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   LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 11 KR 460/10 ER-B   

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https://dejure.org/2010,9756
LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 11 KR 460/10 ER-B (https://dejure.org/2010,9756)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.03.2010 - L 11 KR 460/10 ER-B (https://dejure.org/2010,9756)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. März 2010 - L 11 KR 460/10 ER-B (https://dejure.org/2010,9756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - einstweilige Anordnung - Versorgung mit methylphenidathaltigen Arzneimittel bei ADHS im Rahmen des sogenannten Off-Label-Use

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Concerta; Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Concerta nach den Grundsätzen des sog. Off-Label-Use; Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich der Anordnung der Versorgung mit dem Arzneimittel Concerta und der Übernahme ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 21; SGB V § 27; SGB V § 31; SGG § 86b Abs. 2
    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für die Behandlung eines an ADHS leidenden 22 Jahre alten Versicherten mit methylphenidathaltigen Arzneimitteln im Wege des Off-Label-Use

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Off-Label-Use - Methylphenidat für Erwachsene mit ADHS ?

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 11 KR 460/10
    Dies genügt nicht, um auch bei Erwachsenen von einer bestimmungsgemäßen Anwendung auszugehen (so ausdrücklich zu methylphenidathaltigen Arzneimitteln BSG, Urteil vom 30. Juni 2009, B 1 KR 5/09 R, zit nach Juris).

    Dies kann angenommen werden, wenn entweder (a) die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt ist und die Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder (b) außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (BSG, Urteile vom 19. März 2002, aaO und vom 30. Juni 2009, aaO mwN).

    Die Modifizierung der Anforderungen an einen zulassungsüberschreitenden Einsatz von Kinderarzneimitteln für Erwachsene kommt insbesondere in Betracht, wenn der Versicherte in der Zeit unmittelbar vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit einem nur für Kinder und Jugendliche zugelassenen Arzneimittel indikationsbezogen versorgt wurde und er nach Erreichen des 18. Lebensjahres an derselben Krankheit leidet, die auch nach einem solchen "Stichtag" auf andere Weise nicht angemessen behandelt werden kann (BSG, Urteil vom 30. Juni 2009, aaO mwN).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 11 KR 460/10
    Im Rahmen des Anordnungsanspruchs ist die Sach- und Rechtslage wegen des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breith 2005, 803, und vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236, mwN).

    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, aaO).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 11 KR 460/10
    Die grundrechtlichen Belange des Antragstellers sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvR 347/98, SozR 4-2500 § 27 Nr. 5).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 11 KR 460/10
    Nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (zB BSG, Urteil vom 19. März 2002, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8) ist ein Off-Label-Use nur in Erwägung zu ziehen, wenn.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 11 KR 460/10
    Im Rahmen des Anordnungsanspruchs ist die Sach- und Rechtslage wegen des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Breith 2005, 803, und vom 22. November 2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236, mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2005 - L 8 AS 3441/05

    Vorläufiger Rechtsschutz - Regelleistung für allein Stehende - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 11 KR 460/10
    Dabei könnte sich der Antragsteller weder auf Vertrauensschutz noch auf den Wegfall der Bereicherung berufen, da er mit dem Wegfall der einstweiligen Anordnung durch die Entscheidung in der Hauptsache rechnen muss (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. Dezember 2005, L 8 AS 3441/05 ER-B, zit nach Juris zur Rechtsgrundlage des § 50 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch; Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl, § 86b RdNr 49 und 22 zur Rückzahlungsverpflichtung nach allgemeinen Prozessrechtsgrundsätzen).
  • SG Magdeburg, 27.04.2017 - S 13 KR 70/17

    Anspruch des gehbehinderten Kindes auf Versorgung mit dem Bewegungstrainer

    Erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Antragsteller können dabei ausreichen (vgl. dazu auch LSG B-W v. 2.3.2010, L 11 KR 460/10 ER-B sowie Keller in: Meyer-Ladewig u. a., Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, § 86 b Rd. Nr. 29a).

    Erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Antragsteller können dabei ausreichen (vgl. dazu auch LSG B-W v. 2.3.2010, L 11 KR 460/10 ER-B sowie Keller in: Meyer-Ladewig u. a., Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, § 86 b Rd. Nr. 29a).

  • SG Oldenburg, 07.12.2010 - S 62 KR 303/09
    Der Kläger verweist auf den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 02. März 2010 (L 11 KR 460/10 ER-B).

    Die Kammer vermag sich der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Beschluss vom 02. März 2010 (L 11 KR 460/10 ER-B) nicht anzuschlie-ßen.

  • SG München, 17.01.2024 - S 18 KR 1746/23

    Einstweilige Anordnung, Rechtsschutzbedürfnis, Antragsgegner,

    Erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Antragsteller können dabei ausreichen (vgl. dazu auch LSG B-W v. 2.3.2010, L 11 KR 460/10 ER-B sowie Keller in: Meyer-Ladewig u. a., Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, § 86 b Rd. Nr. 29a).
  • SG Magdeburg, 12.06.2018 - S 7 SO 171/17

    Anspruch des behinderten Menschen auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets bei

    Erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Antragsteller können dabei ausreichen (vgl. dazu auch LSG Baden-Württemberg v. 2.3.2010, L 11 KR 460/10 ER-B sowie Keller in: Meyer-Ladewig u. a., Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, § 86 b Rn. 29a).
  • SG Magdeburg, 30.09.2016 - S 25 SO 141/16
    Erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Antragsteller können dabei ausreichen (vgl. dazu auch LSG B-W v. 2.3.2010, L 11 KR 460/10 ER-B sowie Keller in: Meyer-Ladewig u. a., Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, § 86 b Rd. Nr. 29a).
  • SG Magdeburg, 10.08.2017 - S 25 SO 37/17

    Voraussetzungen einer Bewilligung von Eingliederungshilfeleistungen für ein

    Erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Antragsteller können dabei ausreichen (vgl. dazu auch LSG B-W v. 2.3.2010, L 11 KR 460/10 ER-B sowie Keller in: Meyer-Ladewig u. a., Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, § 86 b Rd. Nr. 29a).
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