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   LSG Baden-Württemberg, 03.08.2012 - L 11 KR 2566/12 ER-B   

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https://dejure.org/2012,36715
LSG Baden-Württemberg, 03.08.2012 - L 11 KR 2566/12 ER-B (https://dejure.org/2012,36715)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.08.2012 - L 11 KR 2566/12 ER-B (https://dejure.org/2012,36715)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. August 2012 - L 11 KR 2566/12 ER-B (https://dejure.org/2012,36715)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Beitragsnachforderungsbescheid - Wirkung einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs - Bestandskraft des angefochtenen Bescheides - Einstufung einer selbständige Tätigkeit als hauptberuflich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Beitragsnachforderungsbescheid; Einstufung einer selbstständigen Tätigkeit als hauptberuflich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Beitragsnachforderungsbescheid; Einstufung einer selbständigen Tätigkeit als hauptberuflich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2006 - L 8 AS 369/06

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.08.2012 - L 11 KR 2566/12
    Dabei tritt die Wirkung der gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs rückwirkend ab Erlass des mit dem Widerspruch angefochtenen Bescheides ein und endet in den Fällen, in denen Klage erhoben wird, erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung (Beschluss des Senats vom 11.05.2010, L 11 KR 1125/10 ER-B, juris; LSG Baden-Württemberg 20.03.2006, L 8 AS 369/06 ER-B, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - L 11 KR 1125/10

    Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.08.2012 - L 11 KR 2566/12
    Dabei tritt die Wirkung der gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs rückwirkend ab Erlass des mit dem Widerspruch angefochtenen Bescheides ein und endet in den Fällen, in denen Klage erhoben wird, erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung (Beschluss des Senats vom 11.05.2010, L 11 KR 1125/10 ER-B, juris; LSG Baden-Württemberg 20.03.2006, L 8 AS 369/06 ER-B, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - L 5 B 2/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.08.2012 - L 11 KR 2566/12
    Andernfalls wäre in Beitragsangelegenheiten angesichts der vielfach in vorläufigen Rechtsschutzverfahren noch ungeklärten Verhältnisse eine Aussetzung der Vollziehung häufig durchsetzbar, was die Funktionsfähigkeit der Sozialversicherungsträger beeinträchtigen könnte (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen 01.07.2004, L 5 B 2/04 KR ER mwN, juris).
  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 3/94

    Streit über die Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung; Vornahme einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.08.2012 - L 11 KR 2566/12
    Das BSG misst bislang dem zeitlichen Umfang insofern die entscheidende Bedeutung bei, als jedenfalls eine Tätigkeit, die mehr als halbtags ausgeübt wird, als hauptberuflich gewertet werden kann (BSG 10.03.1994, 12 RK 3/94, juris RdNr 16).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 25/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - alleiniger Gesellschafter und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.08.2012 - L 11 KR 2566/12
    Dafür spricht, dass sogar der Geschäftsführer einer GmbH, der Arbeitgeberfunktionen ausübt, arbeitslos sein kann (BSG 17.10.2007, B 11a AL 25/06 R, SozR 4-4300 § 119 Nr. 6 zu § 101 AFG, vgl auch § 138 Abs. 3 SGB III).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit -

    Die Wirkung der gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs tritt rückwirkend ab Erlass des mit dem Widerspruch angefochtenen Bescheides ein und endet in den Fällen, in denen Klage erhoben wird, erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung (Beschlüsse des Senats vom 03.08.2012, L 11 KR 2566/12 ER-B, juris; 11.05.2010, L 11 KR 1125/10 ER-B, juris; LSG Baden-Württemberg 20.03.2006, L 8 AS 369/06 ER-B, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.10.2016 - L 11 R 3176/16
    Die Wirkung der gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs tritt rückwirkend ab Erlass des mit dem Widerspruch angefochtenen Bescheides ein und endet in den Fällen, in denen Klage erhoben wird, erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung (Beschlüsse des Senats vom 03.08.2012, L 11 KR 2566/12 ER-B, juris; 11.05.2010, L 11 KR 1125/10 ER-B, juris; LSG Baden-Württemberg 20.03.2006, L 8 AS 369/06 ER-B, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.10.2013 - L 11 R 3983/13
    Die Wirkung der gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs tritt rückwirkend ab Erlass des mit dem Widerspruch angefochtenen Bescheides ein und endet in den Fällen, in denen Klage erhoben wird, erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung (Beschlüsse des Senats vom 03.08.2012, L 11 KR 2566/12 ER-B, juris; 11.05.2010, L 11 KR 1125/10 ER-B, juris; LSG Baden-Württemberg 20.03.2006, L 8 AS 369/06 ER-B, juris).
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