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LSG Bayern, 27.06.2006 - L 11 SO 6/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit des Leistungsträgers, in dessen Bereich sich der Leistungsberechtigte tatsächlich aufhält, für die Bewilligung von Sozialhilfe; Ständiger, längerfristiger oder regelmäßiger Aufenthalt als Kriterien für den tatsächlichen Aufenthaltsort des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 25.01.2006 - S 2 SO 56/05
- LSG Bayern, 27.06.2006 - L 11 SO 6/06
- BSG, 11.12.2006 - B 9b SO 14/06 B
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Bayern, 17.02.2011 - L 7 AS 42/08
Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist nur ein gewöhnlicher Aufenthalt in der …
Im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (BayLSG) vom 27.06.2006, L 11 SO 6/06, wird ausgeführt, dass die Klägerin im Rentenverfahren und im nachfolgenden Klageverfahren begutachtet wurde.Mit Urteil des BayLSG vom 27.06.2006, L 11 SO 6/06, wurde die weitere Leistungsgewährung ab April 2005 abgelehnt.
- LSG Bayern, 23.03.2009 - L 8 SO 36/09
1. Ist eine abschließende Prüfung im Rahmen der für das Eilverfahren zur …
Unter Inbezugnahme einer "rechtskräftigen Feststellung" des Bayer. Landessozialgerichts vom 27.06.2006, L 11 SO 6/06, führt das SG aus, die abschließende Prüfung der Hauptsache habe ergeben, dass der Ast der geltend gemachte Sozialhilfeanspruch gegen den Ag nicht zustehe. - LSG Bayern, 17.02.2011 - L 7 AS 49/08
Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist nur ein gewöhnlicher Aufenthalt in der …
Mit Urteil vom 27.06.2006, L 11 SO 6/06, wies das Bayerische Landessozialgericht (BayLSG) die Berufung gegen die Einstellung der Sozialhilfe zum 31.03.2005 zurück.