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   LSG Berlin, 25.03.2004 - L 11 SB 15/02   

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https://dejure.org/2004,17486
LSG Berlin, 25.03.2004 - L 11 SB 15/02 (https://dejure.org/2004,17486)
LSG Berlin, Entscheidung vom 25.03.2004 - L 11 SB 15/02 (https://dejure.org/2004,17486)
LSG Berlin, Entscheidung vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02 (https://dejure.org/2004,17486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pseudarthrosen im Beckenbereich - Nachteilsausgleich aG gerechtfertigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"); Gesundheitliche Voraussetzungen der Zuerkennung des Merkzeichens "aG"; Gleichstellung mit dem in der Verwaltungsvorschrift aufgeführten Personenkreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 11/95

    Nachteilsausgleich aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Bluterkrankung - GdB

    Auszug aus LSG Berlin, 25.03.2004 - L 11 SB 15/02
    In dem Urteil des BSG vom 12. Februar 1997 (9 RVs 11/95) ist eine (funktionale) Gleichstellung bejaht worden, wenn jeder Schritt des Behinderten mit erheblichen Schmerzen im Bereich der Extremitäten verbunden ist und die Fortbewegung hierdurch zusätzlich erschwert wird.

    Diese Betrachtungsweise ist bereits vom BSG in dem Urteil vom 12. Februar 1997 (9 RVs 11/95, Seite 5 des Umdrucks) verworfen worden.

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Berlin, 25.03.2004 - L 11 SB 15/02
    In dem Urteil vom 10. Dezember 2002 (B 9 SB 7/01 R- veröffentlicht in SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) hat das BSG darauf hingewiesen, dass es sich bei den beispielhaft aufgeführten schwerbehinderten Menschen mit Querschnittslähmung oder Gliedmaßenamputationen in bezug auf ihr Gehvermögen offenbar nicht um einen homogenen Personenkreis handele und es sogar möglich sei, dass einzelne Vertreter dieser Gruppen auf Grund eines günstigen Zusammentreffens von gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen, was namentlich bei körperlich trainierten Doppelunterschenkelamputierten mit Hilfe moderner Orthopädietechnik der Fall sein könne.
  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Auszug aus LSG Berlin, 25.03.2004 - L 11 SB 15/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist ein Betroffener gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Nr. 11 Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 der VV aufgeführten Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 23/05

    Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) bei

    Vielmehr können einzelne der in der Vorschrift genannten Schwerbehinderten bei einem Zusammentreffen von gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler orthopädischer Versorgung nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, BSGE 90, 180; LSG Berlin, Urteil vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02).

    Zudem ist von der Rechtsprechung auch bereits in anderen Fällen bei einer maximal zumutbaren ununterbrochenen Wegstrecke von 36 Metern (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Dezember 2003 - L 10 SB 20/03, Versorgungsverwaltung 2004, 25) bzw. bei einer nur unter Schmerzen und nur mit der Gefahr von sturzbedingten Frakturen möglichen Wegstrecke von über 100 Metern (LSG Berlin, Urteil vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02) ein Anspruch auf den Nachteilsausgleich "aG" bejaht worden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 173/04

    Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) wegen

    Vielmehr können einzelne der in der Vorschrift genannten Schwerbehinderten bei einem Zusammentreffen von gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler orthopädischer Versorgung nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, BSGE 90, 180; LSG Berlin, Urteil vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - L 11 SB 23/02

    Merkzeichen "aG"; außergewöhnliche Gehbehinderung; Kombination orthopädisches

    Vielmehr können einzelne der in der Vorschrift genannten Schwerbehinderten bei einem Zusammentreffen von gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler orthopädischer Versorgung nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen (vgl. Urteil des BSG vom 10. Dezember 2002 - B 9 SB 7/01 R - sowie Urteil des Senats vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02).
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