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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07 (https://dejure.org/2009,22035)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.10.2009 - L 12 AL 4/07 (https://dejure.org/2009,22035)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - L 12 AL 4/07 (https://dejure.org/2009,22035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Überbrückungsgeldanspruch - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zum Zweck der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Arbeitslosigkeit und Verfügbarkeit während der Vorbereitungszeit - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Verkürzung der Förderungsdauer des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 SGB III; § 119 Abs. 1 Nr. 3 SGB III; § 144 SGB III
    Anspruch auf Überbrückungsgeld nach Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zum Zweck der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Überbrückungsgeld nach Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zum Zweck der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Überbrückungsgeld nach Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zum Zweck der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2007 - S 7 AL 4584/05

    Arbeitsförderung, Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07
    2.) Dem Anspruch auf Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III a.F. steht es nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit durch Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag selbst herbeigeführt hat oder - ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - hätte (Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.9.2007 - L 7 AL 4584/05; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats - L 12 AL 88/07 vom 10.7.2008).

    Die Kausalität zwischen Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und Beendigung der Arbeitslosigkeit kann nicht bereits durch Heranziehung im Gesetz selbst nicht genannter, wertender Gesichtspunkte verneint werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.9.2007 - L 7 AL 4584/05).

    Der Senat nimmt hierzu Bezug auf die dies im Einzelnen darstellenden, umfänglichen Ausführungen des 7. Senats des LSG Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 20.9.2007 (a.a.O.), denen er sich vollumfänglich anschließt.Zweck der verschiedenen Ausgestaltungen des Überbrückungsbeihilfe- bzw. Überbrückungsgeldrechts in der Vergangenheit war es demnach, die Aufnahme einer (tragfähigen) selbständigen Tätigkeit zur Verkürzung von Arbeitslosigkeitszeiten, zur Entlastung des Arbeitsmarktes, aber auch zur eventuellen Schaffung weiterer Arbeitsplätze durch den Selbständigen, nach Möglichkeit zu fördern.

    Ihr Regelungsgehalt entspricht aus den dargestellten Gründen zudem nicht den gesetzlichen Vorgaben (vgl. ebenso erneut LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.9.2007, a.a.O.).

    Auch die Verkürzung des Leistungszeitraums nach § 57 Abs. 3 Satz 4 SGB III a.F. käme dann kaum in Betracht, da auch nach Ablauf der (sperrzeitbedingten) Ruhenszeit kein Überbrückungsgeld mehr zu zahlen wäre und ein neuer Sperrzeitsachverhalt nicht mehr eintreten kann (vgl. dazu erneut LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.9.2007, a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 197/06

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07
    Zur Zahlung von Arbeitslosengeld kam es nicht, da der Kläger am 4.1.2006 seine Vertragsarzttätigkeit an dem zugewiesenen Sitz in Gemeinschaftspraxis mit dem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Dr. N. (= Kläger des Parallelverfahrens L 12 AL 197/06) aufnahm.
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07
    Sinn und Zweck des Gesetzes müssten dann wegen relevanter Besonderheiten gegenüber der "an sich" gemeinten Fallgruppe nicht auf die vorliegende Fallgruppe "passen" (vgl. hierzu u.a. BSG, Urt. v. 6.10.1977 - 7 RAr 82/76 - = SozR 4100 § 112 Nr. 6 sowie BVerfG, Beschl. v. 7.4.1997 - 1 BvL 11/96 - = NJW 1997, 2230).
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Gewährung von Überbrückungsgeld durch die Aufnahme einer selbstständigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07
    Sinn und Zweck des Gesetzes müssten dann wegen relevanter Besonderheiten gegenüber der "an sich" gemeinten Fallgruppe nicht auf die vorliegende Fallgruppe "passen" (vgl. hierzu u.a. BSG, Urt. v. 6.10.1977 - 7 RAr 82/76 - = SozR 4100 § 112 Nr. 6 sowie BVerfG, Beschl. v. 7.4.1997 - 1 BvL 11/96 - = NJW 1997, 2230).
  • SG Osnabrück, 09.11.2007 - S 16 AL 200/06

    Überbrückungsgeld - Herbeiführung der Arbeitslosigkeit bzw eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07
    Für das Merkmal der "Beendigung der Arbeitslosigkeit" ist daher die Frage nach ihrer "Verursachung" unbedeutend; maßgeblich ist vielmehr allein die bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gegebene Situation (so auch SG Osnabrück, Urt. v. 9.11.2007 - S 16 AL 200/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2006 - L 8 AL 4150/05

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07
    Zwar hat der Senat in Übereinstimmung mit Teilen der Rechtsprechung (vgl. u.a. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.4.2006 - L 8 AL 4150/05; SG Aachen, Urt. v. 25.5.2007 - S 9 AL 5/07 - zit. jew. nach juris) in einem Urteil gem. § 155 Abs. 3, 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vom 10.7.2008 - L 12 AL 88/07 - und einer Prozesskostenhilfe-Entscheidung vom 3.5.2007 - L 12 B 17/06 AL - bislang selbst zugrunde gelegt, dass ein Anspruch auf Überbrückungsgeld ausscheidet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch eine Eigenkündigung seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses erst begründet bzw. eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf (weitere) Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können.
  • SG Aachen, 25.05.2007 - S 9 AL 5/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07
    Zwar hat der Senat in Übereinstimmung mit Teilen der Rechtsprechung (vgl. u.a. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.4.2006 - L 8 AL 4150/05; SG Aachen, Urt. v. 25.5.2007 - S 9 AL 5/07 - zit. jew. nach juris) in einem Urteil gem. § 155 Abs. 3, 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vom 10.7.2008 - L 12 AL 88/07 - und einer Prozesskostenhilfe-Entscheidung vom 3.5.2007 - L 12 B 17/06 AL - bislang selbst zugrunde gelegt, dass ein Anspruch auf Überbrückungsgeld ausscheidet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch eine Eigenkündigung seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses erst begründet bzw. eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf (weitere) Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2007 - L 12 B 17/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07
    Zwar hat der Senat in Übereinstimmung mit Teilen der Rechtsprechung (vgl. u.a. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.4.2006 - L 8 AL 4150/05; SG Aachen, Urt. v. 25.5.2007 - S 9 AL 5/07 - zit. jew. nach juris) in einem Urteil gem. § 155 Abs. 3, 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vom 10.7.2008 - L 12 AL 88/07 - und einer Prozesskostenhilfe-Entscheidung vom 3.5.2007 - L 12 B 17/06 AL - bislang selbst zugrunde gelegt, dass ein Anspruch auf Überbrückungsgeld ausscheidet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch eine Eigenkündigung seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses erst begründet bzw. eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf (weitere) Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09

    Gründungszuschuss - Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit -

    Es kommt damit nicht darauf an, ob Zweifel an der Verfügbarkeit (§ 119 Abs. 1 Nr. 3 SGB III) des Klägers gegeben waren (vgl. hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 01.10.2009 - L 12 AL 4/07 -, Juris, RdNrn. 18 und 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 197/06
    Auch wenn sich danach die Frage der "Vermeidung" der Arbeitslosigkeit nicht mehr stellt, berührt die Auffassung, bei eigenverantwortlicher Arbeitsaufgabe widerspreche die Gewährung von Förderleistungen für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschrift, weiterhin das geltende Recht (vgl. dazu auch das vom Senat gleichzeitig entschiedene Parallelverfahren - L 12 AL 4/07).
  • LSG Sachsen, 29.09.2011 - L 3 AL 123/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit bei einer beschränkten Bereitschaft

    Diese setzt voraus, dass der Arbeitslose bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne von § 119 Abs. 5 Nr. 1 SGB III anzunehmen und auszuüben beziehungsweise an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 1. Oktober 2009 - L 12 AL 4/07 - JURIS-Dokument Rdnr. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - L 3 AL 262/14
    Soweit klägerseits angeführt wird, das LSG Niedersachsen-Bremen habe in seiner Entscheidung vom 01.10.2009 (L 12 AL 4/07) entschieden, dass dem dortigen Kläger, der einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hatte, um eine ausreichende Vorbereitungszeit für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu haben, Leistungen zugesprochen worden seien, und dies auf das vorliegende Verfahren zu übertragen sei, verkennt der Vortrag, dass im dortigen Verfahren nicht die Gewährung eines Gründungszuschusses, sondern die Gewährung von Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III in der bis zum 31.07.2006 geltenden Fassung gegenständlich war, in der anders als in der vorliegend anzuwenden Fassung die oben angesprochene Variante der Vermeidung von Arbeitslosigkeit noch ausreichend war, einen Leistungsanspruch zu begründen.
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