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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 11 SB 255/13   

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https://dejure.org/2014,34099
LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 11 SB 255/13 (https://dejure.org/2014,34099)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2014 - L 11 SB 255/13 (https://dejure.org/2014,34099)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - L 11 SB 255/13 (https://dejure.org/2014,34099)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 69 Abs 4 SGB 9, § 145 Abs 1 S 1 SGB 9, § 146 Abs 1 S 1 SGB 9, § 2 Teil D Nr 1d VersMedV, § 2 Teil D Nr 1e VersMedV
    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - chronisch-rezidivierende multifokale Osteomyelitis (CRMO) - Einschränkung des Gehvermögens - schubförmiger Krankheitsverlauf - Schmerzschübe in mittlerer Häufigkeit - Vergleichbarkeit mit den Regelbeispielen (verneint)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 69 Abs 4 SGB 9, § 145 Abs 1 S 1 SGB 9, § 146 Abs 1 S 1 SGB 9, § 2 Teil D Nr 1d VersMedV, § 2 Teil D Nr 1e VersMedV, § 2 Teil D Nr 1f VersMedV
    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - chronisch-rezidivierende multifokale Osteomyelitis (CRMO) - Einschränkung des Gehvermögens - schubförmiger Krankheitsverlauf - Schmerzschübe in mittlerer Häufigkeit - Vergleichbarkeit mit den Regelbeispielen (verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 11 SB 255/13
    Die Bestimmungen der Anlage zu § 2 VersMedV beschreiben in Teil D Nr. 1 d) - f) Regelfälle, bei denen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" als erfüllt anzusehen sind und die bei der Beurteilung einer dort nicht erwähnten Behinderung als Vergleichsmaßstab dienen können (vgl. BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 7/06 R - juris).

    Schließlich lässt sich das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" auch nicht aus dem Zusammenwirken der sich auf die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr auswirkenden Beeinträchtigungen der Klägerin herleiten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 7/06 R -juris), weil die nach den vorstehenden Ausführungen insoweit zu berücksichtigenden Beeinträchtigungen nicht so gravierend sind, dass sie in der Gesamtschau den Regelbeispielen Teil D Nr. 1 d) bis f) der Anlage zu § 2 VersMedV gleichgestellt werden könnten, und weil letztlich hier auch kein Fall eines Zusammenwirkens mehrerer Beeinträchtigungen vorliegt, sondern eine einzige Funktionsbehinderung - hier als Folge der CRMO - dominiert.

  • BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - psychisch Behinderter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 11 SB 255/13
    Denn gemeint sind insoweit Anfälle, die mit Bewusstseinsverlust und Sturzgefahr verbunden sind (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93 - juris; vgl. auch BT-Drs. 8/2453, S. 10: "Anfallskranke, bei denen die Gefahr besteht, dass sie plötzlich stürzen").

    Denn mit dem Anfallsleiden - ebenso wie mit der Störung der Orientierungsfähigkeit - sind abschließend zusätzliche Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit geregelt worden, bei denen das Gehvermögen nicht betroffen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 9 BVs 45/93 - juris).

  • LSG Hessen, 17.02.1998 - L 4 SB 1351/95

    Schwerbehindertenrecht - GdB - Bewertung von Schmerzattacken die eine wesentliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 11 SB 255/13
    Soweit in der Rechtsprechung teilweise angenommen wird, es bedürfe für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "G" nicht einer dauernden, das heißt ständigen Bewegungseinschränkung, vielmehr reiche es aus, wenn der Behinderte an ca. 40 Prozent der Tage in seiner Geh- und Orientierungsfähigkeit eingeschränkt sei (so Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 17. Februar 1998 - L 4 SB 1351/95 - Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2000 - S 31 (38) SB 238/99 - beide bei juris), folgt der Senat dem aus den genannten Gründen nicht.

    Soweit zur Begründung dafür, dass eine dauernde, also ständige, Bewegungseinschränkung nicht zu verlangen sei, angeführt wird, auch Anfallskranke seien in den anspruchsberechtigten Personenkreis eingeschlossen, wobei die Rechtsprechung davon ausgehe, dass eine mittelfristige Anfallshäufigkeit bei überwiegendem Auftreten bei Tage zur Gewährung des Nachteilsausgleiches "G" ausreiche (so noch zu § 60 Abs. 1 Satz 1 des Schwerbehindertengesetzes Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 17. Februar 1998 - L 4 SB 1351/95 - juris), überzeugt dies den Senat nicht.

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 11 SB 255/13
    Die Wegstrecken, "die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden" und die der Schwerbehinderte infolge seiner Funktionsausfälle nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten und Gefahren bewältigen kann, sind mit zwei km bei einer Fußwegdauer von einer halben Stunde zu bemessen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 10. Dezember 1987 - 9a RVs 11/87 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 10 SB 154/12

    Anerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht bei psychosomatischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 11 SB 255/13
    Denn die darin geregelten Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "G" sind auch für den Fall ihrer Teilnichtigkeit zur Vermeidung von Rechtsnachteilen für die Betroffenen unter Beachtung der Rechtsprechung des BSG weiter heranzuziehen (wie hier Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2013 - L 10 SB 154/12 - juris - mit dem Hinweis, dass die Anlage zu § 2 VersMedV in Teil D Nr. 1 den in den bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht unter Teil B Nr. 30 niedergelegten Bewertungsmaßstäben entspreche).
  • LSG Saarland, 06.11.2007 - L 5 SB 72/06

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - Schmerzattacken

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 11 SB 255/13
    Die Klägerin leidet aber auch in Phasen von Schmerzschüben nicht an mit Bewusstseinsverlust und Sturzgefahr einhergehenden Anfällen (wie hier Landessozialgericht Saarland, Urteil vom 6. November 2007 - L 5 SB 72/06 - juris).
  • SG Düsseldorf, 30.10.2000 - S 31 (38) SB 238/99
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 11 SB 255/13
    Soweit in der Rechtsprechung teilweise angenommen wird, es bedürfe für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "G" nicht einer dauernden, das heißt ständigen Bewegungseinschränkung, vielmehr reiche es aus, wenn der Behinderte an ca. 40 Prozent der Tage in seiner Geh- und Orientierungsfähigkeit eingeschränkt sei (so Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 17. Februar 1998 - L 4 SB 1351/95 - Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2000 - S 31 (38) SB 238/99 - beide bei juris), folgt der Senat dem aus den genannten Gründen nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2019 - L 21 SB 224/16

    Zuerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht

    Die von den Gutachtern festgestellten Einschränkungen müssen aber vergleichbar mit den genannten Regelbeispielen sein (als Beispiel für eine gegebene Vergleichbarkeit siehe Schleswig-Holsteinisches LSG, 9.12.2014 - L 2 SB 15/13 -, Rn. 27, juris; Prüfung der Vergleichbarkeit auch bei LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 11 SB 255/13 -, Rn. 35 f., juris, dort aber Vergleichbarkeit verneint).
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