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   LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12 ER-B   

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https://dejure.org/2012,36888
LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12 ER-B (https://dejure.org/2012,36888)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2012 - L 11 R 2785/12 ER-B (https://dejure.org/2012,36888)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B (https://dejure.org/2012,36888)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Betriebsprüfung - Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers - Androhung eines Zwangsgeldes - sofortige Vollziehung - aufschiebende Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei einer Betriebsprüfung; Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei einer Betriebsprüfung; Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2012 - L 8 R 382/12

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12
    Die rechtlichen Folgen des Urteils des BAG werden kontrovers diskutiert (zum Meinungsstand ausführlich Schleswig-Holsteinisches LSG 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER, juris; für die Auffassung der Antragsgegnerin etwa LSG Nordrhein-Westfalen 25.06.2012, L 8 R 382/12 B ER, juris; Hessisches LSG 23.04.2012, L 1 KR 95/12 ER, juris; Bayerisches LSG 22.03.2012, L 5 R 138/12 B ER, juris).
  • LSG Bayern, 22.03.2012 - L 5 R 138/12

    Betriebsprüfung: Stichprobenprüfungen können die nachträgliche Rücknahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12
    Die rechtlichen Folgen des Urteils des BAG werden kontrovers diskutiert (zum Meinungsstand ausführlich Schleswig-Holsteinisches LSG 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER, juris; für die Auffassung der Antragsgegnerin etwa LSG Nordrhein-Westfalen 25.06.2012, L 8 R 382/12 B ER, juris; Hessisches LSG 23.04.2012, L 1 KR 95/12 ER, juris; Bayerisches LSG 22.03.2012, L 5 R 138/12 B ER, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12
    Die rechtlichen Folgen des Urteils des BAG werden kontrovers diskutiert (zum Meinungsstand ausführlich Schleswig-Holsteinisches LSG 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER, juris; für die Auffassung der Antragsgegnerin etwa LSG Nordrhein-Westfalen 25.06.2012, L 8 R 382/12 B ER, juris; Hessisches LSG 23.04.2012, L 1 KR 95/12 ER, juris; Bayerisches LSG 22.03.2012, L 5 R 138/12 B ER, juris).
  • LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12

    Betriebsprüfung - Beitragsnacherhebung - keine Rücknahme des zuvor ergangenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12
    Die rechtlichen Folgen des Urteils des BAG werden kontrovers diskutiert (zum Meinungsstand ausführlich Schleswig-Holsteinisches LSG 20.04.2012, L 5 KR 9/12 B ER, juris; für die Auffassung der Antragsgegnerin etwa LSG Nordrhein-Westfalen 25.06.2012, L 8 R 382/12 B ER, juris; Hessisches LSG 23.04.2012, L 1 KR 95/12 ER, juris; Bayerisches LSG 22.03.2012, L 5 R 138/12 B ER, juris).
  • BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 2/95

    Kostenlose Inanspruchnahme auf Auskunft von Arbeitgebern und Dienstberechtigten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12
    Darüber hinaus ist eine Konkretisierung der Prüfhilfe durch Verwaltungsakt möglich (vgl Wehrhahn in Kasseler Kommentar, SGB IV, § 28p RdNr 18 zu SGB IV; BSG SozR 4100 § 144 Nr. 1 und BSG SozR 3-4100 § 144 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 82/88

    Auskunftspflicht nach § 144 Abs. 3 AFG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 11 R 2785/12
    Darüber hinaus ist eine Konkretisierung der Prüfhilfe durch Verwaltungsakt möglich (vgl Wehrhahn in Kasseler Kommentar, SGB IV, § 28p RdNr 18 zu SGB IV; BSG SozR 4100 § 144 Nr. 1 und BSG SozR 3-4100 § 144 Nr. 1 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 4 R 4066/13

    Betriebsprüfung - Auskunftspflicht des Arbeitgebers - Vorlage von Unterlagen der

    Nach dieser Vorschrift entfällt die aufschiebende Wirkung in Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten ist und die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung mit schriftlicher Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung anordnet (vgl. zum Ganzen: Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris).

    Rechtsgrundlage der Vorlageanordnung ist § 28p Abs. 1 und 5 SGB IV. Diese Vorschriften formen die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB X näher aus; danach hat der Arbeitgeber den zuständigen Stellen auf Verlangen die Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen, aus denen die Angaben über die Beschäftigung hervorgehen, zur Einsicht vorzulegen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2013 - L 5 R 5296/12 ER-B -, m.w.N., nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris, m.w.N.).

    Allenfalls bei offensichtlichem Nichtvorliegen einer Beitragsschuld könnte eine "unangemessene" Prüfhilfe gegeben sein (vgl. hierzu: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris).

    Die Begründung erschöpft sich nicht in einer bloß allgemeinen Wendung oder Wiederholung des Gesetzestextes (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris).

    Die Antragsgegnerin hat zutreffend auf die Interessen der Versichertengemeinschaft an der rechtzeitigen Erhebung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. auch § 76 Abs. 1 SGB IV) und damit zusammenhängend auf die Verhinderung von Verzögerungen in der Ermittlung des Beitragssachverhalts verwiesen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. September 2012, - L 11 R 2785/12 ER-B -, in juris und vom 25. Februar 2013 - L 5 R 5296/12 ER-B -, nicht veröffentlicht).

    Denn die der Antragstellerin rechtmäßigerweise auferlegten Mitwirkungspflichten können allein von ihr erfüllt werden und hängen nur von ihrem Willen ab, so dass hier als Vollstreckungsmaßnahme nur die Verhängung eines Zwangsgeldes in Betracht kommt, das nach § 20 Abs. 2 LVwVG zulässigerweise in Verbindung mit den zu vollstreckenden Verfügungssätzen angedroht werden durfte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 4 R 2435/13
    Nach dieser Vorschrift entfällt die aufschiebende Wirkung in Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten ist und die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung mit schriftlicher Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung anordnet (vgl. zum Ganzen: Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris).

    a) Rechtsgrundlage der Vorlageanordnung ist § 28p Abs. 1 und 5 SGB IV. Diese Vorschriften formen die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB X näher aus; danach hat der Arbeitgeber den zuständigen Stellen auf Verlangen die Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen, aus denen die Angaben über die Beschäftigung hervorgehen, zur Einsicht vorzulegen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2013 - L 5 R 5296/12 ER-B -, m.w.N., nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris, m.w.N.).

    Allenfalls bei offensichtlichem Nichtvorliegen einer Beitragsschuld könnte eine "unangemessene" Prüfhilfe gegeben sein (vgl. hierzu: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris).

    Die Begründung erschöpft sich nicht in einer bloß allgemeinen Wendung oder Wiederholung des Gesetzestextes (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris).

    Die Antragsgegnerin hat zutreffend auf die Interessen der Versichertengemeinschaft an der rechtzeitigen Erhebung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. auch § 76 Abs. 1 SGB IV) und damit zusammenhängend auf die Verhinderung von Verzögerungen in der Ermittlung des Beitragssachverhalts verwiesen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. September 2012, - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris und vom 25. Februar 2013 - L 5 R 5296/12 ER-B - nicht veröffentlicht).

    Denn die der Antragstellerin rechtmäßigerweise auferlegten Mitwirkungspflichten können allein von ihr erfüllt werden und hängen nur von ihrem Willen ab, so dass hier als Vollstreckungsmaßnahme nur die Verhängung eines Zwangsgeldes in Betracht kommt, das nach § 20 Abs. 2 LVwVG zulässigerweise in Verbindung mit den zu vollstreckenden Verfügungssätzen angedroht werden durfte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 7 SO 3546/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Dabei ist stets zu beachten, dass die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage nach § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG die Regel, die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG die Ausnahme darstellt (BSG, a.a.O.), so dass in Zweifelsfällen das Verhinderungsinteresse überwiegt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - ; Wahrendorf, a.a.O.; Keller, a.a.O., § 86b Rdnr. 12d, beide m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2012 - L 5 R 4080/12
    Das LSG Baden-Württemberg habe ihre Rechtsauffassung in einem Beschluss vom 20.9.2012 (- L 11 R 2785/12 ER-B -) bestätigt.

    Hierfür genügt der Verweis auf die Interessen der Versichertengemeinschaft bzw. der Leiharbeitnehmer an der rechtzeitigen Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge (vgl. auch § 76 Abs. 1 SGB IV) und damit zusammenhängend auf die Verhinderung von Verzögerungen in der Ermittlung des Beitragssachverhalts (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.9.2012, - L 11 R 2785/12 ER-B -).

    Jedenfalls ist eine Beitragsnachforderung nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.9.2012, - L 11 R 2785/12 ER-B - auch mit Nachweisen zur kontroversen Rechtsprechung hinsichtlich der Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP).

  • SG Karlsruhe, 16.01.2017 - S 11 R 2489/16

    Betriebsprüfung nach Betriebsaufgabe - Arbeitgeber - Prüfungsduldungspflicht bei

    Rechtsgrundlage für die auferlegte Verpflichtung zur Herausgabe der Unterlagen ist § 28 p Abs. 1 und 5 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV), der die Ausformung des in § 98 Abs. 1 Satz 3 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) enthaltenen Grundsatzes der Pflicht zur Vorlage von Unterlagen durch den Arbeitgeber und die Duldung von Prüfungen enthält (vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B -, Rn. 19, nach juris).

    Der Begriff der Angemessenheit wird in der nach § 28p Abs. 9 SGB IV ergangenen Beitragsverfahrensordnung (BVV) konkretisiert (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012, a.a.O, Rn. 19, nach juris).

    Diese hat die Beklagte nach § 20 Abs. 2 LVwVG zulässigerweise in Verbindung mit den zu vollstreckenden Verfügungssätzen angedroht (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - a.a.O -, Rn. 21, nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 R 5296/12
    Hierfür genügt der Verweis auf die Interessen der Versichertengemeinschaft bzw. der Leiharbeitnehmer an der rechtzeitigen Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge (vgl. auch § 76 Abs. 1 SGB IV) und damit zusammenhängend auf die Verhinderung von Verzögerungen in der Ermittlung des Beitragssachverhalts (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.09.2012, - L 11 R 2785/12 ER-B -).

    Jedenfalls ist eine Beitragsnachforderung nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 20.09.2012, - L 11 R 2785/12 ER-B - auch mit Nachweisen zur kontroversen Rechtsprechung hinsichtlich der Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2021 - L 5 BA 2751/20

    Betriebsprüfung - Auskunftspflicht des Arbeitgebers - Rechtmäßigkeit der

    Die im Einzelfall durch Verwaltungsakt konkretisierte Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfhilfe gemäß § 28p Abs. 5 Satz 1 SGB IV kann mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden (Beschluss des Senats vom 17.12.2020 - L 5 BA 3128/20 ER -, n.v.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2012 - L 11 R 2785/12 ER-B -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2015 - L 4 R 1167/15

    Anordnung von Zwangshaft durch das Sozialgericht - Verweigerung einer

    Letztlich können die der Antragsgegnerin auferlegten Mitwirkungspflichten nur von ihr erfüllt werden; deren Erfüllung hängt nur von ihrem Willen ab, so dass als Vollstreckungsmaßnahme nur die Verhängung eines Zwangsgeldes und zur dessen Durchsetzung die Ersatzzwangshaft in Betracht kommt (vgl. Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2013 - L 4 R 4066/13 ER-B - in juris, Rn. 35; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - in juris, Rn. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2018 - L 4 P 2655/18
    Aufgrund des Ausnahmecharakters einer Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG - wie vorliegend - hat in Zweifelsfällen nach der Grundregel des § 86a Abs. 1 SGG das öffentliche Vollzugsinteresse zurückzustehen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 12. Aufl., SGG, § 86b Rn. 12d; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012 - L 11 R 2785/12 ER-B - juris, Rn. 15).

    Die konkreten gegeneinander abzuwägenden Interessen ergeben sich in der Regel aus den konkreten Erfolgsaussichten des Hauptsachverfahrens, dem konkreten Vollziehungsinteresse und der für die Dauer einer möglichen aufschiebenden Wirkung drohenden Rechtsbeeinträchtigung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2012, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 2789/15
    Danach hat der Arbeitgeber zB zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung für jeden Abrechnungszeitraum ein Verzeichnis aller Beschäftigten in der Sortierfolge der Entgeltunterlagen mit im Einzelnen benannten Angaben und nach Einzugsstellen getrennt zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen (§ 9 BVV; vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 20.09.2012, L 11 R 2785/12 ER-B, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2019 - L 11 KR 1470/19

    Krankenversicherung - Versorgung mit Blindenführhund - Verwaltungsakt mit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2014 - L 4 KR 369/11
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 R 4869/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 4 KR 149/13
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - L 5 R 1137/13
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