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   LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08   

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https://dejure.org/2010,16003
LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08 (https://dejure.org/2010,16003)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08 (https://dejure.org/2010,16003)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - L 12 AL 2131/08 (https://dejure.org/2010,16003)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungskosten während des Berufsschulunterrichts in Blockform - Übernahme von bereits bekannten Internatskosten - Neuberechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Berechnung unter Berücksichtigung von Kosten für eine Internatsunterbringung während der Zeiten des Berufsschulunterrichts in Blockform

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Berechnung unter Berücksichtigung von Kosten für eine Internatsunterbringung während der Zeiten des Berufsschulunterrichts in Blockform

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Berechnung unter Berücksichtigung von Kosten für eine Internatsunterbringung während der Zeiten des Berufsschulunterrichts in Blockform

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsschulausbildung im Internat

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08
    Nach Vorliegen der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Mai 2009 (- B 11 AL 37/07 R - ) hat die Beklagte mit Bescheid vom 24. März 2010 der Klägerin für die Zeit vom 1. März 2006 bis 2. August 2007 BAB in Höhe von monatlich 128, 00 EUR bewilligt und hierbei Fahrtkosten für Pendelfahrten zur Berufsschule in Höhe von monatlich 31, 40 EUR berücksichtigt.

    (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.).

    Insoweit sind Kosten für Fahrten zum Berufsschulunterricht zu berücksichtigen, auch wenn dieser als Blockunterricht stattfindet (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.).

    Zwar hat das BSG im Urteil vom 6. Mai 2009 (a.a.O.) ausdrücklich offengelassen, inwieweit die Beklagte in Anwendung des § 73 Abs. 1a SGB III von einer Neuberechnung anderer Bedarfe, z.B. Internatskosten, absehen könne.

    Insoweit gilt die Aussage, dass die durch § 73 Abs. 1a SGB III eröffnete Möglichkeit der Verfahrensvereinfachung und Pauschalierung grundsätzlich nicht dazu führen darf, Bedarfe, auf deren Berücksichtigung der Auszubildende nach dem Gesetz einen Anspruch hat und deren Zuerkennung im üblichen Verfahren von vornherein möglich ist, auszuschließen (so BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.) auch für die durch die Internatsunterbringung entstehenden Kosten.

    Desweiteren steht auch § 64 Abs. 1 Satz 3 SGB III, wonach eine Förderung allein für die Dauer des Berufsschulunterrichts in Blockform ausgeschlossen ist, der Berücksichtigung eines durch Blockunterricht entstehenden höheren Bedarfs im Rahmen eines entstandenen Anspruchs nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08
    Danach sei in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks.15/1515 S. 81) der mit Wirkung ab dem 1. Januar 2004 eingeführten Vorschrift des § 73 Abs. 1a SGB III ausgeführt worden, dass "die bisherige Neuberechnung für Phasen des Blockunterrichts der Berufsschule aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung entfällt.

    In den Gesetzesmaterialien wird hierzu ausgeführt, die bisherige "Neuberechnung" für Phasen des Blockunterrichts entfalle aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung; die Organisation des Berufsschulunterrichts und die damit zusammenhängenden Folgen fielen in die Verantwortung der Bundesländer (BT-Drucks. 15/1515 S. 81).

  • LSG Sachsen, 19.04.2007 - L 3 AL 259/05
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08
    Das SG hat sich insoweit ausdrücklich der im Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen vom 19. April 2007 - L 3 AL 259/05 - ) vertretenen Rechtsauffassung angeschlossen.

    Zudem gilt auch hinsichtlich der Internatskosten, dass der Zweck des BAB, die Ausbildung im dualen System zu fördern, das durch eine Verbindung von theoretischer und praktischer Unterweisung gekennzeichnet ist, gefährdet wäre, wenn wesentliche Teile der Ausbildung wie hier der Blockunterricht und die hiermit zwingend verbundenen, unvermeidbaren Internatskosten von der Förderung ausgeschlossen wären (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 19. April 2007, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2007 - L 12 AL 156/06 - ; SG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2005 - S 3 AL 107/04 - info also 2005, 161 ).

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - auswärtige Unterbringung während der Zeit des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08
    Allerdings will § 73 Abs. 1a SGB III nicht grundsätzlich den Anspruch auf BAB ausschließen oder beschränken (vgl. BSG SozR 4-4300 § 64 Nr. 2), sodass der Regelung nicht zu entnehmen ist, dass die Beklagte zur Verweigerung der Berücksichtigung von Bedarfen berechtigt sein soll, wenn sie diese von vornherein, d.h. schon bei der Erstfestsetzung oder jedenfalls bei späteren Bewilligungsänderungen berücksichtigen kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - L 12 AL 156/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08
    Zudem gilt auch hinsichtlich der Internatskosten, dass der Zweck des BAB, die Ausbildung im dualen System zu fördern, das durch eine Verbindung von theoretischer und praktischer Unterweisung gekennzeichnet ist, gefährdet wäre, wenn wesentliche Teile der Ausbildung wie hier der Blockunterricht und die hiermit zwingend verbundenen, unvermeidbaren Internatskosten von der Förderung ausgeschlossen wären (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 19. April 2007, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2007 - L 12 AL 156/06 - ; SG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2005 - S 3 AL 107/04 - info also 2005, 161 ).
  • SG Schleswig, 17.02.2005 - S 3 AL 107/04

    Anspruch auf Bewilligung von Fahrkosten zur Landesberufsschule bis zum Abschluss

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AL 2131/08
    Zudem gilt auch hinsichtlich der Internatskosten, dass der Zweck des BAB, die Ausbildung im dualen System zu fördern, das durch eine Verbindung von theoretischer und praktischer Unterweisung gekennzeichnet ist, gefährdet wäre, wenn wesentliche Teile der Ausbildung wie hier der Blockunterricht und die hiermit zwingend verbundenen, unvermeidbaren Internatskosten von der Förderung ausgeschlossen wären (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 19. April 2007, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2007 - L 12 AL 156/06 - ; SG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2005 - S 3 AL 107/04 - info also 2005, 161 ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2011 - L 3 AL 27/10

    Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungskosten während des

    Bei der Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) darf die Bundesagentur für Arbeit einen von Anfang an bekannten und feststehenden Bedarf für Internatskosten bei Berufsschulunterricht in Blockform nicht unter Berufung auf die in § 73 Abs. 1a SGB III enthaltene Regelung, wonach für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform BAB unverändert weiter erbracht wird, außer Betracht lassen (Fortführung von BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, B 11 AL 37/07 R; Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2010, L 12 AL 2131/08).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg an, das mit Urteil vom 29. Oktober 2010, L 12 AL 2131/08 (juris) entschieden hat, dass die Beklagte bei der Bewilligung von BAB einen von Anfang an bekannten und feststehenden Bedarf für Internatskosten bei Berufsschulunterricht in Blockform nicht unter Berufung auf die in § 73 Abs. 1a SGB III enthaltene Regelung, wonach für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform BAB unverändert weiter erbracht wird, außer Betracht lassen darf.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 14 AL 116/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Unterbringungs- und Fahrkosten während des

    Selbst falls der Beklagten insoweit ein Ermessen zustehen sollte ("können"), wäre dieses Ermessen hier - wie bereits das Sozialgericht angenommen hat - auf "Null geschrumpft"; die Beklagte, die selbst in ihrem Änderungsbescheid vom 16. Juni 2010 auch die Kosten der Unterbringung im Wohnheim als Bedarf berücksichtigt hat, trägt auch keine Gesichtspunkte vor, die eine andere Entscheidung denkbar erscheinen ließen (die vom BSG in seinem Urteil vom 6. Mai 2009 nicht zu entscheidende Frage, ob auch Kosten für die Unterbringung während des Berufsschulunterrichts in Blockform als Bedarf zu berücksichtigen sind, bejahend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2010 - L 12 AL 2131/08 - und - sich diesem Urteil anschließend - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 15. Juli 2011 - L 3 AL 27/10 - die in beiden Urteilen zugelassene Revision ist von der Beklagten nicht eingelegt worden).
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