Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 3901/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25514
LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 3901/14 (https://dejure.org/2015,25514)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2015 - L 11 KR 3901/14 (https://dejure.org/2015,25514)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - L 11 KR 3901/14 (https://dejure.org/2015,25514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe - geeigneter Ort - Verabreichung von Medikamenten über eine Magensonde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege in der gesetzlichen Krankenversicherung; Verabreichung von Medikamenten über eine Magensonde in einer Einrichtung der Behindertenhilfe

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 5, § 13 Abs 3 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 5, § 37 Abs 2 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007
    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - vollstationäre Einrichtung der Behindertenhilfe - geeigneter Ort - Verabreichung von Medikamenten über eine Magensonde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege in der gesetzlichen Krankenversicherung; Verabreichung von Medikamenten über eine Magensonde in einer Einrichtung der Behindertenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 49 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Häusliche Krankenpflege/Reha-Maßnahmen/Fahrkosten | Häusliche Krankenpflege | Unterbringung in Einrichtung der Behindertenhilfe: Medikamente über Magensonde

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 10/14 R

    Anspruch auf Versorgung mit häuslicher Krankenpflege durch die Krankenkasse auch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 3901/14
    Aus der Rechtsprechung des BSG vom 25.02.2015 (B 3 KR 10/14 R und B 3 KR 11/14 R) ergebe sich nichts anderes.

    Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden in den HKP-Richtlinien den Krankenhäusern und Pflegeheimen ausdrücklich nicht (mehr) gleichgestellt (BSG 25.02.2015, B 3 KR 10/14 R, juris).

    Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Einrichtungen der Eingliederungshilfe nur soweit zur Erbringung medizinischer Behandlungspflege verpflichtet, wie diese aufgrund der sächlichen und personellen Ausstattung von der Einrichtung erbracht werden kann (BSG 25.02.2015, aaO).

    Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen nicht dafür sorgen, dass sie auch Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erbringen können; es bestehen keine weitergehenden Pflichten, als die Einrichtung aufgrund ihrer Ausrichtung, ihres Eingliederungszwecks und nach den Vereinbarungen nach § 75 ff SGB XII schuldet (BSG 25.02.2015, aaO).

    Die medizinische Behandlungspflege iSv § 37 Abs. 2 SGB V kann durch diese an die Pflegeversicherung gerichtete Vorschrift nicht vom Zuständigkeitsbereich der GKV auf Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen übertragen werden (BSG 25.02.2015, aaO RdNr 25).

    Das BSG hat in den Entscheidungen vom 25.02.2015 (aaO) eindeutig klargestellt, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe Leistungen der Behandlungspflege nur insoweit geschuldet sind, wie dies dem Einrichtungszweck entspricht und mit der vorhandenen personellen und sächlichen Ausstattung erbracht werden können; weitergehende Regelungen sollten auch mit dem Rahmenvertrag nicht getroffen werden.

    Die hier streitigen Leistungen sind daher nicht objektiv bereits Bestandteil der Eingliederungshilfe (vgl BSG 25.02.2015, aaO).

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 3901/14
    § 56 SGB I kann bei Kostenerstattungsansprüchen nach § 13 Abs. 3 SGB V zwar grundsätzlich zur Anwendung kommen, da es sich nach der Rechtsprechung des BSG insoweit um "laufende Geldleistungen" iSd Vorschrift handelt (BSG 03.07.2012, B 1 KR 6/11 R, BSGE 111, 137 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 25).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 3901/14
    Er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung des BSG 14.12.2006, B 1 KR 12/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 8; BSG 27.03.2007, B 1 KR 17/06 R, juris).
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 3901/14
    Aus der Rechtsprechung des BSG vom 25.02.2015 (B 3 KR 10/14 R und B 3 KR 11/14 R) ergebe sich nichts anderes.
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 3901/14
    Er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung des BSG 14.12.2006, B 1 KR 12/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 8; BSG 27.03.2007, B 1 KR 17/06 R, juris).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 3901/14
    Mit dieser Regelung wird der Grundsatz des Sach- und Dienstleistungsanspruchs nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V für die Fälle ergänzt, in denen die Krankenkasse eine geschuldete Leistung nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen kann (BSG 02.11.2007, B 1 KR 14/07 R, BSGE 99, 180 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2016 - L 8 SO 385/12

    Kostenerstattung für ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflege zur

    Der Naturalleistungsanspruch des Versicherten wandelt sich um in einen Kostenerstattungsanspruch bzw., soweit die Kosten tatsächlich noch nicht beglichen sind, in einen Anspruch des Versicherten auf Freistellung von den Kosten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juli 2015 - L 11 KR 3901/14 -, juris Rn. 23).
  • SG München, 14.12.2015 - S 44 KR 1273/13

    Anspruch auf Versorgung mit einem Akustikschalter/Rufschalter

    d) Eine den Hilfsmittelanspruch der Klägerin nach § 33 Abs. 1 SGB V verdrängende Vorhaltepflicht der Beigeladenen zu 2) als Einrichtungsträger ergibt sich schließlich auch nicht aus § 55 Satz 1 SGB XII. Für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe bestehen vielmehr keine weitergehende Pflichten, als die Einrichtung aufgrund ihrer Ausrichtung, ihres Eingliederungszwecks und nach den Vereinbarungen nach § 75 ff SGB XII schuldet (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2015, Az. L 11 KR 3901/14, Juris-Rn. 34).
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