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   LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16   

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https://dejure.org/2017,7791
LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16 (https://dejure.org/2017,7791)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2017 - L 11 R 2433/16 (https://dejure.org/2017,7791)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - L 11 R 2433/16 (https://dejure.org/2017,7791)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Renten- und Arbeitslosenversicherung - schriftliche Befundung radiologischer Bilder durch Fachärztin für Radiologie - selbstständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1 ; SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1
    Keine Sozialversicherungspflicht einer Fachärztin für Radiologie im Rahmen von Urlaubsvertretungen in einer radiologischen Gemeinschaftspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht - Die Freiheit der Radiologin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialrecht - Sozialversicherungspflicht eines Praxisvertreters

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.05.2017)

    Praxismanagement: Sozialabgaben für den Praxisvertreter?

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Urlaubsvertretung durch Honorararzt - Selbständige oder abhängige Beschäftigung?

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Urlaubsvertretungen können freiberuflich sein

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 97 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Sozialversicherungspflicht | Praxistätigkeiten | Schriftliche Befundung radiologischer Bilder durch Fachärztin für Radiologie

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Urlaubsvertretung durch Honorararzt - Selbständige oder abhängige Beschäftigung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16
    Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlusts eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (siehe dazu BSG 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, juris; BSG 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R, SozR 4-2400, § 7 Nr. 15).

    Aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft nicht verwerten zu können, folgt allerdings noch kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze (BSG 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, juris); dies gilt auch im Hinblick darauf, das Anschlussangebote ungewiss sind (aA - für eine Berücksichtigung des Verwertungsrisikos der eigenen Arbeitskraft: Porten, NZS 2016, 456, 461).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16
    Ausgangspunkt für die Beurteilung ist demnach zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt (Senatsurteil vom 18.07.2013, L 11 R 1083/12).

    Doch sind ebenso im Rahmen abhängiger Beschäftigung Vertragsgestaltungen nicht unüblich, die es weitgehend dem Beschäftigten überlassen, wie er im Anforderungsfall tätig werden will oder ob er eine Anfrage ablehnt (Senatsurteil vom 18.07.2013, L 11 R 1083/12).

  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 141/56

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung von im Gesundheitswesen Tätigen;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe ausgeführt, dass eine Abhängigkeit nicht damit begründet werden könne, dass der Vertreter im Rahmen eines fremden Arztbetriebs tätig werde, für eine Eingliederung müsse vielmehr ein Unterordnungsverhältnis vorliegen (unter Hinweis auf BSG 15.12.1959, 2 RU 141/56, juris).

    Dies ist lediglich ein Indiz, dass die Tätigkeit als Praxisvertreter nach allgemeiner Anschauung als selbstständige Tätigkeit angesehen wird (vgl zum Praxisvertreter BSG 27.05.1959, 3 RK 18/55, BSGE 10, 41 und BSG 15.12.1959, 2 RU 141/56, BSGE 11, 149).

  • BSG, 27.05.1959 - 3 RK 18/55

    Heranziehung revisibler Rechtsvorschriften zur Auslegung irrevisiblen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16
    Vertreter von Ärzten in vertragsärztlichen Praxen stünden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Praxisinhaber, wenn sie nicht dessen Weisungen unterlägen und allein die Verantwortung für die sachgerechte Fortführung der Praxis trügen (unter Hinweis auf BSG 27.05.1959, 3 RK 18/55, BSGE 10, 41).

    Dies ist lediglich ein Indiz, dass die Tätigkeit als Praxisvertreter nach allgemeiner Anschauung als selbstständige Tätigkeit angesehen wird (vgl zum Praxisvertreter BSG 27.05.1959, 3 RK 18/55, BSGE 10, 41 und BSG 15.12.1959, 2 RU 141/56, BSGE 11, 149).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16
    Diesem Willen kommt nach der Rechtsprechung des BSG indizielle Bedeutung dann zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (BSG 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Lehrtätigkeit an einer Waldorfschule

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16
    Die Ausführung der Tätigkeit in den Praxisräumen der Klägerin selbst ergibt sich ohnehin aus der Natur der Sache und ist daher hier, ebenso wie bei Lehrern (dazu Senatsurteile vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13 und 24.02.2015, L 11 R 2016/13, juris), kein valides Abgrenzungskriterium (Senatsurteil vom 19.04.2016, L 11 R 2428/15, juris zu einem Bereitschaftsarzt in einer Reha-Klinik).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16
    Auch kann der Arbeitnehmer ein Interesse an einer solchen Vertragskonstruktion haben; denn er kann dadurch über seine Zeit frei verfügen und läuft nicht Gefahr, dass seine anderweitigen Dispositionen und Verpflichtungen mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren (BAG 16.05.2012, 5 AZR 268/11, BAGE 141, 348).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2428/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16
    Die Ausführung der Tätigkeit in den Praxisräumen der Klägerin selbst ergibt sich ohnehin aus der Natur der Sache und ist daher hier, ebenso wie bei Lehrern (dazu Senatsurteile vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13 und 24.02.2015, L 11 R 2016/13, juris), kein valides Abgrenzungskriterium (Senatsurteil vom 19.04.2016, L 11 R 2428/15, juris zu einem Bereitschaftsarzt in einer Reha-Klinik).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 4761/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozent an einer Sprachenschule -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16
    Die Ausführung der Tätigkeit in den Praxisräumen der Klägerin selbst ergibt sich ohnehin aus der Natur der Sache und ist daher hier, ebenso wie bei Lehrern (dazu Senatsurteile vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13 und 24.02.2015, L 11 R 2016/13, juris), kein valides Abgrenzungskriterium (Senatsurteil vom 19.04.2016, L 11 R 2428/15, juris zu einem Bereitschaftsarzt in einer Reha-Klinik).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2014 - L 11 R 2546/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16
    Nachdem vorliegend keine konkrete Summe im Streit steht und sich eine solche auch nicht ermitteln lässt, bestimmt sich die endgültige Festsetzung des Streitwerts nach dem Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR (st Rspr des Senats; siehe Beschluss vom 17.07.2014, L 11 R 2546/14 B, juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13

    Notarzttätigkeit - Rettungsdienst - Personalgestaltung

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69

    Anspruch auf Kinderzuschlag - Anspruch beider Ehegatten - Ehegatte im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18

    Apotheker-Vertreterin sozialversicherungsfrei

    Auch im Übrigen wurde bzw. wird in Fällen ärztlicher bzw. tierärztlicher Praxisvertretungen eine selbstständige Tätigkeit angenommen (vgl. BSG Urt. v 15.12.1959 - 2 RU 141/56 - juris Rn. 14 ff.; Bayerisches Landessozialgericht Urt. v. 28.3.2012 - L 2 U 424/09 - juris Rn. 53 ff.; Landessozialgericht Baden-Württemberg Urt. v. 21.2.2017 - L 11 R 2433/16 - juris Rn. 25 ff.; Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung; Harwart/Thome in: Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl. 2018, § 32 Rn. 72).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2019 - L 9 R 3688/17
    Die Vertretertätigkeit sei demnach zwar ein gewichtiges Indiz für eine nach allgemeiner Anschauung ausgeübte selbstständige Tätigkeit (mit Verweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2017 - L 11 R 2433/16 -).

    Auch die Abrechnung der Leistung über einen vereinbarten Stundenlohn, den die Klägerin am Monatsende der Gemeinschaftspraxis in Rechnung stellt, ist nicht mehr als ein Indiz und spricht nicht zwingend für eine abhängige Beschäftigung (vgl. Urteil LSG Baden-Württemberg vom 21.02.2017 - L 11 R 2433/16 -, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - L 11 R 4499/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - betriebsärztliche Tätigkeit - freie

    Die Ausführung der Tätigkeit am Ort der arbeitsmedizinisch zu betreuenden Betriebe ist, ebenso wie bei Lehrern (dazu Senatsurteile vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13 und 24.02.2015, L 11 R 2016/13, juris), kein valides Abgrenzungskriterium (vgl Senatsurteil vom 19.04.2016, L 11 R 2428/15, juris zu einem Bereitschaftsarzt in einer Reha-Klinik; Senatsurteil vom 21.02.2017, L 11 R 2433/16, juris zu einer Vertretungsärztin in einer radiologischen Praxis).
  • LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 481/17
    Eine Weisungsfreiheit in Ausübung der ärztlichen Tätigkeit berührt eine persönliche Abhängigkeit nicht (BSG, Urteil vom 23. Oktober 1970, 2 RU 1/69, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2017, L 11 R 2433/16, juris).
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