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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07 (https://dejure.org/2009,17067)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.09.2009 - L 12 AL 46/07 (https://dejure.org/2009,17067)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. September 2009 - L 12 AL 46/07 (https://dejure.org/2009,17067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld bei Arbeitsentgeltanspruch - Unbilligkeit der Minderung der Anspruchsdauer - Anspruchsübergang - unterbliebene Beitreibung - Verschulden der Bundesagentur für Arbeit - Beratungspflicht - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestehenbleiben eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Falle der sog. Gleichwohlgewährung; Gewährung des Arbeitslosengeldes wegen des allgemeinen Gleichheitssatzes und Gewohnheitsrechts; Beachtung einer gezielten Hinweispflicht und Beratungspflicht der Agentur für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehenbleiben eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Falle der sog. Gleichwohlgewährung; Gewährung des Arbeitslosengeldes wegen des allgemeinen Gleichheitssatzes und Gewohnheitsrechts; Beachtung einer gezielten Hinweispflicht und Beratungspflicht der Agentur für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 467 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07
    Demgegenüber besteht in der Praxis der Beklagten und in der Literatur - bestätigt durch die höchstrichterliche Rechtsprechung - bereits seit Jahrzehnten Einigkeit darin, dass die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes in Fällen der Gleichwohlgewährung nachträglich durch eine entsprechende "Gutschrift" zu verlängern ist, wenn es die Billigkeit erfordert bzw. die Versagung einer Gutschrift "unbillig erscheint" (vgl. nur BSG v. 4.9.1979 - 7 RAr 51/78 -, zitiert nach juris; BSG v. 24.7.1986 SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSG v. 11.6.1987 SozR 4100 § 117 Nr. 18).
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 97/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Minderung der Anspruchsdauer - Bindungswirkung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07
    Eine Reduzierung wegen zusätzliche Aufwendungen der Beklagten für Versicherungsbeiträge hat nicht zu erfolgen (vgl. BSG v. 23.7.2003 SozR 3-4100 § 105a Nr. 6).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07
    Die Pflicht zumindest zu entsprechenden Hinweisen ergibt sich bereits aus den aus § 14 und § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) abzuleitenden Pflichten zur Beratung sowie zu einer dem konkreten Anlass entsprechenden "verständnisvollen Förderung" (vgl. BSG v. 12.6.1992 SozR 3-4100 § 103 Nr. 8) aufgrund des Sozialrechtsverhältnisses, das zwischen dem Kläger und der Beklagten mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld entstanden ist (vgl. BSG v. 8.2.2007 SozR 4-4300 § 324 Nr. 3), ebenso wie aus der oben erwähnten "treuhänderischen Bindung" nach gesetzlichem Forderungsübergang.
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07
    Der erlittene Nachteil kann somit durch eine im Recht vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung ausgeglichen werden (vgl. dazu BSG v. 5.8.1999, SozR 3-4100 § 110 Nr. 2).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07
    Denn der Kläger hatte Kündigungsschutzklage erhoben und damit (zunächst) den Eintritt der tarifvertraglichen Ausschlussfrist in der ersten Stufe - auch für den auf die Beklagte übergegangenen Teil des Anspruchs - vermieden; denn für Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers, die während eines Kündigungsschutzprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen, beginnt die zweimonatige Verfallfrist erst nach rechtskräftiger Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens (zweite Stufe der Ausfallfrist, vgl. den - vom Arbeitgeber gegenüber der Beklagten nicht zitierten - § 15 [früher § 16] Abs. 2 Satz 2 und 3 BRTV-Bau; BAG Urt. v. 14.12.2005, BAGE 116, 307).
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07
    Die Frage der Refinanzierung betrifft eine Gegebenheit bei der Beklagten, nicht einen außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses liegenden Tatbestand; dessen Umgestaltung (Fiktion) ist deshalb dem (rechtmäßigen) Verwaltungshandeln der Beklagten zugänglich (vgl. zu diesen Kriterien BSG v. 21.3.1990 SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07
    Die Pflicht zumindest zu entsprechenden Hinweisen ergibt sich bereits aus den aus § 14 und § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) abzuleitenden Pflichten zur Beratung sowie zu einer dem konkreten Anlass entsprechenden "verständnisvollen Förderung" (vgl. BSG v. 12.6.1992 SozR 3-4100 § 103 Nr. 8) aufgrund des Sozialrechtsverhältnisses, das zwischen dem Kläger und der Beklagten mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld entstanden ist (vgl. BSG v. 8.2.2007 SozR 4-4300 § 324 Nr. 3), ebenso wie aus der oben erwähnten "treuhänderischen Bindung" nach gesetzlichem Forderungsübergang.
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86

    Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07
    Demgegenüber besteht in der Praxis der Beklagten und in der Literatur - bestätigt durch die höchstrichterliche Rechtsprechung - bereits seit Jahrzehnten Einigkeit darin, dass die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes in Fällen der Gleichwohlgewährung nachträglich durch eine entsprechende "Gutschrift" zu verlängern ist, wenn es die Billigkeit erfordert bzw. die Versagung einer Gutschrift "unbillig erscheint" (vgl. nur BSG v. 4.9.1979 - 7 RAr 51/78 -, zitiert nach juris; BSG v. 24.7.1986 SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSG v. 11.6.1987 SozR 4100 § 117 Nr. 18).
  • LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 107/09

    Minderung der Anspruchsdauer nach Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld -

    Diese in der Literatur schon seit längerem geäußerten Erwägungen wurden inzwischen auch von der Rechtsprechung aufgegriffen, insbesondere vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 3. September 2009 (L 12 AL 46/07, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - L 2 R 189/19
    Die Gutschrift-"Regel" ist ihrem Wortlaut nach auf die Fälle tatsächlicher Refinanzierung beschränkt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.09.2009 - L 12 AL 46/07, Rn. 21 ff., juris; Hessisches LSG, Urteil vom 02.09.2011 - L 9 AL 107/09, Rn. 38 ff., juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - L 16 AL 142/11

    Arbeitslosenversicherung

    Zur Begründung wiederholt sie ihr bisheriges Vorbringen und führt ergänzend aus: Das LSG Niedersachsen-Bremen habe im Urteil vom 03.09.2009 (L 12 AL 46/07) darauf hingewiesen, dass in der Praxis der Beklagten und in der Literatur - bestätigt durch die höchstrichterliche Rechtsprechung - seit Jahrzehnten Einigkeit darüber bestehe, dass die Anspruchsdauer des Alg in Fällen der Gleichwohlgewährung nachträglich durch eine entsprechende Gutschrift zu verlängern sei, wenn es die Billigkeit erfordere beziehungsweise die Versagung einer Gutschrift unbillig erscheine.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - L 2 AL 79/08

    Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes bei dessen Gleichwohlgewährung

    Insbesondere liegt kein Fall vor, in dem es die Beklagte etwa pflichtwidrig unterlassen hat, den Kläger über den Anspruchsübergang hinzuweisen, so dass aus diesem Grund eine "Gutschrift" (richtiger: der aus Billigkeitsgründen vorzunehmende Verzicht auf die Geltendmachung der Rechtsfolgen aus der Gewährung des Alg) erfolgen soll (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. September 2009, Az. L 12 AL 46/07 - zitiert nach Juris).
  • SG Darmstadt, 29.12.2021 - S 16 AS 333/21
    Nach Auffassung der Kammer bestehen hier aufgrund des auf eine gewisse Dauer angelegten Sozialrechtsverhältnisses gegenseitige Pflichten der Rücksichtnahme und Schadensvermeidung, die letztlich auf den - auch im öffentlichen Recht geltenden - Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB]) zurückgehen (vgl. zum sozialrechtlichen Versicherungsverhältnis: LSG Niedersachsen - Bremen, Urt. v. 3. September 2009 - L 12 AL 46/07 - m. w. N.; Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2022 - L 14 AL 42/18

    Gleichwohlgewährung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Gründungszuschuss

    Der Senat folgt der Kritik an dieser Rechtsprechung nicht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. September 2009 - L 12 AL 46/07 -, Rn. 24 juris, LSG Hessen, Urteil vom 2. September 2011 - L 9 AL 107/09 -, Rn. 37 juris und dagegen: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. November 2010 - L 2 AL 79/08 -, Rn. 27 juris).
  • SG Berlin, 26.01.2018 - S 58 AL 5203/13
    Der Senat folgt der Kritik an dieser Rechtsprechung nicht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. September 2009 - L 12 AL 46/07 -, Rn. 24 juris, LSG Hessen, Urteil vom 2. September 2011 - L 9 AL 107/09 -, Rn. 37 juris und dagegen: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. November 2010 - L 2 AL 79/08 -, Rn. 27 juris).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 12 AL 46/07   

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https://dejure.org/2007,23636
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 12 AL 46/07 (https://dejure.org/2007,23636)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.10.2007 - L 12 AL 46/07 (https://dejure.org/2007,23636)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - L 12 AL 46/07 (https://dejure.org/2007,23636)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 20.02.2006 - L 9 AL 896/03

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 12 AL 46/07
    Zu fordern ist eine spezifische Alterssicherungsdisposition, die gegenüber Sparen oder anderer Vermögensbildung zur Absicherung gegen alle Wechselfälle des Lebens unterscheidbar ist (Hessisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 20.02.2006 - L 9 AL 896/03).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2005 - L 1 B 2/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 12 AL 46/07
    Dabei verlagert sich der Prüfansatz bei reduzierter Glaubwürdigkeit eines Leistungsempfängers nach Verschleierung der Einkommens- und Vermögenssituation um ein weiteres Quantum in Richtung objektiver Nachweise (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2005 - L 1 B 2/05 AS ER).
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2007 - L 12 AL 46/07
    Das Merkmal der Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 3. Alt. Alhi-VO setzt eine entsprechende subjektive und objektive Zweckbestimmung durch den Arbeitslosen selbst voraus (vgl. hierzu u.a. Urteil des BSG vom 22.10.1998 - Az.: B 7 AL 118/97 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2010 - L 11 AL 18/09
    Werden im Vertrauen auf die eigene Rechtsmeinung wesentliche Mitteilungen unterlassen, so begründet dies einen groben Verstoß gegen die für jedermann offenkundige Sorgfaltspflicht im Rechtsverkehr (vgl. so auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2007 - L 12 AL 46/07 - und Hessisches LSG, Urteil vom 20. Juni 2001 - L 6 AL 14/01 - veröffentlicht in juris).
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