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   LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09   

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LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09 (https://dejure.org/2011,130)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09 (https://dejure.org/2011,130)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - L 12 AL 2879/09 (https://dejure.org/2011,130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - versicherungswidriges Verhalten - Aufhebungsvertrag mit kirchlichem Arbeitgeber - drohende fristlose verhaltensbedingte Kündigung - satirische Äußerungen über den Papst im Privatbereich - Zerstörung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beim Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag mit einem kirchlichem Arbeitgeber bei drohender fristloser verhaltensbedingter Kündigung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    "Papstsatire" rechtfertigt fristlose Kündigung und Sperrzeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    "Papstsatire" rechtfertigt fristlose Kündigung und Sperrzeit

  • hensche.de

    Arbeitslosengeld, Kündigung: Fristlos, Aufhebungsvertrag, Sperrzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe beim Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag mit einem kirchlichem Arbeitgeber bei drohender fristloser verhaltensbedingter Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Papstsatire rechtfertigt 12wöchige Sperre von Arbeitslosengeld

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Papstsatire kann kirchlichen Mitarbeiter den Arbeitsplatz kosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Satirische Äußerungen eines Arbeitnehmers über den Papst

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung - Satire über den Papst

  • lto.de (Kurzinformation)

    Witze über den Papst sind Kündigungsgrund

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sperrfrist nach Arbeitsplatzverlust wegen abfälliger Äußerungen gegen Papst

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Internet-Polemik gegen den Papst - Kirchliche Klinik löst Arbeitsvertrag eines Krankenpflegers auf: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Witze über Papst bzw. Papstsatire rechtfertigt 12-wöchige Sperre von Arbeitslosengeld

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Droht ein katholischer Arbeitgeber wegen niveauloser Polemik gegen den Papst zurecht eine fristlose Kündigung an, führt auch ein Aufhebungsvertrag zur Sperrzeit

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Papst-Satire rechtfertigt Sperre von ALG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hat die Kirche Humor?

  • Telepolis (Pressemeldung)

    12 Wochen kein Arbeitslosengeld wegen Papst"diffamierung"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Witze über den Papst rechtfertigen Kündigung und Sperre für Arbeitslosengeld - Vertrauensverhältnis zwischen Krankenpfleger und Arbeitgeber durch gravierendes Fehlverhalten dauerhaft zerstört

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Papstsatire rechtfertigt Sperre von Arbeitslosengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2012, 219
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
    Ein außerdienstliches Verhalten kann nur dann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, wenn dadurch das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - Urteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 233/83 -).

    Die Kündigung kann nur gerechtfertigt sein, wenn das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird (BAG, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 -).

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95

    Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
    Nach dem Gesetzeswortlaut beurteilt sich das Vorliegen einer besonderen Härte allein nach den Umständen, die für den Eintritt der Sperrzeit maßgeblich sind, außerhalb des Sperrzeittatbestandes liegende Umstände können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BSGE 77, 61, 63 = SozR 3-4100 § 1 19a Nr. 3).

    Mittelbare Folgewirkungen sind nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots zu berücksichtigen (vgl. BSGE 77, 61, 63 = SozR 3-4100 § 1 19a Nr. 3).

  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 18/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung aus einem von seinem Verhalten unabhängigen Grund (insbesondere aus betriebsbedingten Gründen) droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (vgl. BSGE 89, 243/246 ff; BSGE 92, 74/81; BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 18/04 R -).

    In Einzelfällen kann auf Grund sonstiger Umstände, etwa des Verhaltens des Arbeitgebers, ein wichtiger Grund auch bei einer (drohenden oder feststehenden, aber noch nicht erfolgten) rechtswidrigen Kündigung vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 18/04 R - Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 136/01 -).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
    Vielmehr muss der wichtige Grund objektiv vorgelegen haben (stRspr, vgl. nur BSGE 66, 94/101 f.; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).

    Das Vorliegen einer besonderen Härte ist von Amts wegen zu prüfen, der Beklagten steht dabei weder Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum zu, es handelt sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. BSG, SozR 4100 § 119 Nrn. 32 und 33; SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
    Denn für die Beurteilung der Frage, ob eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zum Eintritt der Arbeitslosigkeit geführt hat, kommt es allein auf den tatsächlichen Geschehensablauf an (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 24; BSGE 77, 48/51; BSGE 89, 243/245).

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung aus einem von seinem Verhalten unabhängigen Grund (insbesondere aus betriebsbedingten Gründen) droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (vgl. BSGE 89, 243/246 ff; BSGE 92, 74/81; BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 18/04 R -).

  • OLG Stuttgart, 24.04.2006 - 1 Ss 449/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
    Weiterhin ist zu beachten, dass der Kläger auf seiner eigenen Homepage durch einen Link auf die Homepage der Internet-Zeitschrift "Z." verwiesen und damit für die Inhalte der von seiner Seite aus aufrufbaren Seite verantwortlich ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2006 - 1 Ss 449/05 -).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
    Vielmehr muss der wichtige Grund objektiv vorgelegen haben (stRspr, vgl. nur BSGE 66, 94/101 f.; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
    Sie kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn eine grobe Pflichtverletzung Grund der Kündigung war, dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit erkennbar und die Hinnahme der groben Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist, also nicht erwartet werden kann, dass das Vertrauen zwischen den Parteien wiederhergestellt wird, oder wenn im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden durfte, so etwa, wenn auch im Falle einer Abmahnung keine Aussicht auf eine Rückkehr des Vertragspartners zum vertragskonformen Verhalten mehr besteht (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 -).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung aus einem von seinem Verhalten unabhängigen Grund (insbesondere aus betriebsbedingten Gründen) droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (vgl. BSGE 89, 243/246 ff; BSGE 92, 74/81; BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R - Urteil vom 2. September 2004 - B 7 AL 18/04 R -).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
    Danach ist in einem weiteren Schritt zu überprüfen, ob die konkrete Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile gerechtfertigt ist (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 -).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 115/99 R

    Besondere Härte beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches durch Sperrzeit

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00

    Außerordentliche Kündigung

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83

    Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

  • SG Karlsruhe, 28.09.2016 - S 17 AL 699/16

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag -

    Insoweit kommt allein ein wichtiger Grund wegen des Verhaltens der Arbeitgeberin bei (drohender) rechtswidriger Kündigung in Betracht (LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu überprüfen, ob die konkrete Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile gerechtfertigt ist (LSG Baden-Württemberg, U.v. 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09 - juris, m.w.N.).

  • SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges

    Insoweit kommt allein ein wichtiger Grund wegen des Verhaltens der Arbeitgeberin bei drohender rechtswidriger Kündigung in Betracht (LSG Baden-Württemberg, 21. Oktober 2011, Az. L 12 AL 2879/09).
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