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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS   

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https://dejure.org/2014,16029
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS (https://dejure.org/2014,16029)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS (https://dejure.org/2014,16029)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - L 11 SF 364/12 VE AS (https://dejure.org/2014,16029)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Geltendmachung eines Anspruchs auf Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Verfahrens; Erfordernis der Unverzüglichkeit der Verzögerungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Karlsruhe, 27.03.2013 - S 12 AS 184/13

    Minderung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung zumutbarer Arbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12
    Die dagegen eingelegte Berufung des Klägers ist erfolglos geblieben (Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.06.2013 - L 12 AS 184/13 -).

    Im Übrigen liegt aber auch in dem vor dem LSG Nordrhein-Westfalen geführten Berufungsverfahren L 12 AS 184/13 keine i.S.d. § 198 Abs. 1 GVG unangemessene Verfahrensdauer vor.

    Eine unangemessene Dauer des Berufungsverfahrens L 12 AS 184/13 ist nicht ersichtlich und wird letztlich auch von dem Kläger nicht geltend gemacht.

  • OLG Köln, 21.03.2013 - 7 SchH 5/12

    Anforderungen an den Nachweis der überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12
    Die Zugrundelegung fester Zeitvorgaben ist mit § 198 Abs. 1 GVG nicht vereinbar, die Vorschrift lässt es grundsätzlich nicht zu, für die Beurteilung der Angemessenheit von bestimmten Orientierungs- oder Richtwerten für die Laufzeit gerichtlicher Verfahren auszugehen, und zwar unabhängig davon, ob diese auf eigener Annahme oder auf statistisch ermittelten durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten beruhen (u.v.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 27/12 - OLG Köln; Urteil vom 21.03.2013 - 7 SchH 5/12 -).

    Dabei obliegt es zunächst dem nach seiner Auffassung Betroffenen, vorzutragen, worin die unangemessene Dauer liegen soll (OLG Köln, Urteil vom 21.03.2013 a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 10.04.2014 - III ZR 335/13

    Entschädigung für eine unangemessene Verfahrensdauer in einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12
    Infolgedessen wären Entschädigungsansprüche wegen überlanger Verfahrensdauer bis zum tatsächlichen Rügezeitpunkt präkludiert (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 10.04.2014 - III ZR 335/13 -).

    Der Senat hält deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Zwischenurteil vom 07.11.2013 - X K 13/12 -) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.04.2014- III ZR 335/13 -) eine Drei-Monats-Frist für erforderlich, um den Anforderungen des Art. 13 EMRK zu entsprechen, aber auch für ausreichend, damit Betroffene in allen Fällen prüfen können, ob eine entschädigungspflichtige Verzögerung bereits eingetreten und eine Rügeerhebung deshalb geboten ist.

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 9/13 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - abgeschlossenes Verfahren - Art 23 S 1

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12
    Vielmehr ist dem Verfahrensbeteiligten eine angemessene Überlegungsfrist einzuräumen, ob er seine Rechte durch eine Verzögerungsrüge wahren muss (Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 27.06.2013 - B 10 ÜG 9/13 B - m.w.N.).

    Die Verzögerungsrüge ist materielle Anspruchsvoraussetzung für den Entschädigungsanspruch (BSG, Beschluss vom 27.06.2013 a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2012 - 2 K 22/12

    Überlange Gerichtsverfahren; Entschädigung; Ausschlussfrist

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12
    Bei der Frist des Art. 23 ÜGG handelt sich um eine materiell-rechtlich wirkende Ausschlussfrist, die unabhängig von der Kenntnis des Anspruchsinhabers beginnt (vgl. zur Frist des Art. 23 letzter Satz ÜGG: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.12.2012 - 2 K 22/12 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 11 SF 398/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12
    Gegen diese Begrenzung des Entschädigungsbegehrens bestehen grundsätzlich keine Bedenken (s. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 04.12.2013 - L 11 SF 398/13 EK AS -).
  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2014 - L 11 SF 364/12
    Der Senat hält deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Zwischenurteil vom 07.11.2013 - X K 13/12 -) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.04.2014- III ZR 335/13 -) eine Drei-Monats-Frist für erforderlich, um den Anforderungen des Art. 13 EMRK zu entsprechen, aber auch für ausreichend, damit Betroffene in allen Fällen prüfen können, ob eine entschädigungspflichtige Verzögerung bereits eingetreten und eine Rügeerhebung deshalb geboten ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - L 11 SF 563/13

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete

    Der Senat hält deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 07.11.2013 - X K 13/12 -), des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10.04.2014- III ZR 335/13 -) und des BSG (Urteil vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/14 R -) eine Drei-Monats-Frist für erforderlich, um den Anforderungen des Art. 13 EMRK zu entsprechen, aber auch für ausreichend, damit Betroffene in allen Fällen prüfen können, ob eine entschädigungspflichtige Verzögerung bereits eingetreten und eine Rügeerhebung deshalb geboten ist (Senat, Beschluss vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS -, Urteil vom 27.08.2014 - L 11 SF 210/14 EK SO -).

    Sinn und Zweck einer Verzögerungsrüge ist nämlich vorrangig, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung zu verdeutlichen und das Gericht dazu zu motivieren, drohende Säumnis zu verhindern oder reale Säumnis zu beseitigen (BT-Drucks. 17/3802, S. 20), d.h. die Verzögerungsrüge muss den zuständigen Richter erreichen, der allein abhelfen kann (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS -).

  • LSG Bayern, 19.02.2015 - L 8 SF 353/13

    Überlanges Verfahren, Angemessenheit, Überlanges Verfahren, Verzögerungsrüge

    Eine verfrüht erhobene Rüge ist unwirksam und bleibt dies auch, wenn später tatsächlich eine Verfahrensverzögerung eintritt (Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Auflage, § 202 Rn. 40; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS).
  • LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 16/13

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Verfrüht erhobene

    Eine verfrüht erhobene Rüge ist demgemäß unwirksam und bleibt dies auch, wenn später tatsächlich eine Verfahrensverzögerung eintritt (Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Auflage, § 202 Rn. 40; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 155/13

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Ausgangsverfahrens; Prüfung der

    Der Senat hält deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 07.11.2013 - X K 13/12 -) und des BGH (Urteil vom 10.04.2014- III ZR 335/13 -) eine Drei-Monats-Frist für erforderlich, um den Anforderungen des Art. 13 EMRK zu entsprechen, aber auch für ausreichend, damit Betroffene in allen Fällen prüfen können, ob eine entschädigungspflichtige Verzögerung bereits eingetreten und eine Rügeerhebung deshalb geboten ist (Senat, Beschluss vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 210/14

    Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer des Gerichtsverfahrens

    Der Senat hält deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 07.11.2013 - X K 13/12 -) und des BGH (Urteil vom 10.04.2014- III ZR 335/13 -) eine Drei-Monats-Frist für erforderlich, um den Anforderungen des Art. 13 EMRK zu entsprechen, aber auch für ausreichend, damit Betroffene in allen Fällen prüfen können, ob eine entschädigungspflichtige Verzögerung bereits eingetreten und eine Rügeerhebung deshalb geboten ist (Senat, Beschluss vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.03.2021 - L 12 SF 75/18

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - aktive Verfahrensförderung -

    Eine verfrüht erhobene Rüge ist demgemäß unwirksam und bleibt dies auch, wenn später tatsächlich eine Verfahrensverzögerung eintritt (Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Auflage, § 202 Rn. 40; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2014 - L 11 SF 364/12 VE AS -, Rn. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 208/14

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Ausgangsverfahrens; Prüfung der

    Der Senat hält deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 07.11.2013 - X K 13/12 -) und des BGH (Urteil vom 10.04.2014- III ZR 335/13 -) eine Drei-Monats-Frist für erforderlich, um den Anforderungen des Art. 13 EMRK zu entsprechen, aber auch für ausreichend, damit Betroffene in allen Fällen prüfen können, ob eine entschädigungspflichtige Verzögerung bereits eingetreten und eine Rügeerhebung deshalb geboten ist (Senat, Beschluss vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 11 SF 209/14

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Ausgangsverfahrens; Prüfung der

    Der Senat hält deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 07.11.2013 - X K 13/12 -) und des BGH (Urteil vom 10.04.2014- III ZR 335/13 -) eine Drei-Monats-Frist für erforderlich, um den Anforderungen des Art. 13 EMRK zu entsprechen, aber auch für ausreichend, damit Betroffene in allen Fällen prüfen können, ob eine entschädigungspflichtige Verzögerung bereits eingetreten und eine Rügeerhebung deshalb geboten ist (Senat, Beschluss vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2014 - L 11 SF 333/13

    Entschädigung nach §§ 198 ff. GVG wegen unangemessener Dauer eines

    Bei der Frist des Art. 23 ÜGG handelt sich um eine materiell-rechtlich wirkende Ausschlussfrist, die unabhängig von der Kenntnis des Anspruchsinhabers beginnt (vgl. zur Frist des Art. 23 letzter Satz ÜGG: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.12.2012 - 2 K 22/12 - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Dementsprechend zieht der Senat in seine Abwägungen u.v.a. ein, das kein Fall der wegen der sog. Publizitätswirkung unbeachtlichen Unkenntnis formeller Gesetze (s. dazu Senat, Beschluss vom 30.06.2014 - L 11 SF 364/12 VE AS -), sondern ein - wie die tägliche Praxis selbst in Verfahren anwaltlich vertretener Kläger zeigt - schwieriger, vor allem nicht immer fehlerfrei gelöster Fall der Rechtsanwendung vorliegt, dass der unvertretene, nach Aktenlage nahezu mittellose Kläger mit Ausnahme seiner Verfahren wegen der Höhe der Grundsicherung über keine Prozesserfahrung und insbesondere keine Kenntnisse der Abwicklung gerichtskostenpflichtiger Verfahren verfügt und dass schließlich sein Gesamtverhalten auf ein durchaus auch am Gemeinwohl ausgerichtetes Kostenbewusstsein hinweist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 211/14

    Prüfung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung

  • BSG, 14.04.2014 - B 10 ÜG 4/14 S
  • LSG Hamburg, 30.10.2014 - L 1 SF 15/13

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 489/13

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete Klage

  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2015 - L 2 SF 1275/15
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