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   LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09   

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https://dejure.org/2011,12908
LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09 (https://dejure.org/2011,12908)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.04.2011 - L 11 KR 658/09 (https://dejure.org/2011,12908)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. April 2011 - L 11 KR 658/09 (https://dejure.org/2011,12908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Betriebsprüfung - Kenntnis des Rentenversicherungsträgers von Bescheid der Einzugsstelle - Bekanntgabe Verwaltungsakt - Verwirkung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Bekanntgabe i.S.d. § 37 SGB X bei der Kenntnisnahme des Rentenversicherungsträger von einem Bescheid der Einzugsstelle im Rahmen einer Betriebsprüfung; Kenntnisnahme des Rentenversicherungsträger von einem Bescheid der Einzugsstelle im Rahmen einer Betriebsprüfung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 37; SGG § 87
    Bekanntgabe des Verwaltungsaktes bei der Kenntnisnahme des Rentenversicherungsträger von einem Bescheid der Einzugsstelle im Rahmen einer Betriebsprüfung; Anwendung der Grundsätze der Verwirkung im Sozialversicherungsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 269
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09
    Die Klägerin ist auch klagebefugt, weil sie als Rentenversicherungsträger durch den angefochtenen Bescheid vom 4. November 2004 beschwert ist (vgl BSG, Urteil vom 1. Juli 1999 - B 12 KR 2/99 R = SozR 3-2400 § 28 h Nr. 9).

    Die Einzugsstelle hat demnach die Pflicht, ihre Entscheidung unverzüglich allen Beteiligten - dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und den Versicherungsträgern - gegenüber unverzüglich bekanntzugeben (BSG, Urteil vom 1. Juli 1999 - B 12 KR 2/99 R = SozR 3-2400 § 28 h Nr. 9; BSGE 25, 34, 36).

    Denn gerade in den Fällen, in denen die Einzugsstelle als "gesetzliche Prozessstandschafterin" (BSG, Urteil vom 1. Juli 1999 - B 12 KR 2/99 R = SozR 3-2400 § 28 h Nr. 9) über die Versicherungsfreiheit eines Angestellten entscheidet, muss dieser Dispositionen zur privaten Vorsorge treffen, die in der Regel nur erschwert wieder rückgängig gemacht werden können bzw deren Rückgängigmachung mit erhöhten Kosten verbunden sind.

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09
    Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebiets das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R = veröffentlicht in Juris Rdnr 31 mwN).

    Soweit das BSG im Zusammenhang mit der rückwirkenden Erhebung von Säumniszuschlägen ausgeführt hat, an das Verwirkungsverhalten seien grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R = Juris Rdnr 33) ist vorliegend zu beachten, dass es sich bei dem angefochtenen Bescheid vom 4. November 2004 um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung handelt.

  • BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Rechtsbehelfsbelehrung; Drittbezug;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09
    Denn Voraussetzung hierfür ist, dass der angefochtene Bescheid bekanntgegeben wurde und nur die Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt worden ist (vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 66 Rdnr 13 a; Leitherer, ebenda, § 87 Rdnr 4 c; Merten in Hauck/Noftz, § 49 SGB X Rdnr 9, Stand September 2007; vgl allgemein hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 11. März 2010 - 7 B 36/09 = NJW 2010, 1686).
  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56

    Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) auch im Sozialversicherungsrecht anerkannt (BSGE 7, 199, 200; 59, 87, 94; 80, 41, 43).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09
    Richtet sich ein Bescheid (Verwaltungsakt) an mehrere Beteiligte oder sind mehrere von ihm betroffen, genügt für eine Bekanntgabe, dass der Regelungsinhalt dem Betroffenen in der Absicht zugeleitet wird, dass auch dieser davon Kenntnis nimmt; die Übermittlung einer Kopie an diesen genügt, die Übergabe einer förmlichen Ausfertigung ist nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 17. September 2008 - B 6 KA 28/07 R - mwN; Engelmann in von Wulffen, Kommentar zum SGB X, 7. Auflage 2010, § 37 Rdnr 9).
  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) auch im Sozialversicherungsrecht anerkannt (BSGE 7, 199, 200; 59, 87, 94; 80, 41, 43).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 965/09

    Sozialversicherungspflicht - Statusfeststellungsverfahren - Aufhebung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09
    Der Durchführung eines Vorverfahrens bedurfte es nicht, da vorliegend ein Versicherungsträger klagt (§ 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGG; vgl hierzu auch Senatsurteil vom 5. April 2011 - L 11 KR 965/09).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09
    Verfahrensrechtliche Rechtsbehelfsfristen können aber als Anhaltspunkt für die Bemessung eines Mindestzeitraums für die Verwirkung herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4/89 = NWwZ 1991, 1182).
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84

    Beschäftigte eines unselbstständigen Betriebsteils - Zuständigkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) auch im Sozialversicherungsrecht anerkannt (BSGE 7, 199, 200; 59, 87, 94; 80, 41, 43).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99

    Verfahrensfehler, gerichtlicher; gerichtlicher Verfahrensmangel; Bezeichnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09
    In diesem Zusammenhang hat das SG zutreffend darauf hingewiesen, dass auch Beigeladene bei einem Verwaltungsakt mit Doppelwirkung (wie vorliegend) durch die Verwirkung geschützt sein können (vgl hierzu Keller, aaO, vor § 60 Rdnr 14a; allgemein hierzu BVerwG, Beschluss vom 31. August 1999 - 3 B 57/99 = NVwZ-RR 2000, 259 = Juris Rdnr 8).
  • BSG, 25.05.1966 - 3 RK 37/62
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 163/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Da bei lebensnaher Betrachtung indes nicht davon auszugehen ist, dass die Klägerin im Rahmen dieser Prüfung die zu prüfenden Unterlagen und Vorgänge gegen den Willen der Beklagten an sich genommen hat, sondern ihr die Unterlagen vielmehr auf entsprechende Aufforderung hin von der Beklagten vorgelegt wurden, genügt die hierin liegende willentliche Übergabe (u.a.) des hier angefochtenen Bescheids durch die Beklagte den Anforderungen an eine Bekanntgabe i.S.v. § 37 SGB X und § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG (a.A. für Bescheide, von denen der Rentenversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV Kenntnis erhält: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2011 - L 11 KR 658/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 539/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Da bei lebensnaher Betrachtung indes nicht davon auszugehen ist, dass die Klägerin im Rahmen dieser Prüfung die zu prüfenden Unterlagen und Vorgänge gegen den Willen der Beklagten an sich genommen hat, sondern ihr die Unterlagen vielmehr auf entsprechende Aufforderung hin von der Beklagten vorgelegt wurden, genügt die hierin liegende willentliche Übergabe (u.a.) des hier angefochtenen Bescheids durch die Beklagte den Anforderungen an eine Bekanntgabe i.S.v. § 37 SGB X und § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG (a.A. für Bescheide, von denen der Rentenversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV Kenntnis erhält: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2011 - L 11 KR 658/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 165/15

    Sozialversicherung - Statusfeststellungsverfahren - Deutsche Rentenversicherung

    Da bei lebensnaher Betrachtung indes nicht davon auszugehen ist, dass die Klägerin im Rahmen dieser Prüfung die zu prüfenden Unterlagen und Vorgänge gegen den Willen der Beklagten an sich genommen hat, sondern ihr die Unterlagen vielmehr auf entsprechende Aufforderung hin von der Beklagten vorgelegt wurden, genügt die hierin liegende willentliche Übergabe (u.a.) des hier angefochtenen Bescheids durch die Beklagte den Anforderungen an eine Bekanntgabe i.S.v. § 37 SGB X und § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG (a.A. für Bescheide, von denen der Rentenversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV Kenntnis erhält: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2011 - L 11 KR 658/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 293/16

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Da bei lebensnaher Betrachtung indes nicht davon auszugehen ist, dass die Klägerin im Rahmen dieser Prüfung die zu prüfenden Unterlagen und Vorgänge gegen den Willen der Beklagten an sich genommen hat, sondern ihr die Unterlagen vielmehr auf entsprechende Aufforderung hin von der Beklagten vorgelegt wurden, genügt die hierin liegende willentliche Übergabe (u.a.) des hier angefochtenen Bescheids durch die Beklagte den Anforderungen an eine Bekanntgabe i.S.v. § 37 SGB X und § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG (a.A. für Bescheide, von denen der Rentenversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV Kenntnis erhält: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2011 - L 11 KR 658/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 159/15

    Statusfeststellungsverfahren - Sperrwirkung des Verfahrens nach § 7a SGB 4 -

    Da bei lebensnaher Betrachtung indes nicht davon auszugehen ist, dass die Klägerin im Rahmen dieser Prüfung die zu prüfenden Unterlagen und Vorgänge gegen den Willen der Beklagten an sich genommen hat, sondern ihr die Unterlagen vielmehr auf entsprechende Aufforderung hin von der Beklagten vorgelegt wurden, genügt die hierin liegende willentliche Übergabe (u.a.) des hier angefochtenen Bescheids durch die Beklagte den Anforderungen an eine Bekanntgabe i.S.v. § 37 SGB X und § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG (a.A. für Bescheide, von denen der Rentenversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV Kenntnis erhält: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2011 - L 11 KR 658/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 540/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Da bei lebensnaher Betrachtung indes nicht davon auszugehen ist, dass die Klägerin im Rahmen dieser Prüfung die zu prüfenden Unterlagen und Vorgänge gegen den Willen der Beklagten an sich genommen hat, sondern ihr die Unterlagen vielmehr auf entsprechende Aufforderung hin von der Beklagten vorgelegt wurden, genügt die hierin liegende willentliche Übergabe (u.a.) des hier angefochtenen Bescheids durch die Beklagte den Anforderungen an eine Bekanntgabe i.S.v. § 37 SGB X und § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG (a.A. für Bescheide, von denen der Rentenversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV Kenntnis erhält: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2011 - L 11 KR 658/09 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 234/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Da bei lebensnaher Betrachtung indes nicht davon auszugehen ist, dass die Klägerin im Rahmen dieser Prüfung die zu prüfenden Unterlagen und Vorgänge gegen den Willen der Beklagten an sich genommen hat, sondern ihr die Unterlagen vielmehr auf entsprechende Aufforderung hin von der Beklagten vorgelegt wurden, genügt die hierin liegende willentliche Übergabe (u.a.) des hier angefochtenen Bescheids durch die Beklagte den Anforderungen an eine Bekanntgabe i.S.v. § 37 SGB X und § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG (a.A. für Bescheide, von denen der Rentenversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV Kenntnis erhält: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2011 - L 11 KR 658/09 -, juris).
  • SG Berlin, 29.01.2013 - S 89 KR 1834/07

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2011 - L 11 KR 658/09 -, juris).
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