Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 R 391/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialversicherungspflicht einer Steuerberaterin bei einer Steuerberatungsgesellschaft; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit
- Justiz Baden-Württemberg
§ 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4
Arbeitslosenversicherung - Versicherungsfreiheit - Steuerberaterin bei einer Steuerberatungsgesellschaft - Freier-Mitarbeiter-Vertrag - Unternehmerrisiko - Umsatzbeteiligung - selbstständige Tätigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IV § 7; SGB IV § 7a
Sozialversicherungspflicht einer Steuerberaterin bei einer Steuerberatungsgesellschaft; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit - rechtsportal.de
SGB IV § 7 ; SGB IV § 7a
Sozialversicherungspflicht einer Steuerberaterin bei einer Steuerberatungsgesellschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Selbständigkeit von Steuerberaterin auch bei Vorabauswahl der Mandate durch Steuerberatungsgesellschaft
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 07.11.2014 - S 8 R 2730/12
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 R 391/15
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 R 4751/11
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 R 391/15
Gegen das der Beklagten am 05.01.2015 zugestellte Urteil hat diese am 02.02.2015 Berufung zum Landessozialgericht Baden-Württemberg eingelegt und auf die Entscheidung des 5. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 04.09.2013 (L 5 R 4751/11) bezüglich einer abhängigen Beschäftigung eines Steuerberaters verwiesen.Schon wegen der hier vorliegenden reinen Umsatzbeteiligung ist entgegen der Ansicht der Beklagten der Sachverhalt im von ihr in Bezug genommenen Urteil des 5. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 04.09.2013 (L 5 R 4751/11) völlig abweichend und deshalb die dort getroffene Abwägung auch nicht auf den hier maßgeblichen Sachverhalt übertragbar.
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2014 - L 11 R 2546/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 R 391/15
Die Höhe des Streitwerts entspricht dem Regelstreitwert von 5.000,-- EUR, da bislang lediglich über das Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und die hieraus folgende Sozialversicherungspflicht entschieden wurde, aber noch keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge festgesetzt wurden (st Senatsrechtsprechung, zB Urteil vom 17.11.2015, L 11 R 1901/14; Beschluss vom 17.07.2014, L 11 R 2546/14 B). - LSG Baden-Württemberg, 17.11.2015 - L 11 R 1901/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Entscheidung des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 R 391/15
Die Höhe des Streitwerts entspricht dem Regelstreitwert von 5.000,-- EUR, da bislang lediglich über das Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und die hieraus folgende Sozialversicherungspflicht entschieden wurde, aber noch keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge festgesetzt wurden (st Senatsrechtsprechung, zB Urteil vom 17.11.2015, L 11 R 1901/14; Beschluss vom 17.07.2014, L 11 R 2546/14 B).
- SG Stuttgart, 16.01.2020 - S 24 BA 6242/18
Scheinselbstständigkeit: Steuerberater als freie Mitarbeiter
Die Eingliederung in den Betrieb stellt dagegen grundsätzlich ein wesentliches Kriterium für die Abgrenzung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von einer selbständigen Tätigkeit dar, ebenso die Frage nach einem unternehmerischen Risiko verbunden mit unternehmerischen Chancen (vgl. LSG BadenWürttemberg, Urteil vom 13.12.2016, Az. L 11 R 391/15, juris).Schließlich war die Beigeladene auch weiterhin der Vertragspartner der Mandanten und nicht die Klägerin (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2016, Az. L 11 R 391/15, und Urteil vom 23.10.2018, Az. L 11 R 1095/17, beide über juris).
Sie wird ausschließlich am mit den Mandanten erzielten Umsatz beteiligt und erhält nach § 2 des Beratervertrages 60 % des gegenüber dem Mandanten gestellten Rechnungsbetrages (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2016, Az. L 11 R 391/15, juris).
- LSG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - L 6 R 133/17
Selbstständigkeit: Gleitender Übergang von der Anstellung in die Kanzleigründung
(so auch LSG BadenWürttemberg, Urteil vom 13.12.2016 - L 11 R 391/15). - LSG Baden-Württemberg, 15.03.2022 - L 9 BA 3774/18
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - "wissenschaftlicher Mitarbeiter" bzw …
Dass in der vom Kläger und vom Beigeladenen Ziff. 1 praktizierten Zusammenarbeit im Wesentlichen durch den Beigeladenen Ziff. 1 selbst akquirierte Mandate eigenständig bearbeitet wurden, steht der Annahme einer Auftragskonstellation zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer in diesem "klassischen" Sinne entgegen (…zum Unterscheidungskriterium Zuweisung von Aufträgen/eigene Annahme von Aufträgen vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 30.11.2021 - L 11 BA 4123/20 -, juris Rn. 50: Logopädin und vom 13.12.2016 - L 11 R 391/15 -, juris Rn. 48: Steuerberaterin).Dies ändert nichts an einer inhaltlich selbstständigen Tätigkeit des Beigeladenen Ziff. 1 im Rahmen der Betreuung seiner Fälle auf der Basis des Honorarvertrages (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2016 - L 11 R 391/15 -, juris Rn. 48).
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2022 - L 16 BA 121/18
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …
Ihre am 5. September 2017 beim Sozialgericht (SG) Berlin erhobene Klage hat die Klägerin unter Berufung auf ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 13. Dezember 2016 - L 11 R 391/15 -, juris) zur Versicherungsfreiheit einer Steuerberaterin bei einer Steuerberatungsgesellschaft begründet.Soweit sich die Klägerin zur Begründung ihrer Berufung u.a. auf ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2016 (- L 11 R 391/15 -, juris) zur Versicherungsfreiheit einer Steuerberaterin bei einer Steuerberatungsgesellschaft berufen hat, führt dies nicht zum Erfolg.
- LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 BA 4123/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Logopädin in einer logopädischen …
Dabei kommt der Art der Vergütung iR der vorzunehmenden Gesamtabwägung eine erhebliche Bedeutung zu (vgl zur Bedeutung einer Vergütung nur in Form einer Umsatzbeteiligung Urteil des Senats vom 13.12.2016, L 11 R 391/15, juris Rn 49).Damit steht fest, dass der Beigeladenen zu 1) keine Patienten vom Kläger zugewiesen wurden (zu diesem Gesichtspunkt vgl Urteil des Senats vom 13.12.2016, L 11 R 391/15, juris Rn 48).
- LSG Baden-Württemberg, 02.08.2022 - L 11 BA 2492/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Rechtsanwältin in einer Anwaltskanzlei …
Bei der Prüfung, ob eine Rechtsanwältin abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, kommt nach Auffassung des Senats angesichts der berufsrechtlichen Vorgaben für die Tätigkeit einer Rechtsanwältin der Art der Vergütung iR der vorzunehmenden Gesamtabwägung eine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl zur Bedeutung einer Vergütung nur in Form einer Umsatzbeteiligung Urteil des Senats vom 13.12.2016, L 11 R 391/15, juris Rn 49 sowie Urteil vom 25.01.2022, L 11 BA 1015/20, Rn 37, juris). - LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 BA 1015/20
Versicherungspflicht bzw -freiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung - …
Dabei kommt der Art der Vergütung iR der vorzunehmenden Gesamtabwägung eine erhebliche Bedeutung zu (vgl zur Bedeutung einer Vergütung nur in Form einer Umsatzbeteiligung Urteil des Senats vom 13.12.2016, L 11 R 391/15, juris Rn 49). - SG Regensburg, 06.07.2017 - S 2 R 8042/16 Die Klägerin legt das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2016 (L 11 R 391/15) vor.
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - L 1 KR 511/17 Eine solche Vergütungsabrede belegt eine selbständige Tätigkeit (LSG Baden-Württemberg v. 13. Dezember 2016 - L 11 R 391/15 - juris Rn 49).