Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12 B, L 11 KR 299/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11701
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12 B, L 11 KR 299/12 B (https://dejure.org/2012,11701)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.05.2012 - L 11 KR 206/12 B, L 11 KR 299/12 B (https://dejure.org/2012,11701)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - L 11 KR 206/12 B, L 11 KR 299/12 B (https://dejure.org/2012,11701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 11 AR 140/09

    Sonstige Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12
    Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 12.07.1986 - 1 BvR 713/83, 1 BvR 921/84, 1 BvR 1190/84, 1 BvR 333/85, 1 BvR 248/85, 1 BvR 306/85, 1 BvR 497/85 -, vom 05.04.1990 - 2 BvR 413/88 - und vom 02.12.1992 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 5/92 - BSG, Beschluss vom 10.12.2010 - B 4 AS 97/10 B - Senat, Beschlüsse vom 19.10.2011 - L 11 SF 274/11 AB - und 22.02.2010 - L 11 AR 140/09 AB -).

    Etwaige Fehler sind dieser und nicht dem Richter zuzurechnen (hierzu Senat, Beschluss vom 22.02.2010 - L 11 AR 140/09 AB -).

  • SG Halle, 18.09.2012 - S 11 SF 108/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Ermittlung einer angemessenen Rahmengebühr im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12
    Insoweit gilt: Der besonnene Rechtsuchende darf an der Unparteilichkeit und objektiven Einstellung des Richters die Besorgnis der Befangenheit dann begründende Zweifel haben, wenn sich der Verfahrensablauf über lange Zeit eindeutig als eine Kette von Verzögerungen bis hin zur Untätigkeit darstellt und keine Gründe ersichtlich sind, die diesen Ablauf als vertretbar erscheinen lassen könnten (LSG Niedersachsen, Beschlüsse vom 20.09.1994 - S 23 V 182/90 - und - L 9 S (V) 153/94 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27.06.2000 - L 10 AR 22/07 - Senat, Beschlüsse vom 07.05.2008 - L 11 AR 20/08 AB -, vom 20.11.2008 - L 11 AR 70/08 AB -, vom 13.04.2010 - L 11 SF 49/10 AB, vom 22.06.2010 - L 11 SF 118/10 AB -, vom 19.07.2010 - L 11 SF 108/10 AB - und vom 20.12.2010 - L 11 SF 325/10 AB -, jeweils m.w.N.).

    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn der abgelehnte Richter die seiner richterlichen Tätigkeit gesetzten Schranken missachtet und Grundrechte verletzt hat oder wenn in einer Weise gegen Verfahrensregeln verstoßen wurde, dass sich bei dem Beteiligten der Eindruck der Voreingenommenheit aufdrängen konnte (vgl. BFH, Beschluss vom 27.09.1994 - VIII B 64-76/94 pp - m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 10.04.2006 - L 10 AR 42/06 und L 10 AR 43/06 - Senat, Beschlüsse vom 25.11.2009 - L 11 AR 117/09 AB -, vom 20.01.2010 - L 11 AR 129/09 AB und L 11 AR 130/09 AB -, vom 17.05.2010 - L 11 SF 102/10 AB -, vom 19.07.2010 - L 11 SF 108/10 AB - und 30.03.2011 - L 11 SF 44/11 AB -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2011 - L 4 KR 324/10

    Zulässigkeit der Bewerden nach § 172 Abs. 1 SGG gegen einen Beschluss des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12
    (ee) Wird zudem zutreffend angenommen, dass Entscheidungen der Sozialgerichte über die Ablehnung von Sachverständigen mit der Beschwerde angegriffen werden können (ganz h.M.; vgl. nur LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.01.2011 - L 4 KR 324/10 B - mit zustimmender Anmerkung von Hellweg in ZMGR 2011, 184, jeweils m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.04.2011 - 1 So 15/11 - zu § 146 Abs. 2 VwGO; Leitherer, a.a.O., § 172 Rdn. 6f.; a.A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.01.2010 - L 7 R 3206/09 B -), kommt es zu nicht nachvollziehbaren Wertungswidersprüchen, wenn die in der Gesetzesbegründung und damit nur beiläufig geäußerte Auffassung des "Gesetzgebers" als maßgebend angesehen wird.

    (ff) Schließlich gilt unter systematischen Gesichtspunkten, dass § 172 Abs. 2 SGG eine Ausnahmevorschrift darstellt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.01.2011 - L 4 KR 324/10 B - Hellweg in ZMGR 2011, 184) und als solche schwerlich geeignet ist, § 60 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO zu verdrängen.

  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2012 - L 13 AS 2584/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die

    Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichtes, mit dem ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter zurückgewiesen wurde, ist gem. § 172 Abs. 2 SGG nicht statthaft (a.A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 11 KR 206/12 B und L 11 KR 299/12 B, www. sozialgerichtsbarkeit.de).

    Ebenso wenig vermag die generelle Verweisung des § 60 Abs. 1 SGG auf die Vorschriften der ZPO zur Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (1. Buch, 1. Abschnitt, 4. Titel der ZPO; §§ 41 bis 49 ZPO) und damit auch auf § 46 Abs. 2 ZPO, nach der gegen den Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, die sofortige Beschwerde stattfindet, die Regelung des § 172 Abs. 2 SGG zu verdrängen (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, L 11 KR 206/12 B und L 11 KR 299/12 B, www. sozialgerichtsbarkeit.de).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 14 SF 218/12

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Der gegenteiligen Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - L 11 KR 206/12 B u.a. - Juris Rn. 7 ff. und vom 7. Mai 2012 - L 11 SO 108/12 B - Juris Rn. 3 ff.), das von einer Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Ablehnung von Gerichtspersonen ausgeht, ist dagegen nicht zu folgen.
  • BPatG, 06.09.2012 - 36 W (pat) 1/10

    Clematis florida fond memories - Sortenschutzbeschwerdeverfahren - "Clematis

    Eine Interpretation, die sich im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes stellt, und die vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder - bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke - stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Mai 2012, Az. L 11 KR 206/12 B, L 11 KR 299/12 B, abrufbar unter juris Das Rechtsportal m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13

    Prozesskostenhilfe

    Nach der Rechtsprechung des 11. Senats des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen soll zwar nach dem hier einschlägigen, bis zum 24.10.2013 geltenden Recht (vgl. nunmehr aber § 172 Abs. 2 SGG in der ab dem 25.10.2013 geltenden Fassung) die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs statthaft sein (vgl. Beschl. v. 29.05.2012 - L 11 KR 206/12 B, L 11 KR 299/12 B -, juris Rn. 6 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - L 23 SF 80/12

    Ablehnung - Gerichtsperson - Beschwerdeausschluss

    Der Senat folgt ebenfalls der Auffassung des LSG Baden-Württemberg (aaO) dass auch die generelle Verweisung des § 60 Abs. 1 SGG auf die Vorschriften der ZPO zur Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen (1. Buch, 1. Abschnitt, 4. Titel der ZPO; §§ 41bis 49) und damit auch auf § 46 Abs. 2 ZPO, nach dem gegen den Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, die sofortige Beschwerde stattfindet, die Regelung des § 172 Abs. 2 SGG nicht zu verdrängen vermag (so aber LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KR 206/12 B, L 11 KR 299/12 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2012 - L 1 SV 1/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die

    Der Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (u.a. Beschluss vom 29. Mai 2012 - Az.: L 11 KR 206/12 B, L 11 KR 299/12 B), dass insoweit eine ausdrückliche gesetzliche Regelung erforderlich gewesen wäre, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2012 - L 3 R 121/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die

    In der Gesetzesbegründung heißt es wörtlich weiter: "§ 172 Absatz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) geht als speziellere Norm dem § 46 Absatz 2 ZPO vor, so dass weiterhin Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen nicht mit der Beschwerde angefochten werden können." Das Gesetz vom 22. Dezember 2011 sollte zur Verfahrensbeschleunigung beitragen; der Gesetzgeber wollte keinesfalls eine zusätzliche Entscheidung eines weiteren Gerichts vorsehen, die mit einer Verfahrensverzögerung verbunden wäre (vgl. Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 2. Juli 2012 - L 13 AS 2584/12 B - a.A. LSG Nordrhein Westfalen - Beschluss vom 29. Mai 2012 - L 11 KR 206/12 B und L 11 KR 299/12 B - jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 11 KR 124/12

    Krankenversicherung

    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat - insbesondere auch im Hinblick auf Art. 101 Grundgesetz (GG) und § 59 SGG - keinen Bedarf für eine erweiternde oder analoge Anwendung der Ausnahmevorschrift (hierzu eingehend Senat, Beschlüsse vom 29.05.2012 - L 11 KR 206/12 B und L 11 KR 299/12 B - sowie 07.05.2012 - L 11 SO 108/12 B -) des § 29 Abs. 2 Nr. 2 SGG für Fälle, in denen ein Dritter behauptet, von einer Aufsichtsangelegenheit betroffen zu sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht