Rechtsprechung
LSG Saarland, 24.10.2013 - L 11 SO 14/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 12 Nr 3 BSHG§47V, § 19 Abs 3 SGB 12, § 92 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für ein Notebook zum Betreiben eines Tafelkamerasystems bei einem sehbehinderten Kind - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Einkommens- und Vermögenseinsatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Kostenübernahme für ein Notebook zum Betreiben eines Tafelkamerasystems als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken - S 25 SO 71/11
- SG Saarbrücken, 24.10.2012 - S 25 SO 7/11
- LSG Saarland, 24.10.2013 - L 11 SO 14/12
- BSG, 14.01.2014 - B 8 SO 70/13 B
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 39/16
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Denn die von ihr zur Kostenübernahme und -erstattung beantragten Mittel stellen Hilfen zur angemessenen Schulbildung und zum Besuch weiterführender Schulen (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 12 EinglHV), nicht dagegen - wie der Beklagte meint - Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (…§ 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX) dar (so auch LSG für das Saarland, Urteil vom 24. Oktober 2013 - L 11 SO 14/12 - ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 2017 - L 2 SO 4546/16 - ). Sonach ist zu den Hilfen für eine angemessene Schulbildung auch die Versorgung mit Hilfsmitteln zu rechnen, soweit im konkreten Einzelfall ein entsprechender schulischer Hilfebedarf besteht (so auch LSG für das Saarland, Urteil vom 24. Oktober 2013 - L 11 SO 14/12 - ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 2017 - L 2 SO 4546/16 - ;… Behrend in jurisPK-SGB XII, 2. Auflage 2014, § 92 Rdnr. 47 ;… Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, a.a.O., § 12 EinglHV Rdnr. 9 ).
- LSG Baden-Württemberg, 08.11.2017 - L 2 SO 4546/16
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Insoweit habe auch das BSG in seiner Entscheidung vom 19.5.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die fehlende Übernahme der Vorschrift in das SGB XII allein auf der Auffassung des Gesetzgebers beruht habe, dass die Regelung entbehrlich sei, weil die dort angesprochenen Leistungen bereits in der Leistung nach den im Gesetz genannten Regelungen des SGB IX enthalten seien (Hinweis auch auf BT-Drucks 15/1514 S. 62; a.A. Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 24.10.2013 - L 11 SO 14/12-, Rn. 21 juris).Grundlage der begehrten Eingliederungshilfeleistung in Form der Kostenerstattung ist vorliegend § 19 Abs. 3 i.V.m. §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 iVm § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB XII i.V.m. § 12 EinglVO (so auch Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 24.10.2013 - L 11 SO 14/12 -, Rn. 20, juris).
Es reicht daher insgesamt, wenn der schulische Nutzen im Vordergrund steht, um den Tatbestand des § 54 Abs. 1 Nr. 1, 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB XII iVm § 12 der EinglVO zu erfüllen (so auch Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 24. Oktober 2013 - L 11 SO 14/12 -, Rn. 22, juris).