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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - L 12 AL 220/02   

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https://dejure.org/2003,17063
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - L 12 AL 220/02 (https://dejure.org/2003,17063)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.10.2003 - L 12 AL 220/02 (https://dejure.org/2003,17063)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - L 12 AL 220/02 (https://dejure.org/2003,17063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Fahrtkosten bei der Anrechnung einer Nebentätigkeit auf das Arbeitslosengeld; Verlängerung der Bezugsdauer durch nicht verbrauchten Anspruch auf Arbeitslosengeld ; Anrechnung von Fahrtkosten als Werbungskosten; Glaubhaftmachung von Fahrtkosten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 39/03 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer bei Anrechnung von Nebeneinkommen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - L 12 AL 220/02
    Das Urteil des LSG Brandenburg, auf das sich der Senat stützt, ist nicht rechtskräftig und beim BSG unter dem Aktenzeichen B 11 AL 39/03 R anhängig.
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 75/03 R

    Bindung des BSG an die Entscheidung des LSG über das zutreffende Rechtsmittel

    das Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 08.10.2003, AZ: L 12 AL 220/02, und das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 10.07.2002, AZ: S 35 AL 115/01, sowie die Bescheide der Beklagten vom 20.04.1999 und 23.08.1999 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.04.2001 aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass für die Monate März, April, Mai 1999 jeweils DM 105, 65 als Werbungskosten bei der Berechnung des anzurechnenden Nebenverdienstes berücksichtigt werden sowie die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes bis zum 10.07.1999 verlängert wird.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - L 15 B 174/07

    Notwendigkeit einer Zulassung einer gegen die Abweisung einer Untätigkeitsklage

    Der Kläger muss deshalb - wenn er dies weiterhin wünscht - nochmals gesondert Berufung einlegen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wie eben; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Oktober 2003 - Aktenzeichen L 12 AL 220/02 - und anschließend daran Bundessozialgericht, Urteil vom 3. Juni 2004 - Aktenzeichen B 11 AL 75/03 R - in SozR 4-1500 § 144 Nr. 1).
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