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   LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09   

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https://dejure.org/2010,11722
LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09 (https://dejure.org/2010,11722)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2010 - L 11 R 5203/09 (https://dejure.org/2010,11722)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - L 11 R 5203/09 (https://dejure.org/2010,11722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen Erwerbsminderung - häufiger Toilettenbesuch führt nicht zwangsläufig zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bei der Notwendigkeit eines häufigen Toilettenbesuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 300; SGB VI § 43
    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bei der Notwendigkeit eines häufigen Toilettenbesuchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hohe Stuhlfrequenz

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 11 R 684/06

    Rente wegen Erwerbsminderung - betriebsunübliche Pausen zur Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09
    Im Übrigen ist zu beachten, dass Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden bspw im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen gelten (vgl Senatsurteil, Urteil vom 20. März 2007, L 11 R 684/06, mit weiteren Nachweisen, juris).

    Die bei einer Insulintherapie notwendigen Pausen zur Messung des Zuckers und zur Nahrungsaufnahme können im Übrigen in den üblichen Arbeitsalltag integriert werden (vgl Urteil des Senats vom 20. März 2007, aaO).

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09
    Eine konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit ist grundsätzlich (Ausnahmen: sog Unüblichkeitsfälle oder Seltenheitsfälle) nur dann nicht erforderlich, wenn der bisherige Beruf der ersten Stufe angehört oder wenn ein sog einfacher Angelernter (Stufe 2, aber Ausbildung bis zu einem Jahr) auf ungelernte Berufe verwiesen wird (BSG, Urteil vom 29. Juli 2004, B 4 RA 5/04 R, juris).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09
    Dem unteren Bereich der Stufe sind alle Tätigkeiten mit einer regelmäßigen, auch betrieblichen Ausbildungs- und Anlernzeit von drei bis zwölf Monaten und dem oberen Bereich dementsprechend die Tätigkeiten mit einer Ausbildungs- oder Anlernzeit von über zwölf bis zu vierundzwanzig Monaten zuzuordnen (BSG, Urteil vom 29. März 1994, 13 RJ 35/93, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • LSG Bayern, 23.07.2009 - L 14 R 311/06

    Rente wegen Erwerbsminderung - Thrombose - eingeschränktes Leistungsvermögen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09
    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch so genannte Verteilzeiten zugestanden für zB den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw (vgl Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 23. Juli 2009, L 14 R 311/06, juris, Rn 87).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09
    Grundsätzlich darf im Rahmen des Mehrstufenschemas der Versicherte lediglich auf Tätigkeiten der gleichen oder jeweils nächstniedrigeren Gruppe verwiesen werden (BSG, Urteil vom 24. März 1983, 1 RA 15/82, SozR 2200 § 1246 Nr. 107; zuletzt BSG, Beschluss vom 27. August 2009, B 13 RJ 85/09 B, aaO).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 85/09 B

    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09
    Hiernach sind sowohl für gewerbliche als auch für Angestellten-Berufe mittlerweile sechs Stufen zu unterscheiden (zuletzt BSG, Beschluss vom 27. August 2009, B 13 R 85/09 B, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 1127/14
    Die Notwendigkeit, häufig eine Toilette aufsuchen zu müssen (hohe Stuhlfrequenz), rechtfertigt nicht die Annahme, dass der Versicherte nur noch unter betriebsunüblichen Bedingungen arbeiten kann (Senatsurteil vom 26.10.2010, L 11 R 5203/09).

    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch so genannte Verteilzeiten zugestanden für zB den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw (vgl Senatsurteil vom 26.10.2010, L 11 R 5203/09; Bayerisches LSG 23.07.2009, L 14 R 311/06, juris Rn 87).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 R 5050/13
    Die Notwendigkeit, häufig eine Toilette aufsuchen zu müssen (Reinigung/Versorgung der Analfistel), rechtfertigt nicht die Annahme, dass der Versicherte nur noch unter betriebsunüblichen Bedingungen arbeiten kann (vgl Senatsurteil vom 26.10.2010, L 11 R 5203/09).

    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch so genannte Verteilzeiten zugestanden für zB den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw (vgl Senatsurteil vom 26.10.2010, L 11 R 5203/09; Bayerisches LSG 23.07.2009, L 14 R 311/06, juris Rn 87).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Einsatz unter betriebsüblichen Bedingungen

    Gerade im öffentlichen Dienst, in dem etwa Arbeitsbereiche mit leichten Bürohilfstätigkeiten für den Kläger in Betracht zu ziehen sind, ist zudem zu beachten, dass Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen gelten (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - L 11 R 5203/09 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 17. März 2011 - L 6 R 825/09 - juris).
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