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   LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 11 R 2360/14 B   

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https://dejure.org/2014,25620
LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 11 R 2360/14 B (https://dejure.org/2014,25620)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.05.2014 - L 11 R 2360/14 B (https://dejure.org/2014,25620)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B (https://dejure.org/2014,25620)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfegesuch - Schlüssigkeit der Klage - hinreichende Erfolgsaussicht - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Amtsermittlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 ZPO, § 43 SGB 6
    Prozesskostenhilfegesuch - Schlüssigkeit der Klage - hinreichende Erfolgsaussicht - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Amtsermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht bei Einholung schriftlicher sachverständiger Zeugenauskünfte der behandelnden Ärzte zur Prüfung der Notwendigkeit einer Beweiserhebung durch ein Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 43 ; SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht bei Einholung schriftlicher sachverständiger Zeugenauskünfte der behandelnden Ärzte zur Prüfung der Notwendigkeit einer Beweiserhebung durch ein Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11

    Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 11 R 2360/14
    Von einer im Rahmen der Amtsermittlung eingeleiteten Beweisaufnahme, die idR hinreichende Erfolgsaussichten indiziert, ist die Phase des Verfahrens zu unterscheiden, in der das Gericht noch nicht die Begründetheit des mit der Klage geltend gemachten Begehrens selbst, sondern lediglich im Rahmen der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch die Schlüssigkeit der Klage prüft (BVerfG 25.04.2012, 1 BvR 2869/11, NZS 2012, 739).

    Von einer im Rahmen der Amtsermittlung eingeleiteten Beweisaufnahme, die idR auch nach Ansicht des Senats hinreichende Erfolgsaussichten indiziert, ist die Phase des Verfahrens zu unterscheiden, in der das Gericht noch nicht die Begründetheit des mit der Klage geltend gemachten Begehrens selbst, sondern lediglich im Rahmen der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch die Schlüssigkeit der Klage prüft (BVerfG 25.04.2012, 1 BvR 2869/11, NZS 2012, 739).

  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 11 R 2360/14
    Hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO verlangt eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit; dabei sind freilich keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl Bundesverfassungsgericht 04.02.1997, 1 BvR 391/93 NJW 1997, 2102, 2103).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - L 11 R 6027/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 11 R 2360/14
    Auch die Regelung in § 118 Abs. 2 ZPO zeigt, dass nicht jede Ermittlungstätigkeit des Gerichts die für die Prozesskostenhilfebewilligung erforderliche Erfolgsaussicht begründet (LSG Baden-Württemberg, 27.04.2010, L 11 R 6027/09 B, juris; LSG Baden-Württemberg, 01.12.2005, L 10 R 4283/05 PKH-B, juris, mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 R 2840/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - PKH - hinreichenden Erfolgsaussichten -

    Bei der Anforderung von Befundberichten der behandelnden Ärzte handelt es sich noch nicht um eine Beweisaufnahme im engeren Sinne, sondern die Einholung von Äußerungen der behandelnden Ärzte dient allein dazu, den klägerischen Vortrag zu substantiieren und schlüssig zu machen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 - juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B - juris, Rn. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2016 - L 9 R 269/14
    Die Anforderung von Befundberichten gehört jedoch noch zu den Erhebungen und Auskunftsersuchen, die dem Gericht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Prüfung des PKH-Gesuchs eingeräumt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11, Rn. 17 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B, Rn. 21; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. März 2015 - L 6 R 866/14, Rn. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juli 2014 - L 5 P 9/14 B, Rn. 19 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2015 - L 9 R 480/14
    Die Anforderung von Befundberichten gehört jedoch noch zu den Erhebungen und Auskunftsersuchen, die dem Gericht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Prüfung des PKH-Gesuchs eingeräumt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11, Rn. 17 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B, Rn. 21; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. März 2015 - L 6 R 866/14, Rn. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juli 2014 - L 5 P 9/14 B, Rn. 19 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2018 - L 9 R 60/18
    Unabhängig davon ist gängige Senatsrechtsprechung (z.B. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2016 - L 9 R 269/14 B - und vom 2. November 2015 - L 9 R 480/14 B), dass die Einholung von Befundberichten (ohne ergänzende Fragen) regelmäßig keine Beweiserhebung darstellt, sondern es sich lediglich um schriftliche Zeugenauskünfte der behandelnden Ärzte handelt, also um Erhebungen und Auskunftsersuchen, die dem Gericht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Prüfung des PKH-Gesuchs eingeräumt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11, Rn. 17 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B, Rn. 21; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. März 2015 - L 6 R 866/14, Rn. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juli 2014 - L 5 P 9/14 B, Rn. 19 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.01.2018 - L 4 R 3111/17
    Kann mithin erst aufgrund der Ergebnisse der Vernehmung von Ärzten als sachverständige Zeugen geklärt werden, ob es unter Berücksichtigung der bereits von der Verwaltung durchgeführten Ermittlungen einer gerichtlichen Beweisaufnahme mit dem Ziel der Verifizierung des - u.U. nun substantiierten - klägerischen Vorbringens bedarf, dient die sachverständige Zeugenbefragung in erster Linie der Substantiierung des Vorbringens, auch wenn sie u.a. Fragen nach gutachterlicher Wertung enthält (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - L 10 R 4283/05 PKH-B - juris, Rn. 11 ff.; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B - juris, Rn. 21, jeweils m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 9 R 299/15
    Vielmehr ist gängige Senatsrechtsprechung (z.B. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2016 - L 9 R 269/14 B - und vom 2. November 2015 - L 9 R 480/14 B), dass die Einholung von Befundberichten (ohne ergänzende Fragen) regelmäßig keine Beweiserhebung, sondern lediglich schriftliche Zeugenauskünfte der behandelnden Ärzte darstellt, also Erhebungen und Auskunftsersuchen, die dem Gericht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Prüfung des PKH-Gesuchs eingeräumt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11, Rn. 17 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B, Rn. 21; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. März 2015 - L 6 R 866/14, Rn. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juli 2014 - L 5 P 9/14 B, Rn. 19 f.).
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