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   LSG Baden-Württemberg, 29.07.2010 - L 11 R 2595/10 ER-B   

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https://dejure.org/2010,11620
LSG Baden-Württemberg, 29.07.2010 - L 11 R 2595/10 ER-B (https://dejure.org/2010,11620)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.2010 - L 11 R 2595/10 ER-B (https://dejure.org/2010,11620)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - L 11 R 2595/10 ER-B (https://dejure.org/2010,11620)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Arbeitgeberprüfung - Zuständigkeit - zuständiger Rentenversicherungsträger - nachträglicher Abzug des Arbeitnehmeranteils des Gesamtsozialversicherungsbeitrags durch Aufrechnung - sozialgerichtliches Verfahren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Einzugsstelle für die Prüfung der Versicherungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Einzugsstelle für die Prüfung der Versicherungspflicht

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der Einzugsstelle für die Prüfung der Versicherungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträglich berechnete Sozialversicherungsbeiträge

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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.07.2010 - L 11 R 2595/10
    Die Zuständigkeit der Einzugsstelle ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzunehmen, wenn es um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem Sozialversicherungszweig geht (BSG, Urteil vom 23. September 2003, B 12 RA 3/02 R, SozR 4-2400 § 28h Nr. 1).

    Die Zuständigkeit der Einzugsstelle - und demgemäß auch die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers - ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es wie hier nur um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der genannten Sozialversicherungszweige geht (BSG, Urteil vom 23. September 2003, B 12 RA 3/02 R, SozR 4-2400 § 28h Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 1176/15

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - zahnärztliche Tätigkeit in

    Im Rahmen der Prüfung erlassen die Träger der Rentenversicherung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern (§ 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV; vgl. dazu zur Zuständigkeit für den Erlass von Nachforderungsbescheiden auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2010, - L 11 R 2595/10 ER-B -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 R 3187/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Zurverfügungstellung von

    Im Rahmen der Prüfung erlassen die Träger der Rentenversicherung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern (§ 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV; vgl. dazu zur Zuständigkeit für den Erlass von Nachforderungsbescheiden auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2010, - L 11 R 2595/10 ER-B -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2020 - L 8 BA 889/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer -

    Im Rahmen der Prüfung erlassen die Träger der Rentenversicherung Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung einschließlich der Widerspruchsbescheide gegenüber den Arbeitgebern (§ 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV; vgl. zur Zuständigkeit für den Erlass von Nachforderungsbescheiden auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2010 - L 11 R 2595/10 ER-B -, in juris).
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