Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2948
LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08 (https://dejure.org/2010,2948)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2010 - L 11 R 5564/08 (https://dejure.org/2010,2948)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2010 - L 11 R 5564/08 (https://dejure.org/2010,2948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Eintritt der Sozialversicherungspflicht - Hinausschieben auf Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die Deutsche Rentenversicherung Bund - Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Arbeitgeber - Regelung des § 7a Abs 6 S 1 SGB 4 - keine Anknüpfung der Zustimmung an ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflichtigkeit eines bei einem Maschinenbauunternehmen angestellten Betriebsleiters und Sohn des Geschäftsführers; Sperrwirkung für einen Antrag von Auftraggeber oder Auftragnehmer bei Nichteinleitung eines Statusfeststellungsverfahrens durch die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7a Abs. 6 S. 1
    Statusfeststellung über die Sozialversicherungspflicht; Hinausschieben durch Zustimmung des Arbeitnehmers auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung auch nach der Abführung von Beiträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialversicherungspflicht für den Sohn im eigenen Betrieb

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Sozialversicherungspflicht während des Statusverfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7, Urteil vom 04. Juli 2007, B 11a AL 5/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Nach seinen Anteilen am Stammkapital der GmbH konnte er keinen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensgeschicke haben (vgl hierzu die Rspr des BSG, etwa BSG, Urteil vom 23. Juni 1994, 12 RK 72/92, NJW 1994, 2974; SozR 4-2400 § 7 Nr. 8).

    All dies sind Indizien, die für eine Arbeitnehmertätigkeit sprechen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; SozR 4-2400 § 7 Nr. 8).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7, Urteil vom 04. Juli 2007, B 11a AL 5/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl hierzu insgesamt BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08
    Dies hat das BSG in seinen Urteilen vom 11. März 2009 (B 12 R 11/07 R, veröffentlicht in Juris) und vom 04. Juni 2009 (B 12 R 6/08 R, veröffentlicht in Juris) ergänzend zu seiner früheren Rechtsprechung entschieden.

    Das wird auch dadurch bestätigt, dass - worauf das BSG ausdrücklich hingewiesen hat - Anhaltspunkte dafür fehlen, dass § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV nur auf "objektive Zweifelsfälle" einer Unterscheidung von Fällen der abhängigen Beschäftigung von denjenigen der selbstständigen Tätigkeit beschränkt sein könnte (BSG, Urteil vom 04. Juni 2009, B 12 R 6/08 R, veröffentlicht in juris; ebenso Berchtold in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 2009, § 7a Rn 5).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08
    All dies sind Indizien, die für eine Arbeitnehmertätigkeit sprechen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; SozR 4-2400 § 7 Nr. 8).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von Vereinbarungen abweichen (BSGE 45, 199, 200 ff; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; BSGE 87, 53, 56; jeweils mwN).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4; SozR 3-4100 § 168 Nr. 18).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08
    Zum einen gehört eine vorhandene Rechtsmacht auch dann zu den tatsächlichen Verhältnissen, wenn von ihr kein Gebrauch gemacht wird (vgl BSG, Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, zit nach juris), und zum anderen kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers vornehmlich bei Diensten höherer Art auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in dem Betrieb eingegliedert ist (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 mwN).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08
    Unter diesen Voraussetzungen sind auch Mitglieder von Vorständen juristischer Personen, die von Weisungen im täglichen Geschäft weitgehend frei sind, abhängig Beschäftigte (BSG SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 18).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 R 5564/08
    Zum einen gehört eine vorhandene Rechtsmacht auch dann zu den tatsächlichen Verhältnissen, wenn von ihr kein Gebrauch gemacht wird (vgl BSG, Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, zit nach juris), und zum anderen kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers vornehmlich bei Diensten höherer Art auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in dem Betrieb eingegliedert ist (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 mwN).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92

    Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung

  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener

    Die Zustimmung zu einem späteren Eintritt der Versicherungspflicht nach § 7a Abs. 6 SGB IV kann zumindest bis zur Bestandskraft einer Entscheidung nach § 7a Abs. 2 SGB IV zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erteilt werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.3.2010, L 11 R 5564/08, juris, Rn. 42; Baier, in Krauskopf/Baier, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, § 7a SGB IV, Stand Oktober 2014, Rn. 16).

    Da sich das in der Regelung normierte Fristerfordernis dem Wortlaut nach ausdrücklich nur auf die Antragstellung bezieht (vgl. "wird der Antrag nach Absatz 1"), der Gesetzgeber in die das Zustimmungserfordernis statuierenden Nummer 1 ein solches Fristerfordernis hingegen nicht aufgenommen hat, lässt sich aus der sprachlichen Fassung der Vorschrift nur entnehmen, dass auch der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass allein der Statusfeststellungsantrag nach § 7a Abs. 1 SGB IV innerhalb eines Monats gestellt werden muss, die Zustimmung zum späteren Eintritt der Versicherungspflicht jedoch keiner Fristbindung unterliegt und mithin zeitlich bis zum Abschluss des Anfrageverfahrens erteilt werden kann (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.3.2010, L 11 R 5564/08, juris, Rdnr. 43; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.12.2013, L 11 R 2190/12, juris, Rdnr. 57).

  • LSG Sachsen, 26.10.2016 - L 1 KR 46/13

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines IT-Beraters

    Die Regelung in § 7a Abs. 6 Satz 1 SGB IV knüpft die Zustimmung im Übrigen nicht an eine bestimmte, vom Arbeitnehmer einzuhaltende Frist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2010, Az. L 11 R 5564/08, juris, Rdnr. 37 und 43).

    Ausreichend ist die Zahlung einer Prämie nach dem jeweiligen freiwilligen Mindestbeitrag nach den §§ 157, 167 SGB VI (vgl. LSG, Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2010, Aktenzeichen L 11 R 5564/08, Juris, Rdnr. 37. Der Nachweis des Beigeladenen zu 1) weist eine monatliche Beitragshöhe in Höhe von 252, 42 EUR bzw. einen jährlichen Beitrag in Höhe von 3.029,04 EUR aus, was den genannten Mindestbeitrag deutlich übersteigt.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13

    Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH ohne Beteiligung an

    Das SG stütze sich für den Widerruf der Zustimmung auf eine Kommentarstelle, die ohne weitere Begründung von einem jederzeit möglichen Widerruf ausgehe sowie auf eine Entscheidung des erkennenden Senats (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg 23.03.2010, L 11 R 5564/08).
  • SG Dresden, 16.01.2013 - S 25 KR 225/10

    Versicherungspflicht eines für ein Unternehmen tätigen IT-Beraters in der

    Die Regelung in § 7a Abs. 6 Satz 1 SGB IV knüpft die Zustimmung im Übrigen nicht an eine bestimmte, vom Arbeitnehmer einzuhaltende Frist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2010, Az. L 11 R 5564/08, juris, Rdnr. 37 und 43).

    Ausreichend ist die Zahlung einer Prämie nach dem jeweiligen freiwilligen Mindestbeitrag nach den §§ 157, 167 SGB VI (vgl. LSG, Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2010, Aktenzeichen L 11 R 5564/08, Juris, Rdnr. 37. Der Nachweis des Beigeladenen zu 1) weist eine monatliche Beitragshöhe in Höhe von 252, 42 EUR bzw. einen jährlichen Beitrag in Höhe von 3.029,04 EUR aus, was den genannten Mindestbeitrag deutlich übersteigt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht