13
    Entscheidungsreife liegt vor, wenn der Antragsteller alle für die Bewilligung der PKH erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, insbesondere gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO den vollständig ausgefüllten Vordruck über die Erklärung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die entsprechenden Belege, wenn der Gegner gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat und alle Erhebungen im Sinne von § 118 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 ZPO zur Klärung der hinreichenden Erfolgsaussicht des PKH-Antrags durchgeführt worden sind (Beschluss des Senats 27.04.2010, L 11 R 6027/09 B, juris; LSG Nordrhein-Westfalen 29.06.2009, L 20 B 6/09 AS, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - L 20 B 6/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13
    Entscheidungsreife liegt vor, wenn der Antragsteller alle für die Bewilligung der PKH erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, insbesondere gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO den vollständig ausgefüllten Vordruck über die Erklärung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die entsprechenden Belege, wenn der Gegner gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat und alle Erhebungen im Sinne von § 118 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 ZPO zur Klärung der hinreichenden Erfolgsaussicht des PKH-Antrags durchgeführt worden sind (Beschluss des Senats 27.04.2010, L 11 R 6027/09 B, juris; LSG Nordrhein-Westfalen 29.06.2009, L 20 B 6/09 AS, juris).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG bestimmt allein das bei Entstehen eines Krankengeldanspruchs bestehende Versicherungsverhältnis, wer in welchem Umfang als Versicherter Anspruch auf Krankengeld hat (vgl BSG 05.05.2009, B 1 KR 20/08 R, SozR 4-2500 § 192 Nr. 4; BSG 02.11.2007, B 1 KR 38/06 R, SozR 4-2500 § 44 Nr. 14).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13
    Wird das Krankengeld abschnittsweise gewährt, ist das Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen des Krankengeldes für jeden weiteren Bewilligungsabschnitt neu zu prüfen (BSG 22.03.2005, B 1 KR 22/04 R, BSGE 94, 247 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 6 = juris).
  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13
    Für die gemäß § 114 Satz 1 ZPO vorzunehmende Erfolgsprognose ist der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Beschlussfassung Entscheidungsgrundlage, wenn alsbald nach Entscheidungsreife entschieden wird (BGH 18.11.2009, XII ZB 152/09, FamRZ 2010, 197).
  • BGH, 10.12.1997 - IV ZR 238/97

    Umfang des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13
    PKH ist deshalb zu gewähren, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bislang nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (vgl BVerfG, Kammerbeschluss, 04.02.2004, 1 BvR 596/03, NJW 2004, 1789, 1790; Bundesgerichtshof , 10.12.1997, IV ZR 238/97, NJW 1998, 1154; Bundesfinanzhof , 27.11.1998, VI B 120/98, juris).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 38/06 R

    Krankenversicherung - Aufrechterhaltung des Krankengeldansprüche umfassenden

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

  • BFH, 27.11.1998 - VI B 120/98

    Teilkindergeld; niedrigere ausländische Kinderzulagen

  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG

  • SG Mainz, 31.08.2015 - S 3 KR 405/13

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des Anspruchs bei

    Voraussetzung für das Vorliegen (nicht: "Vorlage') einer ärztlichen Feststellung ist mithin lediglich die Erhebung medizinisch relevanter Tatsachen durch einen Arzt sowie eine tatsächliche Beurteilung von deren Auswirkungen auf das aktuelle Leistungsvermögen des Versicherten durch den Arzt (SG Speyer, Urteil vom 22.05.2015 - S 19 KR 959/13 - Rn. 38; a.A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13 B - Rn. 7).
  • SG Mainz, 21.03.2016 - S 3 KR 255/14

    Krankenversicherung - Krankengeld - Bewilligung als (konkludenter)

    Voraussetzung für das Vorliegen (nicht: "Vorlage') einer ärztlichen Feststellung ist mithin lediglich die Erhebung medizinisch relevanter Tatsachen durch einen Arzt sowie eine tatsächliche Beurteilung von deren Auswirkungen auf das aktuelle Leistungsvermögen des Versicherten durch den Arzt (SG Speyer, Urteil vom 22.05.2015 - S 19 KR 959/13 - Rn. 38; a.A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13 B - Rn. 7).
  • SG Speyer, 03.03.2015 - S 19 KR 10/15

    Krankenversicherung - Krankengeld - Entstehung und Fortbestehen durch erste

    Es ist daher nicht erforderlich, dass eine solche Feststellung schriftlich festgehalten wird (anders LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13 B -, ohne zwischen der Feststellung und einer Bescheinigung hierüber zu differenzieren), wenn dies auch aus Gründen der Nachweisbarkeit sinnvoll ist.
  • SG Speyer, 22.05.2015 - S 19 KR 959/13

    Krankenversicherung - Krankengeld - keine erneut erforderliche

    Es ist nicht erforderlich, dass eine solche Feststellung schriftlich festgehalten wird (anders LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13 B -, ohne zwischen der Feststellung und einer Bescheinigung hierüber zu differenzieren), wenn dies auch aus Gründen der Nachweisbarkeit sinnvoll ist.
  • SG Speyer, 08.09.2014 - S 19 KR 519/14

    Krankenversicherung - Entstehung und Fortbestehen des Krankengeldanspruchs - Ende

    Es ist nicht erforderlich, dass eine solche Feststellung schriftlich festgehalten wird (anders LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13 B -, ohne zwischen der Feststellung und einer Bescheinigung hierüber zu differenzieren), wenn dies auch aus Gründen der Nachweisbarkeit sinnvoll ist.
  • SG Speyer, 22.11.2013 - S 19 KR 600/11

    Krankenversicherung - Krankengeld - Entstehung des Anspruchs durch einmalige

    Daher ist es nicht erforderlich, dass eine solche Feststellung schriftlich festgehalten wird (anders LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13 B -, ohne zwischen der Feststellung und einer Bescheinigung hierüber zu differenzieren), wenn dies auch aus Gründen der Nachweisbarkeit sinnvoll ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 5 KR 4067/13
    Dies reiche nach den Anforderungen der Rechtsprechung des BSG für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit auch für den Zeitraum zwischen dem 30.01.2012 und dem 15.02.2012 aus, um den Krankengeldanspruch des Klägers zu begründen (BSG, Urteil vom 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R; LSG Baden-Württemberg, Beschl. vom. 11.08.2013 - L 11 KR 2003/13 B -).

    Das Schreiben war an die Beklagte adressiert und ist dieser auch zugegangen (zum Erfordernis der Aushändigung einer - formlosen - AU-Bescheinigung an die Krankenkasse vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13 B - in Juris).

  • SG Speyer, 07.04.2014 - S 19 KR 10/13

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des materiellen Anspruchs bei

    Daher ist es auch nicht erforderlich, dass eine solche Feststellung schriftlich festgehalten wird (anders LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13 B -, ohne zwischen der Feststellung und einer Bescheinigung hierüber zu differenzieren), wenn dies auch aus Gründen der Nachweisbarkeit sinnvoll ist.
  • SG Stuttgart, 16.12.2014 - S 16 KR 6359/11

    Anspruch auf Krankengeld

    Den gesetzlichen Voraussetzungen (§§ 46, 49 SGB V) genügt danach jede ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die in einer schriftlichen Erklärung verkörpert ist und dem Versicherten, seinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse ausgehändigt wird (LSG Baden-Württemberg vom 11. Juli 2013 - L 11 KR 2003/13 B - zit. nach Juris, Rz. 7).
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