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   LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09   

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https://dejure.org/2010,2519
LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09 (https://dejure.org/2010,2519)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09 (https://dejure.org/2010,2519)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - L 11 KR 3910/09 (https://dejure.org/2010,2519)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht des stillen Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft in der Sozialversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht des stillen Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft in der Sozialversicherung

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht des stillen Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft in der Sozialversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialversicherungspflicht des stillen Gesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2011, 745
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (vgl BSG, Urteil vom 11. März 2009, B 12 KR 21/07 R, juris; Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 mwN; BSG, Urteil vom 4. Juli 2007, B 11a AL 5/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8).

    Dementsprechend ist auch bei einer stillen Beteiligung an einer Gesellschaft, die nicht einmal im Innenverhältnis eine Rechtsmacht einräumt, gegen den Willen der Gesellschaft Geschäfte zu betreiben oder den Bindungen aus dem Anstellungsvertrag zu entgehen, nicht von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, aaO).

    Entscheidender Gesichtspunkt gegen eine selbständige Tätigkeit ist die Tatsache, dass die Klägerin auch unter Berücksichtigung ihrer Beteiligung an der Beigeladenen zu 1 über die stille Gesellschaft nicht in der Lage war und ist, Weisungen an sie im Bedarfsfall jederzeit zu verhindern oder sonst die Geschäftstätigkeit der Beigeladenen zu 1 ganz oder teilweise zu bestimmen (vgl BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, aaO).

    Aufgrund dieser allein vermögensrechtlichen Stellung der Klägerin über die stille Gesellschaft ist - entgegen der Ansicht der Klägerin - auch keine Vergleichbarkeit mit den Verhältnissen in einer GmbH gegeben (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, aaO).

  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 249/08

    Kommanditgesellschaft: Außenhaftung eines atypischen stillen Gesellschafters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09
    Da ein stiller und selbst ein atypisch stiller Gesellschafter im Außenverhältnis grundsätzlich nicht haftet (BGH, Beschluss vom 1. März 2010, II ZR 249/08, juris mwN), trifft den Beschäftigten auch über die stille Beteiligung kein Unternehmerrisiko.

    Eine erfolgsabhängige Vergütung wurde darüber hinaus nicht vorgenommen, denn nach Angaben der Klägerin im Erörterungstermin vor dem SG bestimmt sich das Gehalt nach dem Arbeitsaufwand und der ihr obliegenden Verantwortung, nicht aber nach den Gewinn- und Verlustverhältnissen der Beigeladenen zu 1. Da ein stiller und selbst ein atypisch stiller Gesellschafter im Außenverhältnis grundsätzlich nicht haftet (BFH, Beschluss vom 1. März 2010, II ZR 249/08, juris mwN), trifft die Klägerin auch über die stille Beteiligung kein Unternehmerrisiko.

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09
    Auch bei einer Tätigkeit in einer (Familien-) Gesellschaft hängt die Entscheidung, ob ein abhängiges, die Versicherungspflicht auslösendes Beschäftigungsverhältnis vorliegt, vom Umfang der Beteiligung und dem Ausmaß des sich daraus ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft ab (so schon zu einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH BSG, Urteil vom 5. Mai 1988, 12 RK 43/86, SozR 2400 § 2 Nr. 25 mwN; BSG, Urteil vom 6. März 2003, B 11 AL 25/02 R, juris mwN).

    Selbst wer Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt, kann als leitender Angestellter bei einem Dritten persönlich abhängig beschäftigt sein (BSG, Urteil vom 6. März 2003, B 11 AL 25/02 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1; BSG, Urteil vom 19. Juni 2001, B 12 KR 44/00 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 18).

  • BFH, 22.08.2002 - IV R 6/01

    Stille Gesellschaft; Mitunternehmerrisiko

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09
    Dieses Risiko wird regelmäßig durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich des Geschäftswerts vermittelt (BFH, Urteil vom 22. August 2002, IV R 6/01, BFH/NV 2003, 36, zit nach juris).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09
    Denn maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09

    Sozialversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09
    Dadurch wird die Klägerin weder am Unternehmensgewinn noch -verlust beteiligt noch steht das Risiko des Verlustes im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft (vgl Senatsurteil vom 23. Februar 2010, L 11 KR 2460/09, juris mwN; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2009, L 4 KR 80/08, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2008, L 4 KR 4577/06, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Gesellschafterin als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09
    Dadurch wird die Klägerin weder am Unternehmensgewinn noch -verlust beteiligt noch steht das Risiko des Verlustes im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft (vgl Senatsurteil vom 23. Februar 2010, L 11 KR 2460/09, juris mwN; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2009, L 4 KR 80/08, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2008, L 4 KR 4577/06, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 35/06

    Automatische Begründung einer Rentenversicherungsfreiheit aufgrund einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09
    Deshalb ist es zwar grundsätzlich richtig, dass auch ein Selbständiger im Rahmen seiner Geschäftsbesorgung verpflichtet ist, Weisungen des Kunden zu beachten, und deshalb die Art der Weisungsbefugnis zu beachten ist (so zB das von der Klägerin zitierte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24. Januar 2007, L 2 R 35/06), entscheidend bleibt vorliegend aber, dass V und B aufgrund ihrer Eigenschaft als Komplementär jederzeit und auf sämtlichen Gebieten der Tätigkeit der Klägerin Weisungen hätte erteilen können.
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09
    Unternehmerrisiko trägt, wer eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft mit der Gefahr des Verlustes einsetzt und somit der Erfolg des Einsatzes der sachlichen und persönlichen Mittel ungewiss ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 35/98 R

    Unfallversicherung - Beitragspflicht - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09
    Desgleichen kann davon auszugehen sein, wenn ein als externer (angestellter) Geschäftsführer in der GmbH "schalten und walten" kann, wie er will, weil er die Gesellschafter persönlich dominiert oder weil diese wirtschaftlich von ihm abhängig sind (BSG, Urteil vom 30. Juni 1999, B 2 U 35/98 R, SozR 3-2200 § 723 Nr. 4).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 4 KR 80/08

    Sozialversicherung - rückwirkende Statusänderung einer jahrelang

  • BSG, 04.03.2008 - B 12 KR 17/08 B
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2008 - L 9 KR 138/04

    Sozialversicherung - zuständige Einzugsstelle für Entscheidung über

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

  • BSG, 05.05.1988 - 12 RK 43/86

    GmbH - Einflußnahme - Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer -

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 05.11.1980 - 11 RA 80/79

    Personenhandelsgesellschaft - Selbständige Erwerbstätigkeit - Prokura

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R

    Sozialversicherung - Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft - zuständige

  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 10/87

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Gewährung von Leistungen - Vorliegen eines

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 R 4397/14
    Diese Grundsätze gälten auch für einen mitarbeitenden Familienangehörigen, der an einem Einzelunternehmen im Rahmen einer stillen Gesellschaft beteiligt sei (vgl. zur Kommanditgesellschaft LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09 - vgl. zum Einzelunternehmen BSG, Urteil vom 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R -, beide in juris).

    Die stille Gesellschaft sei in erster Linie ein Schuldverhältnis mit dem Einlageverhältnis als zentralem vermögensrechtlichen Aspekt (BSG, Urteil vom 24.01.2013 - B 12 KR 31/06 R -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09 -, jeweils in juris).

    Wenn das SG unter Bezugnahme auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20.07.2010 (L 11 KR 3910/09) darauf hinweise, dass der Beigeladene zu 1) nicht in der Lage sei, Weisungen im Bedarfsfall zu verhindern oder die Geschäftstätigkeit des Einzelunternehmens zu bestimmen, so übersehe das SG, dass - anders als im Falle des Beigeladenen zu 1) - in dem vom LSG entschiedenen Fall dem dort Betroffenen weder in rechtlicher noch tatsächlicher Hinsicht eine Befugnis zur Geschäftsführung zugestanden habe und damit keine Rechtsmacht, die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen.

    Dementsprechend ist auch bei einer stillen Beteiligung an einer Gesellschaft, die nicht einmal im Innenverhältnis eine Rechtsmacht einräumt, gegen den Willen der Gesellschaft Geschäfte zu betreiben oder den Bindungen aus dem Anstellungsvertrag zu entgehen, nicht von einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen (BSG, Urteil vom 24.01.2007- B 12 KR 31/06 R -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09 -, jeweils in juris).

    Es handelt sich dabei um eine nicht unübliche Regelung zur vorweggenommenen Erbfolge (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2011 - L 11 KR 3422/10

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit im väterlichen Betrieb - abhängige

    Als Gesellschafter einer Innengesellschaft ist ein Ehegatte nur dann als Mitunternehmer zu betrachten, wenn er nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt ist (so zur stillen Beteiligung an einer KG, Urteil des Senats vom 20. Juli 2010, L 11 KR 3910/09, DStR 2010, 2367).

    Denn als Gesellschafter einer Innengesellschaft wäre der Kläger nur dann als Mitunternehmer zu betrachten, wenn er nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt ist (so zur stillen Beteiligung an einer KG gemäß den §§ 230 ff HGB Urteil des Senats vom 20. Juli 2010, L 11 KR 3910/09, DStR 2010, 2367).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2013 - L 11 R 3031/13

    Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht - Mitarbeiter eines

    Der Beigeladene zu 1 war noch nicht einmal in steuerrechtlicher Hinsicht Mitunternehmer (vgl zu diesem Gesichtspunkt Urteile des Senats vom 15.04.2011, aaO, und 20.07.2010, L 11 KR 3910/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2015 - L 11 R 2762/14

    Leitender Geschäftsführer als abhängig beschäftigter Mitarbeiter in

    Der Kläger war noch nicht einmal in steuerrechtlicher Hinsicht Mitunternehmer (vgl zu diesem Gesichtspunkt die Urteile des Senats vom 15.04.2011, aaO, und 20.07.2010, L 11 KR 3910/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2011 - L 11 KR 2108/09
    Denn als Gesellschafter einer Innengesellschaft wäre die Klägerin nur dann als Mitunternehmer zu betrachten, wenn sie nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt ist (so zur stillen Beteiligung an einer KG gemäß den §§ 230 ff, Urteil des Senats vom 20. Juli 2010 - L 11 KR 3910/09 = DStR 2010, 2367).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 KR 5111/10
    Bei einem Einzelunternehmen verlangt der Senat für die Annahme einer Mitunternehmerschaft, dass der Ehegatte, der nicht Inhaber der Firma ist, dass er auch - und zwar unmittelbar und nicht nur indirekt über das Familieneinkommen - am Verlust des Unternehmens beteiligt ist (Senatsurteil vom 13.12.2011, L 11 KR 6059/09, beim Inhaber eines Getränkehandels; vom 15.04.2011, L 11 KR 3922/10, juris, sowie - zur stillen Beteiligung an einer KG - vom 20.07.2010, L 11 KR 3910/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2011 - L 11 KR 2805/10
    Denn als Gesellschafter einer Innengesellschaft wäre der Kläger nur dann als Mitunternehmer zu betrachten, wenn er nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt ist (so zur stillen Beteiligung an einer KG gemäß den §§ 230 ff HGB Urteil des Senats vom 20. Juli 2010, L 11 KR 3910/09, DStR 2010, 2367).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 R 4982/15
    Eine Arbeitszeitvereinbarung bestehe nicht (vgl. auch etwa Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.12.2008, - L 2 AL 86/08 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2010, - L 11 KR 3910/09 -, beide in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2011 - L 11 KR 4096/09
    Bei einem Einzelunternehmen verlangt der Senat für eine Mitunternehmerschaft, dass der Ehegatte, der nicht Inhaber der Firma ist, nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust des Unternehmens beteiligt ist (Urteil vom 15. April 2011, L 11 KR 3922/10, sowie - zur stillen Beteiligung an einer KG - Urteil vom 20. Juli 2010, L 11 KR 3910/09, beide veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 6059/09
    Bei einem Einzelunternehmen verlangt der Senat für eine Mitunternehmerschaft, dass der Ehegatte, der nicht Inhaber der Firma ist, nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust des Unternehmens beteiligt ist (Senatsurteil vom 15. April 2011, L 11 KR 3922/10, sowie - zur stillen Beteiligung an einer KG - Senatsurteil vom 20. Juli 2010, L 11 KR 3910/09, beide veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2011 - L 11 KR 2109/10
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