Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - L 12 AL 3/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintreten einer Sperrzeit nach einer fristlosen Eigenkündigung ohne konkrete Anhaltspunkte für einen sicheren Anschlussarbeitsplatz; Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld während einer Sperrzeit
- rabüro.de
Zum Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB III § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, Vorliegen eines wichtigen Grundes
Verfahrensgang
- SG Münster, 16.11.2006 - S 15 AL 201/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - L 12 AL 3/07
- BSG, 25.03.2009 - B 11 AL 184/08 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - L 12 AL 3/07
Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass ein wichtiger Grund für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses nur angenommen werden kann, wenn der Arbeitslose vor der Lösung erfolglos einen zumutbaren Versuch unternommen hat, diesen Grund auf andere Weise zu beseitigen (vgl. BSG 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R- mwN).Festzuhalten bleibt daher, dass der Kläger durch die Eigenkündigung von sich aus auf die Möglichkeit verzichtet hat, eine für die Solidargemeinschaft verträglichere Lösung zu finden, als die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit mit den sich daraus ergebenden Leistungsansprüchen (vgl. dazu BSG 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R- Rz. 18).
- BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - L 12 AL 3/07
Dies ist nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Arbeitslosen zu beurteilen, sondern ein wichtiger Grund im Sinne des Sperrzeitrechts muss objektiv gegeben sein (so zuletzt BSG 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R- m.w.N.).