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   LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12   

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https://dejure.org/2015,25412
LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12 (https://dejure.org/2015,25412)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2015 - L 11 R 4586/12 (https://dejure.org/2015,25412)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - L 11 R 4586/12 (https://dejure.org/2015,25412)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit einer Diplomphysikerin als Systemspezialistin für einen IT-Dienstleister - Projektauftrag - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht einer Diplomphysikerin als Systemspezialistin für einen IT-Dienstleister; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4 vom 20.12.1999, § 7a SGB 4 vom 21.12.2008, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit einer Diplomphysikerin als Systemspezialistin für einen IT-Dienstleister - Projektauftrag - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht einer Diplomphysikerin als Systemspezialistin für einen IT-Dienstleister; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11

    (Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
    Auch wenn der Vertragsgegenstand mit der Leistungsbeschreibung sehr unbestimmt formuliert worden sei, könne sich die Kammer nicht der Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg im Urteil vom 14.02.2012 (L 11 KR 3007/11) anschließen.

    Sie ist der Auffassung, dass die Parallelität des Sachverhalts eine von der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 14.02.2012 (L 11 KR 3007/11) abweichende Beurteilung nicht zulasse.

    Der Arbeitnehmer wird diese, wenn und soweit sie realisierbar sind, nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen vornehmen." Mit diesen Regelungen hat sich die Klägerin das Recht gesichert, einen bestimmenden Einfluss auf den Inhalt der geschuldeten Dienstleistung und ihre Ausführung zu nehmen (so bereits Senatsurteil vom 14.02.2012, L 11 KR 3007/11, juris - ebenfalls die Klägerin betreffend).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
    Erforderlich ist selbst im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses stets eine Bewertung der einzelnen Arbeitseinsätze (BSG 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).

    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG 12.12.1990, 11 RaR 73/90, juris; BSGE 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).

    Angesichts dieses Gesamtbildes ist den Regelungen in den AGB als für eine abhängige Beschäftigung sprechendes Indiz weniger Gewicht beizumessen (zum Zurückstehen entsprechender Vertragspassagen hinter dem Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit auch BSG 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 mwN).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG 29.08.2012 aaO).

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
    Ebenso ist der Gedanke der (hier fehlenden) Schutzbedürftigkeit des in Betracht kommenden Personenkreises kein Merkmal dafür, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt (BSG 24.10.1978, 12 RK 58/76, SozR 2200 § 1227 Nr. 19).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG 12.12.1990, 11 RaR 73/90, juris; BSGE 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
    Die Befugnis zur Delegation allein ist kein entscheidendes Kriterium, weil sie nichts darüber aussagt, inwieweit von ihr Gebrauch gemacht wird und überhaupt Gebrauch gemacht werden könnte (BSG 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R, juris).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
    Zwar hat das BSG noch im Urteil vom 22.6.2005 (BSG, B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) ausgeführt, dass beim Abweichen der Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen letztere den Ausschlag geben.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 mwN).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
    Für die Statusabgrenzung ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) als auch nach der Rechtsprechung des BSG nicht entscheidend, an wie vielen verschiedenen Vorhaben der Betreffende teilgenommen hat und ob er auch für andere Auftraggeber tätig ist bzw war (BAG 09.10.2002, 5 AZR 405/01, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 4761/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozent an einer Sprachenschule -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 R 4586/12
    Von der Beigeladenen zu 1) wurde auch keine ständige Dienstbereitschaft erwartet und sie wurde auch nicht zu weiterer Mitarbeit ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen, sodass ihr die Arbeitszeiten letztlich zugewiesen worden wären (vgl Senatsurteil vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 3072/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - SAP-Berater auf der Basis eines

    Weisungsgebundenheit in zeitlicher Hinsicht liegt nur vor, wenn der Betroffene grundsätzlich ständiger Dienstbereitschaft unterliegt und der Auftraggeber die Lage der Arbeitszeit einseitig bestimmen kann (vgl. Urteil des Senats vom 15. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 86; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 11 R 4586/12 - juris, Rn. 58; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris, Rn. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.08.2019 - L 7 BA 3027/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit eines Maurers als

    Weisungsgebundenheit in zeitlicher Hinsicht liegt nur vor, wenn der Betroffene grundsätzlich ständiger Dienstbereitschaft unterliegt und der Auftraggeber die Lage der Arbeitszeit einseitig bestimmen kann (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris Rdnr. 86; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 11 R 4586/12 - juris Rdnr. 58; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris Rdnr. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 R 2120/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bilanzbuchhalterin/Lohnbuchhalterin -

    Weisungsgebundenheit in zeitlicher Hinsicht liegt nur vor, wenn der Betroffene grundsätzlich ständiger Dienstbereitschaft unterliegt und der Auftraggeber die Lage der Arbeitszeit einseitig bestimmen kann (vgl. Urteil des Senats vom 15. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 86; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 11 R 4586/12 - juris, Rn. 58; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris, Rn. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit im Bereich "BC PoS

    Zumindest sei den AGB in der Gesamtschau weniger Gewicht beizumessen, so dass die für eine selbstständige Tätigkeit sprechenden Gesichtspunkte überwögen (unter Hinweis auf Senatsurteil vom 18.05.2015, L 11 R 4586/12).

    Angesichts dieses Gesamtbildes unter Berücksichtigung der Höhe des gezahlten Honorars ist den Regelungen in den AGB als für eine abhängige Beschäftigung sprechendes Indiz weniger Gewicht beizumessen (vgl Senatsurteil vom 18.05.2015, L 11 R 4586/12, juris).

  • LSG Sachsen, 26.10.2016 - L 1 KR 46/13

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines IT-Beraters

    Zur Begründung ihrer Klage hat sich die Klägerin insbesondere auf das Urteil des SG Stuttgart vom 12. September 2012 (S 4 R 488/11, bestätigt durch Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 11 R 4586/12 - juris) bezogen, dessen Sachverhalt ebenfalls die Statusfeststellung einer IT-Dienstleisterin betraf.

    Darüber hinaus habe das SG B. in weiteren Parallelverfahren zu Gunsten der dortigen Klägerin entschieden (Urteil vom 12. September 2012 - S 4 R 488/11; inzwischen bestätigt durch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 11 R 4586/12 - juris; SG B., Urteil vom 23. März 2013 - S 15 R 8638/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 R 5098/13, und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juni 2015 - L 4 R 2821/14).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 R 2218/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fernmelde- und Netzwerktechniker -

    Weisungsgebundenheit in zeitlicher Hinsicht liegt nur vor, wenn der Betroffene grundsätzlich ständiger Dienstbereitschaft unterliegt und der Auftraggeber die Lage der Arbeitszeit einseitig bestimmen kann (vgl. Urteil des Senats vom 15. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 86; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 11 R 4586/12 - juris, Rn. 58; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris, Rn. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 R 850/17

    Sozialversicherung - Statusfeststellungsverfahren - Versicherungspflicht bzw

    Weisungsgebundenheit in zeitlicher Hinsicht liegt nur vor, wenn der Betroffene grundsätzlich ständiger Dienstbereitschaft unterliegt und der Auftraggeber die Lage der Arbeitszeit einseitig bestimmen kann (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris Rdnr. 86; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 11 R 4586/12 - juris Rdnr. 58; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris Rdnr. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 R 4979/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - zahnmedizinische

    Weisungsgebundenheit in zeitlicher Hinsicht liegt nur vor, wenn der Betroffene grundsätzlich ständiger Dienstbereitschaft unterliegt und der Auftraggeber die Lage der Arbeitszeit einseitig bestimmen kann (vgl. Urteil des Senats vom 15. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 86; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 11 R 4586/12 - juris, Rn. 58; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris, Rn. 32).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 16/17

    Sozialversicherungspflicht - telefonische Kundenservice-Tätigkeit in der

    Eine Pflicht zur Teilnahme an vom Auftraggeber veranstalteten Team-Meetings bzw. Dienstbesprechungen stellt einen für das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses sprechenden Umstand dar (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015, L 11 R 4586/12, zitiert nach juris).

    Die Erbringung der Arbeitsleistung eines Beschäftigten vom Home-Office aus war auch schon vor zehn Jahren nicht unüblich, insbesondere wenn zur Erbringung der Arbeitsleistung lediglich Bürokommunikationsmittel wie ein Computer, Drucker, Scanner und Telefon bzw. Smartphone (sowie ein privat vorhandener Internetanschluss) genutzt werden müssen (vgl. insoweit LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Mai 2015, L 11 R 4586/12, zitiert nach juris; Urteil vom 7. November 2017, L 11 R 4543/16, ebd.; SG Nürnberg, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 4543/16

    Sozialversicherungspflicht - Consultant/Berater für Lotus Notes

    Das LSG Baden-Württemberg habe in Parallelverfahren (27.02.2015, L 4 R 5098/13; 18.05.2015, L 11 R 4586/12; 19.06.2015, L 4 R 2821/14) die Auffassung der Klägerin bestätigt.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2017 - L 4 R 775/15
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 5 BA 2231/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit im Bereich zahnärztliche

  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 4 R 497/16
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 R 1672/13
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2018 - L 4 R 3735/15
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2018 - L 4 R 2199/16
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