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   LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 3833/17   

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https://dejure.org/2018,11514
LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 3833/17 (https://dejure.org/2018,11514)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.04.2018 - L 11 KR 3833/17 (https://dejure.org/2018,11514)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. April 2018 - L 11 KR 3833/17 (https://dejure.org/2018,11514)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine geplante stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 4 S 1 Halbs 2 SGB 5, § 13 Abs 5 S 1 SGB 5, § 39 SGB 5
    Krankenversicherung - Kostenerstattung - geplante stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland - Erfordernis der vorherigen Zustimmung der Krankenkasse - kein Anspruch auf nachträgliche Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine geplante stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung als Naturalleistung in einem anderen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 3833/17
    Das C.-Spital ist ein zulässiger Leistungserbringer für einen Anspruch gemäß § 13 Abs. 4 iVm Abs. 5 SGB V. Da diese Kostenerstattungsansprüche nicht an die Einbindung in ein Sachleistungssystem anknüpfen, sondern die Rechtsprechung des EuGH zur Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit in das deutsche Recht umsetzen, ist die Einbindung des ausländischen Leistungserbringers in ein solches System keine notwendige Anspruchsvoraussetzung (BSG 30.06.2009, B 1 KR 22/08 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 23 = BSGE 104, 1).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die Voraussetzung der Erteilung einer vorherigen Zustimmung teleologisch auf den Regelfall beschränkt, in dem sich ein Versicherter zur Krankenhausbehandlung ins Ausland begibt (BSG 30.06.2009, B 1 KR 22/08 R, aaO).

    Das entspricht auch allgemeinen Grundgedanken des deutschen Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung, handlungs- oder geschäftsunfähige Versicherte vor Rechtsnachteilen zu schützen, wenn sie nicht in der Lage sind, zur Wahrung ihrer Rechte gebotene günstige Gestaltungsmöglichkeiten wahrzunehmen (BSG 30.06.2009, B 1 KR 22/08 R, aaO).

  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 3833/17
    § 13 Abs. 5 SGB V vollzieht die Rechtsprechung des EuGH nach und verstößt entgegen der Auffassung der Klägerin weder gegen die Freizügigkeit noch die Dienstleistungsfreiheit (vgl EuGH 12.07.2001, C-157/99, Slg 2001, I-5473 = SozR 3-6030 Art. 59 Nr. 6 = NJW 2001, 3391 [Smits/Peerbooms]; EuGH 13.05.2003, C-385/99, Slg 2003, I-4509 = SozR 4-6030 Art. 59 Nr. 1 = NJW 2003, 2298 [Müller-Faure/van Riet]).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 3833/17
    § 13 Abs. 5 SGB V vollzieht die Rechtsprechung des EuGH nach und verstößt entgegen der Auffassung der Klägerin weder gegen die Freizügigkeit noch die Dienstleistungsfreiheit (vgl EuGH 12.07.2001, C-157/99, Slg 2001, I-5473 = SozR 3-6030 Art. 59 Nr. 6 = NJW 2001, 3391 [Smits/Peerbooms]; EuGH 13.05.2003, C-385/99, Slg 2003, I-4509 = SozR 4-6030 Art. 59 Nr. 1 = NJW 2003, 2298 [Müller-Faure/van Riet]).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 19/08 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für im EG-Ausland beschafften

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 3833/17
    § 13 Abs. 3 SGB V ist neben diesen Regelungen , die zur Umsetzung der passiven EU-Dienstleistungsfreiheit erlassen worden sind, nicht anwendbar ( Schifferdecker in Kasseler Kommentar, 97. EL 12/2017, SGB V § 13 Rn 59 unter Hinweis auf BSG 30.6.2009, B 1 KR 19/08 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 21).
  • BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 14/09 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für stationäre Krankenhausbehandlung in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 3833/17
    Der Inhalt des § 13 Abs. 5 SGB V ist darauf beschränkt, hinausgehend über Abs. 4 Satz 1 das zusätzliche Erfordernis der vorherigen Zustimmung der Krankenkasse für die stationäre Auslandsbehandlung aufzustellen; die übrigen Voraussetzungen der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 4 SGB V bleiben unberührt (BSG 17.02.2010, B 1 KR 14/09 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 24).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 3833/17
    Denn § 13 Abs. 3a SGB V findet nur auf Sachleistungsansprüche Anwendung, nicht auf Geldleistungen wie die hier streitigen Kostenerstattungsansprüche (BSG 08.03.2016, B 1 KR 25/15 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 33 = BSGE 121, 40).
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - Schädelasymmetrie im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 3833/17
    Zudem besteht kein Kostenerstattungsanspruch, wenn sich Versicherte die Leistung bereits vor Fristablauf - wie hier bereits am 21.10.2015 - selbst beschaffen (BSG 11.05.2017, B 3 KR 30/15 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 34).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 11 KR 3833/17
    Selbst wenn der Antrag bereits am 13.10.2015 telefonisch wirksam gestellt worden wäre und die Frist von drei Wochen bis 03.11.2015 angesichts der maßgebenden Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids vom 02.11.2015 dann abgelaufen wäre (dazu Bundessozialgericht 11.07.2017, B 1 KR 1/17 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 37), greift die Vorschrift nicht.
  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 21/19 R

    Kostenerstattung für ambulante Augenoperation

    Ein entsprechender Antrag auf Übernahme oder Erstattung der bei der Selbstbeschaffung anfallenden Kosten ist kein Antrag im Sinne des § 13 Abs. 3a SGB V (im Ergebnis ebenso: LSG Baden-Württemberg vom 17.4.2018 - L 11 KR 3833/17 - juris RdNr 16 und vom 23.7.2019 - L 11 KR 498/19 - juris RdNr 23; LSG Berlin-Brandenburg vom 27.6.2019 - L 9 KR 292/18 - juris RdNr 38) .
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2019 - L 11 KR 498/19

    Krankenversicherung - Auslandsbehandlung (hier: wegen eines Hämatothoraxes in der

    Es genügt insoweit bereits, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat gelegene Privatklinik in diesem Mitgliedstaat ebenfalls Qualitätskontrollen unterliegt, und dass die in diesem Staat niedergelassenen Ärzte, die in dem genannten Krankenhaus tätig sind, gleiche berufliche Garantien wie die im Inland niedergelassenen Ärzte bieten (Senatsurteil vom 17.04.2018, L 11 KR 3833/17, KHE 2018/9).

    Da die Beklagte zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung angesichts der bereits begonnenen Behandlung jedoch nicht mehr über eine vorherige Zustimmung zur Krankenhausbehandlung im Ausland befinden konnte, sondern nur noch über die Frage, ob ohne vorherige Genehmigung ein Anspruch auf Kostenerstattung bestand, handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung (Senatsurteil vom 17.04.2018, L 11 KR 3833/17).

  • LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 660/20
    Es genügt insoweit bereits, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat gelegene Privatklinik in diesem Mitgliedstaat ebenfalls Qualitätskontrollen unterliegt und dass die in diesem Staat niedergelassenen Ärzte, die in dem genannten Krankenhaus tätig sind, gleiche berufliche Garantien wie die im Inland niedergelassenen Ärzte bieten (Senatsurteile vom 17.04.2018, L 11 KR 3833/17, KHE 2018/9 und 23.07.2029, L 11 KR 498/19).

    Da die Beklagte zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung angesichts der bereits abgeschlossenen Behandlung jedoch nicht mehr über eine vorherige Zustimmung zur Krankenhausbehandlung im Ausland befinden konnte, sondern nur noch über die Frage, ob ohne vorherige Genehmigung ein Anspruch auf Kostenerstattung bestand, handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung (Senatsurteile vom 17.04.2018, L 11 KR 3833/17 und vom 23.07.2019, L 11 KR 498/19).

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