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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,48658
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17 B ER (https://dejure.org/2017,48658)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.12.2017 - L 11 KR 549/17 B ER (https://dejure.org/2017,48658)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - L 11 KR 549/17 B ER (https://dejure.org/2017,48658)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem mobilen Sauerstoffkonzentrator - Einstweiliger Rechtsschutz - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Versorgung mit einem mobilen Sauerstoffkonzentrator; Einstweiliger Rechtsschutz; Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Versorgung mit einem mobilen Sauerstoffkonzentrator; Einstweiliger Rechtsschutz; Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache; Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    SGB V § 33 Abs. 1
    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2016 - L 11 KR 259/16

    Kosten für eine Haushaltshilfe; Einstweiliger Rechtsschutz; Entbindungsbedingte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER - und 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -).

    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER -, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - und 12.10.2009 - L 11 B 17/09 KA ER -).

    Ferner darf oder muss das Gericht ggf. auch im Sinne einer Folgenbetrachtung bedenken, zu welchen Konsequenzen für die Beteiligten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - und 21.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14

    Fallwertbezogene Budgetierung der Vergütung spezieller Laborleistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER - und 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -).

    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER -, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - und 12.10.2009 - L 11 B 17/09 KA ER -).

    Ferner darf oder muss das Gericht ggf. auch im Sinne einer Folgenbetrachtung bedenken, zu welchen Konsequenzen für die Beteiligten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - und 21.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER - und 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -).

    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER -, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - und 12.10.2009 - L 11 B 17/09 KA ER -).

    Ferner darf oder muss das Gericht ggf. auch im Sinne einer Folgenbetrachtung bedenken, zu welchen Konsequenzen für die Beteiligten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - und 21.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2014 - L 5 KR 414/14

    Vorläufige Versorgung einer Versicherten mit einem Mobilgerät für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17
    Hierzu gehört im Sinne eines Basisausgleichs die Fähigkeit, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegende Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (zum Beispiel: Supermarkt, Arzt, Apotheke, Geldinstitut, Post), nicht aber die Bewegung außerhalb dieses Nahbereichs (BSG, Urteile vom 25.06.2009 - B 3 KR 19/08 R und B 3 KR 2/08 R - Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2014 - L 5 KR 414/14 B ER -).

    Damit liegt keine Fallgestaltung vor, die vergleichbar wäre mit derjenigen aus der vom Antragsteller wiederholt zitierten Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 414/14 B ER -.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2016 - L 11 KR 786/15

    Krankengeld; Eilverfahren; Fehlende Beschwerdebegründung; Anordnungsgrund

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17
    Bereits deshalb fehlt es an einem Anordnungsgrund (vgl. Senat, Beschlüsse vom 04.05.2016 - L 11 KR 786/15 B ER -, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15 B ER - und 19.09.2014 - L 11 KA 61/14 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - L 11 KA 61/14
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17
    Bereits deshalb fehlt es an einem Anordnungsgrund (vgl. Senat, Beschlüsse vom 04.05.2016 - L 11 KR 786/15 B ER -, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15 B ER - und 19.09.2014 - L 11 KA 61/14 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17
    Ferner darf oder muss das Gericht ggf. auch im Sinne einer Folgenbetrachtung bedenken, zu welchen Konsequenzen für die Beteiligten die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER, 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - und 21.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER -).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER - und 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -).
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17
    Hierzu gehört im Sinne eines Basisausgleichs die Fähigkeit, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegende Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (zum Beispiel: Supermarkt, Arzt, Apotheke, Geldinstitut, Post), nicht aber die Bewegung außerhalb dieses Nahbereichs (BSG, Urteile vom 25.06.2009 - B 3 KR 19/08 R und B 3 KR 2/08 R - Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.10.2014 - L 5 KR 414/14 B ER -).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - L 11 KR 549/17
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senat, Beschlüsse vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER -, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER - und 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 19/08 R

    Versorgung mit Badeprothesen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16

    Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung

    a) Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 - Beschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15 - Senat, Beschluss vom 04.12.2017 - L 11 KR 549/17 B ER - Beschluss vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER - Beschluss vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 - Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -).

    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (Senat, Beschluss vom 04.12.2017 - L 11 KR 549/17 B ER - Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.08.2017 - L 4 KR 187/17 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - L 11 KR 68/18

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes durch eine

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 - Beschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15 - Senat, Beschluss vom 04.12.2017 - L 11 KR 549/17 B ER - Beschluss vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER - Beschluss vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 - Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -).

    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (Senat, Beschluss vom 22.01.2018 - L 11 KA 82/16 B ER - Beschluss vom 04.12.2017 - L 11 KR 549/17 B ER - Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.08.2017 - L 4 KR 187/17 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 11 KA 51/18

    Anspruch eines Vertragsarztes auf Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14.03.2019 - 1 BvR 169/19 - Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 - Beschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15 - Senat, Beschluss vom 22.01.2018 - L 11 KA 82/16 B ER - Beschluss vom 04.12.2017 - L 11 KR 549/17 B ER - Beschluss vom 11.10.2016 - L 11 KR 259/16 B ER - Beschluss vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 - Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -).

    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (Senat, Beschluss vom 22.01.2018 - L 11 KA 82/16 B ER - Beschluss vom 04.12.2017 - L 11 KR 549/17 B ER - Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.08.2017 - L 4 KR 187/17 B ER -).

  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2018 - L 7 AS 1112/18
    Bereits dieses Verhalten steht der Annahme von Eilbedürftigkeit entgegen; ein Anordnungsgrund ist nicht glaubhaft gemacht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - L 11 KR 549/17 B ER - juris Rdnr. 5 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2019 - L 12 R 27/19
    Lediglich ergänzend ist insoweit darauf hinzuweisen, dass alleine das Lebensalter des Antragstellers keine besondere Eilbedürftigkeit begründet (vgl. u.a. Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.12.2017 - L 11 KR 549/17 B ER) und die streitige Ausbildung nach den vorliegenden Unterlagen jedenfalls jeweils zum Quartalsanfang neu begonnen werden kann.
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