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   LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06   

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https://dejure.org/2009,9036
LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06 (https://dejure.org/2009,9036)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06 (https://dejure.org/2009,9036)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. April 2009 - L 11 KR 2930/06 (https://dejure.org/2009,9036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - Arbeitsvertrag zwischen Mutter und Sohn - familiäre Mithilfe - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - Begründetheit der Klage - keine Rechtsbetroffenheit des Arbeitgebers durch die die ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Indizien für das Vorliegen einer Beschäftigung in nichtselbstständiger Arbeit mit der Folge einer Sozialversicherungspflicht; Möglichkeit eines Berührens der Rechte des Arbeitgebers durch eine die Versicherungspflicht und Beitragspflicht verneinende Entscheidung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine abhängige Beschäftigung der geschäftserfahrenen Mutter beim geschäftsunerfahrenen Sohn

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG ( vgl. Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, Die Beiträge, Beil. 2006, 149; jeweils m.w.N.) zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.

    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, aaO, m.w.N.).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, Die Beiträge Beil. 2008, 333).
  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 7/88

    Nachprüfung des Urteils durch das Revisionsgericht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06
    Dabei gehen Zweifel, die auch nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten letztlich nicht ausgeräumt werden können, zu Lasten desjenigen, der sich auf Versicherungspflicht beruft; er trägt dafür die Feststellungslast (BSG, Urteil vom 7. Dezember 1989, 12 RK 7/88, SozR 2200 § 165 Nr. 98).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06
    Für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten hat es das BVerfG (Kammerbeschluss vom 7. November 1995, 2 BvR 802/90, NJW 1996, 833) als verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich angesehen, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) im Steuerrecht an die tatsächliche Durchführung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses die Anforderung stellt, der Arbeitnehmerehegatte müsse die unter Fremden übliche Entlohnung erhalten und hierüber frei und vom Arbeitgeberehegatten uneingeschränkt verfügen können; als Indiz hierfür dürfe auch auf die Form des Entgeltzugangs beim Arbeitnehmerehegatten anhand des formalen Kriteriums der Kontoführung abgestellt werden (BFH, Großer Senat, Beschluss vom 27. November 1989, GrS 1/88, BFHE 158, 563, 572).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06
    Für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten hat es das BVerfG (Kammerbeschluss vom 7. November 1995, 2 BvR 802/90, NJW 1996, 833) als verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich angesehen, wenn der Bundesfinanzhof (BFH) im Steuerrecht an die tatsächliche Durchführung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses die Anforderung stellt, der Arbeitnehmerehegatte müsse die unter Fremden übliche Entlohnung erhalten und hierüber frei und vom Arbeitgeberehegatten uneingeschränkt verfügen können; als Indiz hierfür dürfe auch auf die Form des Entgeltzugangs beim Arbeitnehmerehegatten anhand des formalen Kriteriums der Kontoführung abgestellt werden (BFH, Großer Senat, Beschluss vom 27. November 1989, GrS 1/88, BFHE 158, 563, 572).
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 1/07 R

    Aufrechnung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen Vergütungsansprüche eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06
    Eine fristgerecht eingelegte Berufung der Beigeladenen zu 1 ist deshalb anzunehmen, weil sich nicht mehr feststellen lässt, ob und ggf. wann ihr das Urteil des SG zugestellt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 12.Juni 2008, B 3 P 1/07, Sozialrecht aktuell 2009, 63).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG ( vgl. Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, Die Beiträge, Beil. 2006, 149; jeweils m.w.N.) zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06
    Eine solche Rechtsbetroffenheit setzt rechtlich geschützte Interessen voraus, die vom Schutzzweck der zugrundeliegenden Norm erfasst sein müssen (BSG, Urteil vom 2. August 2001, B 7 AL 18/00 R, SozR 3-1500 § 55 Nr. 34).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06
    Ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände festzustellen, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt, kann die Art der Kontoführung auch im Sozialversicherungsrecht als ein geeignetes Abgrenzungskriterium zur Beurteilung von Arbeitsverhältnissen unter Ehegatten herangezogen werden (BSG 17. Mai 2001, B 12 KR 34/00 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 17).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 BK 10/90
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2930/06
    Auch eine solche Entscheidung bildet einen feststellenden Verwaltungsakt (BSG, Beschluss vom 21. Juni 1990, 12 BK 10/90, juris).
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