Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - L 12 AL 47/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintritt einer Sperrzeit hinsichtlich der Gewährung von Arbeitslosengeld wegen Abschluss eines Altersteilzeitvertrages und Arbeitsaufgabe; Sperrzeit beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages und bei Freistellung sowie Lohnfortzahlung; Beginn einer Sperrzeit erst mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 18.04.2007 - S 30 (28) AL 44/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - L 12 AL 47/07
- BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - L 12 AL 47/07
Das Sozialgericht hat sich auf das Urteil des BSG vom 25.04.2004 - B 11 AL 65/01 R - gestützt.Das vom Sozialgericht für seine Rechtsauffassung herangezogene BSG-Urteil vom 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R - betrifft einen anderen Sachverhalt und ist auf die Freistellungsphase bei Altersteilzeit nicht übertragbar.
Dem steht zur Überzeugung des Senats auch nicht die Entscheidung des BSG vom 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R - entgegen.
- BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R
Keine Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Vorziehen des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - L 12 AL 47/07
Die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses kann auch dadurch erfolgen, dass ein zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führender Vertrag geschlossen wird (BSG, Urteil vom 20.01.2000 - B 7 AL 20/99 R -). - SG Mannheim, 24.06.2003 - S 9 AL 229/03
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - L 12 AL 47/07
Ein solcher kann z.B. vorliegen, wenn der Betreffende zum Abschluss des Altersteilzeitvertrages gedrängt worden ist und er subjektiv keine Alternative gesehen hat, um seine Arbeit nicht sogar vorzeitig zu verlieren (ein solcher Fall lag dem Urteil des SG Mannheim vom 24.06.2003 - S 9 AL 229/03 - vor). - LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - L 12 AL 221/04
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - L 12 AL 47/07
Der Senat hat bereits mit Urteil vom 01.06.2005 (L 12 AL 221/04) entschieden, dass der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages sperrzeitrelevant ist, wenn nicht ein wichtiger Grund für den Abschluss des Altersteilzeitvertrages vorliegt.